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Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf die KonkursordnungInsolvenzordnung oder eine der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden, mit dieser Kaiserlichen Verordnung erlassenen Vorschriften an deren Stelle.
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf die KonkursordnungInsolvenzordnung oder eine der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden, mit dieser Kaiserlichen Verordnung erlassenen Vorschriften an deren Stelle.