Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 3. Die Bestimmungen des § 1 Abs. 1, 3 und 4 findenist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt Anwendunganzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf die entsprechendenentsprechende Leistungen nach dem AlVG oder dem KGG erwerben. Paragraph 3, Die Bestimmungen des Paragraph eins, Absatz eins, 3 und 4 findenist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt Anwendunganzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf die entsprechendenentsprechende Leistungen nach dem AlVG oder dem KGG erwerben.
§ 3. Die Bestimmungen des § 1 Abs. 1, 3 und 4 findenist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt Anwendunganzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf die entsprechendenentsprechende Leistungen nach dem AlVG oder dem KGG erwerben. Paragraph 3, Die Bestimmungen des Paragraph eins, Absatz eins, 3 und 4 findenist auf ehemalige Bundesbedienstete nur bis zu dem Zeitpunkt Anwendunganzuwenden, in dem diese einen Anspruch auf die entsprechendenentsprechende Leistungen nach dem AlVG oder dem KGG erwerben.