Art. 3 § 15 ÜHG

Überbrückungshilfengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2020 bis 31.12.9999

§ 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 153/2020, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 10, Absatz eins bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2020 bis 31.12.9999

§ 10 Abs. 1 bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 153/2020, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft. Paragraph 10, Absatz eins bis 3 in der Fassung der Dienstrechts-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2020,, tritt mit 29. Jänner 2020 in Kraft.

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