§ 2 IEG

IEG - Insolvenzrechtseinführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf die Insolvenzordnung oder eine der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden, mit dieser Kaiserlichen Verordnung erlassenen Vorschriften an deren Stelle.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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