§ 7 STZ-VO Schlußbestimmungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2013 bis 31.12.9999
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 15.07.2013

In Kraft vom 01.01.1999 bis 15.07.2013
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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