Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
(1)Absatz eins,Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 210/2013 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 16.07.2013 bis 31.12.9999
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