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Anm. 1: Z 2 erster Satz der Novelle BGBl. II Nr. 275/2018 lautet: „In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(§ 6 AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ ersetzt. Richtig wäre: „In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(§ 6 AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ eingefügt“.)Anmerkung eins, : Ziffer 2, erster Satz der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2018, lautet: „In Paragraph 3, Absatz eins, wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(Paragraph 6, AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ ersetzt. Richtig wäre: „In Paragraph 3, Absatz eins, wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(Paragraph 6, AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ eingefügt“.)
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Anm. 1: Z 2 erster Satz der Novelle BGBl. II Nr. 275/2018 lautet: „In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(§ 6 AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ ersetzt. Richtig wäre: „In § 3 Abs. 1 wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(§ 6 AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ eingefügt“.)Anmerkung eins, : Ziffer 2, erster Satz der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2018, lautet: „In Paragraph 3, Absatz eins, wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(Paragraph 6, AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ ersetzt. Richtig wäre: „In Paragraph 3, Absatz eins, wird nach dem Wort „Tagesfrachten“ die Wortfolge „(Paragraph 6, AAEV) und eingeleiteten Jahresfrachten“ eingefügt“.)