Anl. 4 AEV anorganische Düngemittel (weggefallen)

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Düngemitteln sowie von Phosphorsäure und deren Salzen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
1Anl.Ziffer eins Die Parameter Nr. 2, 5 bis 10 und 12 bis 14 der Anlagen A bis C sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.

2.Ziffer 2 Die Parameter Nr. 1, 3, 4 und 11 der Anlagen A bis C sind an Hand einer Stichprobe zu bestimmenAEV anorganische Düngemittel seit 23.05.2019 weggefallen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.

3.Ziffer 3 Die Emissionswerte der Parameter Nr. 3, 5 bis 7, 12 und 14 der Anlagen A bis C beziehen sich auf Gesamtgehalte.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 03.12.1997 bis 23.05.2019
1Anl.Ziffer eins Die Parameter Nr. 2, 5 bis 10 und 12 bis 14 der Anlagen A bis C sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.

2.Ziffer 2 Die Parameter Nr. 1, 3, 4 und 11 der Anlagen A bis C sind an Hand einer Stichprobe zu bestimmenAEV anorganische Düngemittel seit 23.05.2019 weggefallen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobenahmen sind in Abhängigkeit vom Abflußverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.

3.Ziffer 3 Die Emissionswerte der Parameter Nr. 3, 5 bis 7, 12 und 14 der Anlagen A bis C beziehen sich auf Gesamtgehalte.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten