Anl. 1 AEV Eisen – Metallindustrie

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -verarbeitung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

A.1 Allgemeine Parameter

Temperatur

30 ºC

FischtoxizitätFischeitoxizität GFF,Ei

a)

2

Abfiltrierbare Stoffe

b), c)

50 mg/l

d)

0,2 kg/t e)

pH-Wert

6,5-8,5

f)

A.2 Anorganische Parameter

Eisen

– gelöst ber. als Fe

2,0 mg/l

Nitrit

ber. als N

1,0 mg/l

A.3 Organische Parameter

Chem. Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

g)

75 mg/l

Kohlenwasserstoff-Index

5,0 mg/l

  1. a)Litera a

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 19.08.2014 bis 23.05.2019

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

A.1 Allgemeine Parameter

Temperatur

30 ºC

FischtoxizitätFischeitoxizität GFF,Ei

a)

2

Abfiltrierbare Stoffe

b), c)

50 mg/l

d)

0,2 kg/t e)

pH-Wert

6,5-8,5

f)

A.2 Anorganische Parameter

Eisen

– gelöst ber. als Fe

2,0 mg/l

Nitrit

ber. als N

1,0 mg/l

A.3 Organische Parameter

Chem. Sauerstoffbedarf (CSB)

ber. als O2

g)

75 mg/l

Kohlenwasserstoff-Index

5,0 mg/l

  1. a)Litera a

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