Gesetzesaktualisierungen

180 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 1-10 von 180

35 Paragrafen zu Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) aktualisiert


§ 1 URG Unternehmensreorganisation

(1) Bedarf ein Unternehmen der Reorganisation, so kann der Unternehmer, sofern er nicht insolvent ist, die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen.(2) Reorganisation ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- un... mehr lesen...


§ 2 URG Ausnahmen

Dieses Bundesgesetz ist auf Kreditinstitute, Pensionskassen, Versicherungsunternehmen, Wertpapierunternehmen und Finanzinstitute wie insbesondere Leasinggesellschaften nicht anzuwenden. mehr lesen...


§ 3 URG Zuständigkeit

Für das Reorganisationsverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird, für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Handelsgericht Wien. mehr lesen...


§ 4 URG Antrag

(1) Der Unternehmer hat im Antrag auf Einleitung des Reorganisationsverfahrens zu erklären, daß er nicht insolvent ist und das Unternehmen der Reorganisation bedarf.(2) Der Unternehmer hat durch Urkunden, etwa die Jahresabschlüsse für die letzten drei Jahre, andere Unterlagen des Rechnungswesens ... mehr lesen...


§ 5 URG Einleitung des Verfahrens

(1) Hat der Unternehmer den Reorganisationsbedarf glaubhaft gemacht und ist er nicht offenkundig insolvent, so hat das Gericht das Reorganisationsverfahren einzuleiten. Zugleich hat das Gericht nach Anhörung des Unternehmers, aber ohne an dessen Vorschläge gebunden zu sein, einen Reorganisationsp... mehr lesen...


§ 6 URG Inhalt des Reorganisationsplans

Im Reorganisationsplan sind die Ursachen des Reorganisationsbedarfs sowie jene Maßnahmen, die zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geplant sind, und deren Erfolgsaussichten darzustellen. Insbesondere hat sich der Reorganisationsplan mit einem allenfalls erforderlichen Reorgani... mehr lesen...


§ 7 URG Vorlage des Reorganisationsplans

Der Unternehmer hat den Reorganisationsplan fristgerecht dem Gericht und dem Reorganisationsprüfer vorzulegen. Dabei hat er die Zustimmung der in den Reorganisationsplan einbezogenen Personen zu den sie jeweils betreffenden Maßnahmen nachzuweisen. Im Zweifel ist anzunehmen, daß diese Zustimmung u... mehr lesen...


§ 8 URG Auswahl des Reorganisationsprüfers

(1) Zum Reorganisationsprüfer ist eine unbescholtene, verläßliche und geschäftskundige Person zu bestellen. Sie muß ausreichende Fachkenntnisse des Wirtschaftsrechts oder der Betriebswirtschaft haben oder eine erfahrene Persönlichkeit des Wirtschaftslebens sein.(2) Der Reorganisationsprüfer darf ... mehr lesen...


§ 9 URG Enthebung des Reorganisationsprüfers

Das Gericht kann den Reorganisationsprüfer von Amts wegen oder auf Antrag aus wichtigen Gründen entheben. mehr lesen...


§ 10 URG Aufgaben des Reorganisationsprüfers

(1) Der Reorganisationsprüfer hat sich unverzüglich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über alle sonstigen für die geplante Reorganisation maßgebenden Umstände zu informieren. Er hat längstens innerhalb von 30 Tagen ab seiner Bestellung dem Gericht zu berichten, o... mehr lesen...


§ 11 URG Auskunftspflicht des Unternehmers

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Reorganisationsprüfer alle zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und ihm Einsicht in sämtliche hiefür erforderlichen Unterlagen zu gewähren. mehr lesen...


§ 12 URG Aufhebung des Verfahrens

(1) Das Gericht hat das Reorganisationsverfahren aufzuheben, wenn der Reorganisationsprüfer in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, daß der Reorganisationsplan zweckmäßig ist und gute Aussichten auf dessen Verwirklichung bestehen.(2) Der Beschluß ist dem Unternehmer zuzustellen. Je eine Ausf... mehr lesen...


§ 13 URG Einstellung des Verfahrens

(1) Das Gericht hat das Reorganisationsverfahren einzustellen, wenn1.der Unternehmer insolvent ist oder2.der Unternehmer den Reorganisationsplan nicht rechtzeitig vorlegt oder3.der Unternehmer den Kostenvorschuß für die Ansprüche des Reorganisationsprüfers nicht rechtzeitig erlegt oder4.der Unter... mehr lesen...


§ 14 URG Durchführung des Reorganisationsplans

(1) Der Unternehmer hat während des Reorganisationszeitraums den in den Reorganisationsplan einbezogenen Personen halbjährlich über die Lage des Unternehmens und den Stand der Reorganisation sowie unverzüglich dann zu berichten, wenn sich die für die Durchführung des Reorganisationsplans maßgebli... mehr lesen...


§ 15 URG Ansprüche des Reorganisationsprüfers

(1) Der Reorganisationsprüfer hat an den Unternehmer Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und auf Entlohnung für seine Mühewaltung. Er hat diese Ansprüche mit der Vorlage des Gutachtens (§ 10 Abs. 3) und, wenn er die Durchführung des Reorganisationsplans überwacht, für diese Tätigkeit nach jeweils... mehr lesen...


§ 16 URG Anspruch der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände

Die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände haben an den Unternehmer Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die sie für die Vorbereitung des Reorganisationsplans zum Vorteil aller Gläubiger aufgewendet haben, wenn sie vom Unternehmer zu diesem Zweck beigezogen worden sind. Sie haben diesen Anspruch i... mehr lesen...


§ 17 URG Anwendung der Insolvenzordnung und der Zivilprozeßordnung

Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes angeordnet ist, sind auf das Verfahren die allgemeinen Verfahrensbestimmungen der Insolvenzordnung, ausgenommen § 253 Abs. 3 Satz 5, sowie die Zivilprozeßordnung sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 18 URG Anfechtungsfristen

Die für die Anfechtung nach der Insolvenzordnung vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berechnenden Fristen werden um die Dauer des Reorganisationsverfahrens verlängert, wenn es während der Anfechtungsfrist eingestellt worden ist. mehr lesen...


§ 19 URG Verträge

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts, der Vertragsauflösung oder der Fälligkeit eines zugezählten Kredits für den Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens ist unzulässig. mehr lesen...


§ 20 URG Anfechtbarkeit von Überbrückungs- und Reorganisationsmaßnahmen

(1) Überbrückungsmaßnahmen sind Rechtshandlungen während des Verfahrens zur Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, Reorganisationsmaßnahmen Rechtshandlungen, die im Reorganisationsplan, auf Grund dessen das Verfahren aufgehoben worden ist, beschrieben sind und während des Verfahren... mehr lesen...


§ 21 URG Eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen

Reorganisationsmaßnahmen unterliegen nicht den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzrechts. mehr lesen...


§ 22 URG Voraussetzungen der Haftung

(1) Wird über das Vermögen einer prüfpflichtigen juristischen Person, die ein Unternehmen betreibt, ein Insolvenzverfahren eröffnet, so haften die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs gegenüber der juristischen Person zur ungeteilten Hand, jedoch je Person nur bis zu 100 000 Euro, für die du... mehr lesen...


§ 23 URG Eigenmittelquote

Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A UGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 UGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 UGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseit... mehr lesen...


§ 24 URG Fiktive Schuldentilgungsdauer

(1) Zur Errechnung der fiktiven Schuldentilgungsdauer sind die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen (§ 224 Abs. 3 B UGB) und Verbindlichkeiten (§ 224 Abs. 3 C UGB), vermindert um die im Unternehmen verfügbaren Aktiva nach § 224 Abs. 2 B III Z 2 und B IV UGB und die nach § 225 Abs. 6 UGB von... mehr lesen...


§ 25 URG Haftung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung

Hat ein Mitglied des vertretungsbefugten Organs die Einleitung des Reorganisationsverfahrens vorgeschlagen, aber nicht die dafür notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. der Gesellschafterversammlung erhalten oder wurde ihm wirksam die Weisung erteilt, das Verfahren nicht einzuleiten, so haft... mehr lesen...


§ 26 URG Nichteintritt der Haftung

(1) Die Haftung tritt nicht ein, wenn die Mitglieder des vertretungsbefugten Organs unverzüglich nach Erhalt des Berichtes des Abschlußprüfers über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z 1) ein Gutachten eines Wirtschaftstreuhänders, der zu... mehr lesen...


§ 27 URG Entfall der Haftung

Die Haftung entfällt, wenn bewiesen wird, daß die Insolvenz aus anderen Gründen als wegen der Unterlassung der Reorganisation eingetreten ist. mehr lesen...


§ 28 URG Geltendmachung der Haftung

(1) Der Anspruch nach § 22 und nach § 25 kann nur vom Masse- oder Sanierungsverwalter für die Insolvenzmasse geltend gemacht werden.(2) Die juristische Person kann auf den Anspruch nicht verzichten. Gegen den Anspruch kann nicht mit Forderungen an die juristische Person aufgerechnet werden. mehr lesen...


§ 29 URG Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 30 URG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1997 in Kraft.(2) § 22 Abs. 2, § 23 und § 24 Abs. 1 in der Fassung des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 120/2005, treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.(3) Die §§ 2, 13 Abs. 3, 17, 18, 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 und 28 Abs. 1 in der Fassung des Bund... mehr lesen...


§ 31 URG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Reorganisation von Unternehmen (Unternehmensreorganisationsgesetz - URG) *)StF: BGBl. I Nr. 114/1997 (NR: GP XX RV 734 AB 813. S. 82. BR: 5492 AB 5507 S. 629.) Änderung BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)BGBl. I Nr. 92/2003 ... mehr lesen...


Art. 96 URG

1.Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(Anm.: Z 2 bis 27 betreffen andere Rechtsvorschriften)28.Der Art. 86 (Unternehmensreorganisationsgesetz) ist auf Verhalten der Mitglieder des vertretungsbefugten Organs anzu... mehr lesen...


Art. 15 URG

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/56/EU Richtlinie 2014/56/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl. Nr. L 158 vom 27.05.2014 S. 196 umgesetzt. mehr lesen...


Art. 6 URG

(1) Art. II bis V treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.(Anm.: Abs. 2 bis 6 betreffen andere Rechtsvorschriften)(7) § 21 URG in der Fassung des Art. IV ist auf Reorganisationsverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 eingeleitet werden. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

23 Paragrafen zu Produkthaftungsgesetz (PHG) aktualisiert


§ 1 PHG Haftung

(1) Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt, so haftet für den Ersatz des Schadens1.der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat,2.der U... mehr lesen...


§ 2 PHG

Der Schaden durch die Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen,1.wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat, und2.überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil. mehr lesen...


§ 3 PHG Hersteller

Hersteller (§ 1 Abs. 1 Z 1) ist derjenige, der das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt erzeugt hat, sowie jeder, der als Hersteller auftritt, indem er seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt. mehr lesen...


§ 4 PHG Produkt

Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. mehr lesen...


§ 5 PHG Fehler

(1) Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts1.der Darbietung des Produkts,2.des Gebrauchs des Produkts, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,3.des Zeitpunkts, zu dem das P... mehr lesen...


§ 6 PHG Inverkehrbringen

Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt. mehr lesen...


§ 7 PHG Beweislastumkehr

(1) Behauptet ein Hersteller oder ein Importeur, die Sache nicht in den Verkehr gebracht oder nicht als Unternehmer gehandelt zu haben, so obliegt ihm der Beweis.(2) Behauptet ein in Anspruch Genommener, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als er es in de... mehr lesen...


§ 8 PHG Haftungsausschlüsse

Die Haftung kann nicht durch den Mangel eines Verschuldens, sondern nur durch den Nachweis ausgeschlossen werden, daß1.der Fehler auf eine Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung zurückzuführen ist, der das Produkt zu entsprechen hatte,2.die Eigenschaften des Produkts nach dem Stand der Wisse... mehr lesen...


§ 9 PHG

Die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz kann im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. mehr lesen...


§ 10 PHG Solidarhaftung

Trifft die Haftpflicht mehrere, so haften sie zur ungeteilten Hand. Ihre Haftung wird nicht dadurch gemindert, daß auch andere nach anderen Bestimmungen für den Ersatz desselben Schadens haften. mehr lesen...


§ 11 PHG Mitverschulden des Geschädigten

Trifft den Geschädigten oder jemanden, dessen Verhalten er zu vertreten hat, ein Verschulden, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden. mehr lesen...


§ 12 PHG Rückgriff

(1) Hat ein Ersatzpflichtiger Schadenersatz geleistet und ist der Fehler des Produkts weder von ihm noch von einem seiner Leute verursacht worden, so kann er vom Hersteller des fehlerhaften Endprodukts, Grundstoffs oder Teilprodukts Rückersatz verlangen. Sind mehrere rückersatzpflichtig, so hafte... mehr lesen...


§ 13 PHG Erlöschung

Sofern nach diesem Bundesgesetz bestehende Ersatzansprüche nicht früher verjähren, erlöschen sie zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Ersatzpflichtige das Produkt in den Verkehr gebracht hat, es sei denn, der Geschädigte hat seinen Anspruch inzwischen gerichtlich geltend gemacht. mehr lesen...


§ 14 PHG Anwendung des ABGB

Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden. mehr lesen...


§ 15 PHG Sonstige Ersatzansprüche

(1) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuchs und anderer Vorschriften, nach denen Schäden in weiterem Umfang oder von anderen Personen als nach diesem Bundesgesetz zu ersetzen sind, bleiben unberührt.(2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Schäden durch ein nukleares Ereignis, die i... mehr lesen...


§ 16 PHG Deckungsvorsorge

Hersteller und Importeure von Produkten sind verpflichtet, in einer Art und in einem Ausmaß, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr üblich sind, durch das Eingehen einer Versicherung oder in anderer geeigneter Weise dafür Vorsorge zu treffen, daß Schadenersatzpflichten nach diesem Bundesgesetz bef... mehr lesen...


§ 17 PHG Zuschläge

Als Importeur im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 2 gilt überdies derjenige Unternehmer, der das Produkt zum Vertrieb von einem EFTA-Staat in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft oder von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in einen EFTA-Staat oder von einem EFTA-Staat in einen anderen EFTA-Staat ei... mehr lesen...


§ 18 PHG Übergangsbestimmung, Vollziehung

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in Kraft. mehr lesen...


§ 19 PHG

Dieses Bundesgesetz ist auf Schäden durch Produkte, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden. mehr lesen...


§ 19a PHG

(1) § 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu demselben Zeitpunkt in Kraft wie das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum *).(2) Die Neufassung dieser Bestimmungen ist auf Schäden durch Produkte, die vor dem im Abs. ... mehr lesen...


§ 20 PHG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Produkthaftungsgesetz (PHG) Fundstelle

Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftungsgesetz)StF: BGBl. Nr. 99/1988 (NR: GP XVII RV 272 AB 438 S. 48. BR: AB 3429 S. 496.) Änderung BGBl. Nr. 95/1993 idF BGBl. Nr. 437/1993 (DFB) (NR: GP XVIII RV 648 AB 779 S. 101. BR: AB 4469 S. 56... mehr lesen...


Art. 4 PHG

Mit diesem Bundesgesetz werden die Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, ABl. Nr. L 144 vom 4. Juni 1997, S 19, die Richtlinie 97/55/EG zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung, A... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

6 Paragrafen zu Unterhaltsschutzgesetz 1985 (USchG) aktualisiert


§ 1 USchG Haftung für fremde Unterhaltsschulden

Geht jemand, der gesetzlich zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist, keinem Erwerb nach, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde, und gewährt ihm ein Dritter in Kenntnis dieser Pflicht Unterhalt, ohne seinerseits hiezu gesetzlich verpflichtet zu sein, so haftet der Dritte dem U... mehr lesen...


§ 3 USchG Schlußbestimmungen

Wo in anderen Bundesgesetzen die §§ 2 oder 3 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1925, BGBl. Nr. 69, über den Schutz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches angeführt sind, tritt an die Stelle dieser Anführung die der entsprechenden Bestimmung des vorliegenden Bundesgesetzes. mehr lesen...


§ 4 USchG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut. mehr lesen...


Unterhaltsschutzgesetz 1985 (USchG) Fundstelle

Bundesgesetz über den Schutz des gesetzlichen Anspruches auf Unterhalt (Unterhaltsschutzgesetz 1985)StF: BGBl. Nr. 452/1985 (WV) Änderung BGBl. Nr. 628/1991 (NR: GP XVIII RV 181 AB 261 S. 44. BR: AB 4130 S. 546.) mehr lesen...


§ 2 USchG (weggefallen)

§ 2 USchG (weggefallen) seit 01.03.1992 weggefallen. mehr lesen...


Art. 34 USchG

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1992 in Kraft. Es ist auf Exekutionsverfahren anzuwenden, in denen der Exekutionsantrag nach dem 29. Februar 1992 bei Gericht eingelangt ist.(2) Für Leistungen, die am Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes oder später fällig werden, gelten die neue... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

49 Paragrafen zu Unterhaltsvorschußgesetz 1985 (UVG) aktualisiert


§ 1 UVG Anwendungsbereich

Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren. mehr lesen...


§ 2 UVG Voraussetzungen

(1) Anspruch auf Vorschüsse haben minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und entweder österreichische Staatsbürger oder staatenlos sind. Hat derjenige, mit dem das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, in Erfüllung seiner Dienstpflicht gegenüber einer inländischen öf... mehr lesen...


§ 3 UVG

Vorschüsse sind zu gewähren, wenn1.für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht und2.der Unterhaltsschuldner nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet sowie das Kind glaubhaft macht (§ 11 Abs. 2), e... mehr lesen...


§ 4 UVG

Vorschüsse sind auch zu gewähren, wenn1.zwar die Voraussetzungen des § 3 Z 1 gegeben sind, aber die Führung einer Exekution nach § 3 Z 2 aussichtslos scheint, besonders weil im Inland ein Drittschuldner oder ein Vermögen, dessen Verwertung einen die laufenden Unterhaltsbeiträge deckenden Ertrag e... mehr lesen...


§ 5 UVG Höhe

(1) Die Vorschüsse sind, sofern im folgenden nicht anderes bestimmt ist, jeweils in der beantragten Höhe bis zu dem im Exekutionstitel festgesetzten Unterhaltsbeitrag zu gewähren.(2) Ein Fremdwährungsbetrag ist auf Inlandswährung umzurechnen; maßgebend ist der Geldkurs an dem der Bewilligung vora... mehr lesen...


§ 6 UVG

(1) Die Vorschüsse dürfen monatlich den Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs. 1 Buchstabe c bb erster Fall ASVG, vervielfacht mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG), nicht übersteigen.(2) In den Fällen des § 4 Z 2, 3 und 4 sind, vorbehaltlich der § 5 Abs. 4 und §... mehr lesen...


§ 7 UVG Versagen der Vorschüsse

(1) Das Gericht hat die Vorschüsse ganz oder teilweise zu versagen, soweit1.in den Fällen der §§ 3 und 4 Z 1 sich aus der Aktenlage ergibt, dass die im Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltspflicht nicht (mehr) besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgese... mehr lesen...


§ 8 UVG Beginn und Dauer

Die Vorschüsse sind vom Beginn des Monats, in dem das Kind dies beantragt, für die Dauer des voraussichtlichen Vorliegens der Voraussetzungen, jedoch jeweils längstens für fünf Jahre zu gewähren. Vorschüsse nach § 4 Z 4 dürfen einem Kind nur bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens zur F... mehr lesen...


§ 9 UVG Vertretung

(1) Wer zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes berufen ist, hat dieses auch bei Stellung des Antrags auf Gewährung von Vorschüssen auf den gesetzlichen Unterhalt und in dem gerichtlichen Verfahren darüber zu vertreten.(2) Der Jugendwohlfahrtsträger wird mit der Zustellung des Beschlu... mehr lesen...


§ 10 UVG Zuständigkeit

Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden. mehr lesen...


§ 11 UVG Antrag

(1) Die Vorschüsse sind nur auf Antrag zu gewähren.(2) Soweit der Antragsteller die Voraussetzungen der Gewährung von Vorschüssen nicht auf Grund der Pflegschaftsakten, durch Urkunden oder sonst auf einfache Weise nachweisen kann, sind diese Voraussetzungen durch eine der Wahrheit entsprechende E... mehr lesen...


§ 12 UVG

Der Unterhaltsschuldner und der Präsident des Oberlandesgerichts sind nur zu hören, wenn dadurch Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen geklärt werden können und das Verfahren nicht verzögert wird. mehr lesen...


§ 13 UVG Bewilligung

(1) In dem Beschluß, mit dem die Vorschüsse bewilligt werden, ist1.die Höhe des monatlichen Vorschusses und der Zeitraum zu bestimmen, für den die Vorschüsse gewährt werden; richtet sich die Höhe der Vorschüsse nach § 6 Abs. 2, so ist anstelle der Bestimmung eines festen Betrages auszusprechen, d... mehr lesen...


§ 14 UVG

Der Beschluß, mit dem die Vorschüsse bewilligt werden, ist dem Kind, dem Jugendwohlfahrtsträger, soweit er das Kind nicht ohnedies vertritt, dem Unterhaltsschuldner, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts dem Zahlungsempfänger und gegebenenfalls derjenigen Person, in deren Pflege und Erziehung si... mehr lesen...


§ 15 UVG Rechtsmittel

(1) Beschlüsse im Verfahren über die Gewährung von Vorschüssen können von den Beteiligten nur mit Rekurs angefochten werden. Der Bund übt sein Rekursrecht durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts aus.(2) Der Rekurs kann nicht auf Umstände gestützt werden, die den Grund oder die Höhe des Unter... mehr lesen...


§ 16 UVG Vollzug

(1) Der Beschluß, mit dem das Gericht die Vorschüsse bewilligt, ist sogleich zu vollziehen.(2) Wird gegen den Bewilligungsbeschluss Rekurs erhoben, so hat das Erstgericht oder das Rekursgericht, soweit durch die vorgetragenen Einwendungen begründete Bedenken an der Richtigkeit der angefochtenen E... mehr lesen...


§ 17 UVG

(1) Der Präsident des Oberlandesgerichts hat auf Grund des Bewilligungsbeschlusses die Vorschüsse jeweils am Ersten eines jeden Monats im voraus auszuzahlen.(BGBl. Nr. 278/1980, Art. I Z 13)(2) Die Vorschüsse sind demjenigen auszuzahlen, der das Kind pflegt und erzieht, sofern der gesetzliche Ver... mehr lesen...


§ 18 UVG Weitergewährung der Vorschüsse

(1) Das Gericht hat die Vorschüsse für längstens jeweils fünf weitere Jahre zu gewähren, wenn1.dies das Kind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats, für den der letzte Vorschuß gezahlt wird, beantragt und2.keine Bedenken dagegen bestehen, daß die Voraussetzungen der Gewährun... mehr lesen...


§ 19 UVG Änderung der Vorschüsse

(1) Wird der Unterhaltsbeitrag herabgesetzt oder tritt ein Fall des § 7 Abs. 1 ein, ohne daß es zur gänzlichen Versagung der Vorschüsse käme, so hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vorschüsse entsprechend herabzusetzen. Die Herabsetzung ist, gegebenenfalls rückwirkend, mit dem auf ... mehr lesen...


§ 20 UVG Einstellung der Vorschüsse

(1) Die Vorschüsse sind einzustellen1.auf Antrag des Kindes (§ 9 Abs. 1),2.auf Antrag des Unterhaltsschuldners, wenn er nachweist, daß er alle fälligen Unterhaltsbeiträge gezahlt und den Unterhaltsbeitrag für die kommenden zwei Monate entweder gleichfalls gezahlt oder zugunsten des Kindes gericht... mehr lesen...


§ 21 UVG Mitteilungspflicht

Der gesetzliche Vertreter des Kindes und diejenige Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, der Zahlungsempfänger sowie der Unterhaltsschuldner haben dem Gericht unverzüglich den Eintritt jedes Grundes für die Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse mitzuteilen. mehr lesen...


§ 22 UVG Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse

(1) Für Vorschüsse, die aufgrund eines im Rechtsmittelverfahren geänderten oder aufgehobenen Beschlusses oder entgegen einer Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse zu Unrecht gezahlt und nicht nach § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz einbehalten worden sind, haften der gesetzliche Vertreter des Ki... mehr lesen...


§ 23 UVG

Werden die Unterhaltsvorschüsse herabgesetzt oder eingestellt, keine Beträge nach § 19 Abs. 1 letzter Halbsatz einbehalten und ergibt sich aus der Aktenlage, daß ein Anspruch auf Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse nicht besteht, so ist dies von Amts wegen im Beschluß über die Herabsetzung ode... mehr lesen...


§ 24 UVG Gebühren

Für Entscheidungen über die Gewährung oder Weitergewährung von Vorschüssen hat der Unterhaltsschuldner eine Pauschalgebühr in Höhe des gewährten (weitergewährten) monatlichen Vorschussbetrags, für das Verfahren über die Erhöhung der Vorschüsse eine Pauschalgebühr in Höhe des rechtskräftig gewährt... mehr lesen...


§ 26 UVG Rückzahlung der Vorschüsse

(1) Vorschüsse nach den §§ 3 und 4 Z 1 und 4 hat das Kind insoweit zurückzuzahlen, als diese Beträge vom Unterhaltsschuldner hereingebracht werden.(2) Der Unterhaltsschuldner hat ab Zustellung des Beschlusses an ihn die Unterhaltsbeiträge an den Jugendwohlfahrtsträger zu zahlen.(3) Die Pflicht de... mehr lesen...


§ 27 UVG

(1) Aus den hereingebrachten Unterhaltsbeiträgen hat der Jugendwohlfahrtsträger zunächst die Forderung des Kindes auf laufende Unterhaltsbeiträge, soweit auf sie keine Vorschüsse gewährt werden, dann die Forderung des Bundes auf Rückzahlung der Vorschüsse und schließlich die Forderung des Kindes ... mehr lesen...


§ 28 UVG

(1) Vorschüsse nach § 4 Z 2 hat der Unterhaltsschuldner unmittelbar dem Bund zu Handen des Präsidenten des Oberlandesgerichts zurückzuzahlen, soweit er nicht nachweist, daß er nach seinen Lebensverhältnissen außerstande gewesen ist, dem Kind Unterhaltsbeiträge bis zur Höhe der jeweils gewährten V... mehr lesen...


§ 29 UVG

(1) Vorschüsse nach § 4 Z 3 hat der Unterhaltsschuldner unmittelbar dem Bund zu Handen des Präsidenten des Oberlandesgerichts zurückzuzahlen, soweit dies nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Unterhaltsschuldners unter Berücksichtigung seiner Sorgepflichten und unter Beachtung der Z... mehr lesen...


§ 30 UVG Übergang der Unterhaltsforderungen auf den Bund

Mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung des Jugendwohlfahrtsträgers gehen die noch nicht eingebrachten Unterhaltsforderungen des Kindes von Gesetzes wegen für die Zeit, für die die Vorschüsse bewilligt worden sind, und im Ausmaß der noch nicht zurückgezahlten Vorschüsse auf den Bund über; die ... mehr lesen...


§ 31 UVG Eintreibung durch den Bund

(1) Soweit der Unterhaltsschuldner keine schuldbefreienden Zahlungen leistet, hat der Präsident des Oberlandesgerichts die Forderung zwangsweise hereinzubringen.(2) Der Bund tritt von Gesetzes wegen mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung durch den Jugendwohlfahrtsträger bis zur Höhe der gewäh... mehr lesen...


§ 31a UVG

Mit dem Tod des Unterhaltsschuldners geht dessen Pflicht zur Leistung der Unterhaltsbeiträge, auf die Vorschüsse gewährt worden sind, sowie zur Rückzahlung der Vorschüsse an den Bund bis zum Wert der Verlassenschaft auf die Erben über. Diese Pflicht steht jedoch der zur Leistung des Unterhalts na... mehr lesen...


§ 32 UVG

(1) Der Präsident des Oberlandesgerichts hat die im § 102 Abs. 1 und Abs. 2 erster und zweiter Satz AußStrG dem Gericht eingeräumten Auskunftsrechte, ausgenommen das in dessen Abs. 2 letzter Satz genannte Recht.(2) Für den Präsidenten des Oberlandesgerichts gelten – soweit ihm ein Kostenersatzans... mehr lesen...


§ 33 UVG

(1) Beeinträchtigt die Durchsetzung des Anspruchs des Bundes an den Unterhaltsschuldner dessen wirtschaftliche Fähigkeit, die Unterhaltsbeiträge an den Bund oder künftig unmittelbar an das Kind zu leisten, so kann mit dem Unterhaltsschuldner die Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Teilbeträgen un... mehr lesen...


§ 34 UVG Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts

Als das in diesem Bundesgesetz genannte Oberlandesgericht ist dasjenige zuständig, in dessen Sprengel das Pflegschaftsgericht liegt. mehr lesen...


§ 34a UVG Automationsunterstützter Datenverkehr

(1) Zum Zweck der Aus- und Rückzahlung der Unterhaltsvorschüsse sowie der Auskunftserteilung an Verfahrensbeteiligte dürfen folgende Daten zwischen den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Jugendwohlfahrtsträgern mittels maschinell lesbarer Datenträger oder im Weg der Datenfernverarbeitung ... mehr lesen...


§ 36 UVG Vollziehung

(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Justiz betraut.(2) Mit der Vollziehung sind betraut:1.des § 17 Abs. 1 und des § 33 der Bundesminister für Justiz im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jug... mehr lesen...


Unterhaltsvorschußgesetz 1985 (UVG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschußgesetz 1985 - UVG)StF: BGBl. Nr. 451/1985 (WV) Änderung BGBl. Nr. 645/1987 (NR: GP XVII RV 170 AB 440 S. 45. BR: AB 3413 S. 495.)BGBl. Nr. 162/1989 (NR: GP XVII RV 172 AB 887 S. 96. BR: AB 365... mehr lesen...


§ 37 UVG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Die §§ 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10a, 12, 13, 14, 16, 18, 19, 21, 22, 24, 26, 27, 28, 33, 34a, 34b und 36 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(2) Die §§ 3 Z 2, 8, 10a, 12, 18 Abs. 1, 24 und 27 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75... mehr lesen...


§ 10a UVG Besondere Verfahrensbestimmungen

In Verfahren nach diesem Bundesgesetz findet ein Kostenersatz nicht statt. mehr lesen...


§ 34b UVG

(1) Soweit das für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Bundesgesetz erforderlich ist, ist der Präsident des Oberlandesgerichtes befugt, in der Verfahrensautomation Justiz Daten abzufragen, insbesondere den Unterhaltsschuldner betreffende Unterhalts-, Insolvenz- und Verlassenschaftsverfahren.(2... mehr lesen...


§ 35 UVG (weggefallen)

§ 35 UVG (weggefallen) seit 08.11.1985 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 UVG (weggefallen)

§ 25 UVG (weggefallen) seit 02.03.1992 weggefallen. mehr lesen...


Art. 96 UVG

1.Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten – soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist – mit 1. Jänner 2002 in Kraft.(Anm.: Z 2 bis 26 betreffen andere Rechtsvorschriften)27.Wurde vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes Unterhaltsvorschuss nach § 5 Abs. 2 UVG 1985 in der bisher gelte... mehr lesen...


Art. 32 § 12 UVG

§ 4 Z 4 UVG in seiner bisher geltenden Fassung samt den hierauf verweisenden Bestimmungen ist auch nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Festsetzung des Unterhalts eingebracht war. mehr lesen...


Art. 32 UVG

(Anm.: Z 1 Inkrafttretensbestimmung)(Anm.: Z 2 Außerkrafttretensbestimmung)(Anm.: Z 3 bis 7 ÜR zu einem anderen Artikel der Sammelnovelle BGBl. I Nr. 140/1997)8.Die Art. VI Z 1 bis 9 lit. a (§§ 7a, 27a, 28, 29, 32, 42 bis 44 und 49 Abs. 1 JN), 10 bis 12 (§§ 51, 52 und 56 JN) und 14 (§ 104 JN), VI... mehr lesen...


Art. 31 UVG

Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...


Art. 18 § 5 UVG

(Anm.: Art. XVIII) (1) Hat ein Kind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes das 14. Lebensjahr bereits vollendet, so sind ihm Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1985, BGBl. Nr. 451/1985, in der jeweils geltenden Fassung ungeachtet des Eintritts der Volljährigke... mehr lesen...


Art. 18 § 4 UVG

Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden. mehr lesen...


Art. 18 § 1 UVG

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

17 Paragrafen zu Organhaftpflichtgesetz (OrgHG) aktualisiert


§ 1 OrgHG Haftpflicht

 I. ABSCHNITTHaftpflicht§ 1. (1) Personen, die als Organe des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, eines Trägers der Sozialversicherung oder einer sonstigen Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts - im folgenden Rechtsträger genannt - handeln, haften, soweit di... mehr lesen...


§ 2 OrgHG

(1) Ein Ersatzanspruch (§ 1 Abs. 1) besteht nicht, wenn der Rechtsträger den Schaden durch Rechtsmittel oder durch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht und Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder durch sonst eine gesetzlich begründete Maßnahme hätte abwenden können.(2) Von einem Organ kann k... mehr lesen...


§ 3 OrgHG

(1) Beruht die Schädigung, derentwegen das Organ zur Ersatzleistung herangezogen wird, auf einem Versehen, so kann das Gericht aus Gründen der Billigkeit den Ersatz mäßigen oder, sofern der Schaden durch einen minderen Grad des Versehens zugefügt worden ist, auch ganz erlassen.(2) Auf die Ausübun... mehr lesen...


§ 4 OrgHG

Gründet sich der Ersatzanspruch auf eine von einem Kollegialorgan beschlossene Entscheidung oder Verfügung, so haften nur die Stimmführer, die für diese Entscheidung oder Verfügung gestimmt haben. Beruht jedoch die Entscheidung oder Verfügung auf einer unvollständigen oder unrichtigen Darstellung... mehr lesen...


§ 5 OrgHG

Ersatzansprüche nach § 1 Abs. 1 verjähren in drei Jahren nach Ablauf des Tages, an dem der Schaden dem Rechtsträger bekanntgeworden ist, keinesfalls aber vor einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft einer rechtsverletzenden Entscheidung oder Verfügung. Ist dem Rechtsträger der Schaden nicht bekan... mehr lesen...


§ 6 OrgHG

(1) Die Aufrechnung von Ansprüchen des Rechtsträgers nach diesem Bundesgesetz gegen Ansprüche auf Geldleistungen, die dem Haftpflichtigen aus seiner Eigenschaft als Organ des Rechtsträgers diesem gegenüber zustehen, ist nur zulässig, wenn innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einer schriftliche... mehr lesen...


§ 7 OrgHG Verfahren

 II. ABSCHNITTVerfahren§ 7. Der Rechtsträger hat das Organ, gegen das er den Ersatzanspruch geltend machen will, zunächst zur Anerkennung des Anspruches schriftlich aufzufordern. Steht das Organ zum Rechtsträger in einem Verrechnungsverhältnis, so kann mit dieser Aufforderung eine Aufrechnungserk... mehr lesen...


§ 8 OrgHG

(1) Vorbehaltlich des Abs. 2 ist auf Rechtsstreitigkeiten, die Ersatzansprüche im Sinne des § 1 Abs. 1 betreffen, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz anzuwenden.(2) Wird der Ersatzanspruch aus einer Verfügung des Präsidenten eines Gerichtshofs erster Instanz oder eines Oberlandesgerichts oder a... mehr lesen...


§ 9 OrgHG

(1) Ist die Entscheidung des Rechtsstreites von der Frage der Rechtswidrigkeit des Bescheides einer Verwaltungsbehörde oder des Erkenntnisses oder Beschlusses eines Verwaltungsgerichtes abhängig, über die noch kein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes oder des Verfassungsgerichtshofes vorliegt... mehr lesen...


§ 10 OrgHG

(1) Wenn das Ergebnis eines eingeleiteten Disziplinarverfahrens für die Entscheidung des Rechtsstreites voraussichtlich von Einfluß ist, kann das Gericht, soweit dies im Interesse der Verminderung des Verfahrensaufwandes gelegen ist, selbst vor der für die mündliche Verhandlung bestimmten Tagsatz... mehr lesen...


§ 11 OrgHG

(1) Im Verfahren nach diesem Bundesgesetz sind weder das Organ noch die als Zeugen oder Sachverständige zu vernehmenden Personen zur Wahrung des Amtsgeheimnisses verpflichtet.(2) Die Öffentlichkeit der Verhandlung ist auf Antrag einer Partei auch dann auszuschließen (§ 172 ZPO), wenn Tatsachen er... mehr lesen...


§ 12 OrgHG

Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn der Ersatzanspruch des Rechtsträgers gegen den Nachlaß oder die Erben eines Organs geltend gemacht wird. mehr lesen...


§ 13 OrgHG Schlussbestimmungen

 III. ABSCHNITTSchlussbestimmungen§ 13. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2013 treten in Kraft:1.der Titel, § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 5, § 9 in der Fassung der Z 6, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 und 3, die Überschrift zum III... mehr lesen...


§ 14 OrgHG

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


§ 15 OrgHG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut. mehr lesen...


Organhaftpflichtgesetz (OrgHG) Fundstelle

Bundesgesetz über die Haftung der Organe der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für Schäden, die sie dem Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze unmittelbar zugefügt haben (Organhaftpflichtgesetz – OrgHG)StF: BGBl. Nr. 181/1967 (NR: GP XI ... mehr lesen...


Art. 3 OrgHG

Auf Schadensfälle, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetreten sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

18 Paragrafen zu Kunsthochschulordnung (KHSchO) aktualisiert


§ 1 KHSchO (weggefallen)

§ 1 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 KHSchO (weggefallen)

§ 2 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 KHSchO (weggefallen)

§ 3 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 KHSchO (weggefallen)

§ 4 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a KHSchO (weggefallen)

§ 4a KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 KHSchO (weggefallen)

§ 5 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 KHSchO (weggefallen)

§ 6 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KHSchO (weggefallen)

§ 7 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 KHSchO (weggefallen)

§ 8 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 KHSchO (weggefallen)

§ 9 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 KHSchO (weggefallen)

§ 10 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 KHSchO (weggefallen)

§ 11 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 KHSchO (weggefallen)

§ 12 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12a KHSchO (weggefallen)

§ 12a KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 KHSchO (weggefallen)

§ 13 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 KHSchO (weggefallen)

§ 14 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 KHSchO (weggefallen)

§ 15 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Kunsthochschulordnung (KHSchO) Fundstelle (weggefallen)

Kunsthochschulordnung (KHSchO) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

119 Paragrafen zu Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) aktualisiert


§ 1 WAG 2007 (weggefallen)

§ 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 WAG 2007 (weggefallen)

§ 2 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 WAG 2007 (weggefallen)

§ 3 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 WAG 2007 (weggefallen)

§ 4 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 WAG 2007 (weggefallen)

§ 5 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 WAG 2007 (weggefallen)

§ 6 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 WAG 2007 (weggefallen)

§ 7 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 WAG 2007 (weggefallen)

§ 8 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 WAG 2007 (weggefallen)

§ 9 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 WAG 2007 (weggefallen)

§ 10 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 WAG 2007 (weggefallen)

§ 11 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 WAG 2007 (weggefallen)

§ 12 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 WAG 2007 (weggefallen)

§ 13 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 WAG 2007 (weggefallen)

§ 14 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 WAG 2007 (weggefallen)

§ 15 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 WAG 2007 (weggefallen)

§ 16 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 WAG 2007 (weggefallen)

§ 17 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 WAG 2007 (weggefallen)

§ 19 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 WAG 2007 (weggefallen)

§ 20 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 WAG 2007 (weggefallen)

§ 21 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 WAG 2007 (weggefallen)

§ 22 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 WAG 2007 (weggefallen)

§ 23 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 WAG 2007 (weggefallen)

§ 24 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 WAG 2007 (weggefallen)

§ 25 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 WAG 2007 (weggefallen)

§ 26 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 WAG 2007 (weggefallen)

§ 27 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 WAG 2007 (weggefallen)

§ 28 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 WAG 2007 (weggefallen)

§ 29 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 WAG 2007 (weggefallen)

§ 30 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 WAG 2007 (weggefallen)

§ 31 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 WAG 2007 (weggefallen)

§ 32 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 WAG 2007 (weggefallen)

§ 33 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 WAG 2007 (weggefallen)

§ 34 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 WAG 2007 (weggefallen)

§ 35 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 WAG 2007 (weggefallen)

§ 36 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 WAG 2007 (weggefallen)

§ 37 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 WAG 2007 (weggefallen)

§ 38 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 WAG 2007 (weggefallen)

§ 39 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 WAG 2007 (weggefallen)

§ 40 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 WAG 2007 (weggefallen)

§ 41 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 WAG 2007 (weggefallen)

§ 42 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 WAG 2007 (weggefallen)

§ 43 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 WAG 2007 (weggefallen)

§ 44 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 WAG 2007 (weggefallen)

§ 45 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 WAG 2007 (weggefallen)

§ 46 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 WAG 2007 (weggefallen)

§ 47 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 WAG 2007 (weggefallen)

§ 48 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 WAG 2007 (weggefallen)

§ 49 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 WAG 2007 (weggefallen)

§ 50 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 WAG 2007 (weggefallen)

§ 51 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 52 WAG 2007 (weggefallen)

§ 52 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 53 WAG 2007 (weggefallen)

§ 53 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 54 WAG 2007 (weggefallen)

§ 54 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 55 WAG 2007 (weggefallen)

§ 55 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 56 WAG 2007 (weggefallen)

§ 56 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 57 WAG 2007 (weggefallen)

§ 57 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 59 WAG 2007 (weggefallen)

§ 59 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 60 WAG 2007 (weggefallen)

§ 60 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 61 WAG 2007 (weggefallen)

§ 61 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 63 WAG 2007 (weggefallen)

§ 63 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 64 WAG 2007 (weggefallen)

§ 64 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 65 WAG 2007 (weggefallen)

§ 65 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 66 WAG 2007 (weggefallen)

§ 66 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 67 WAG 2007 (weggefallen)

§ 67 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 68 WAG 2007 (weggefallen)

§ 68 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 69 WAG 2007 (weggefallen)

§ 69 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 70 WAG 2007 (weggefallen)

§ 70 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 71 WAG 2007 (weggefallen)

§ 71 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 72 WAG 2007 (weggefallen)

§ 72 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 73 WAG 2007 (weggefallen)

§ 73 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 74 WAG 2007 (weggefallen)

§ 74 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 75 WAG 2007 (weggefallen)

§ 75 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 76 WAG 2007 (weggefallen)

§ 76 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 77 WAG 2007 (weggefallen)

§ 77 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 78 WAG 2007 (weggefallen)

§ 78 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 79 WAG 2007 (weggefallen)

§ 79 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 80 WAG 2007 (weggefallen)

§ 80 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 81 WAG 2007 (weggefallen)

§ 81 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 82 WAG 2007 (weggefallen)

§ 82 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 83 WAG 2007 (weggefallen)

§ 83 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 84 WAG 2007 (weggefallen)

§ 84 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 85 WAG 2007 (weggefallen)

§ 85 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 86 WAG 2007 (weggefallen)

§ 86 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 87 WAG 2007 (weggefallen)

§ 87 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 88 WAG 2007 (weggefallen)

§ 88 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 89 WAG 2007 (weggefallen)

§ 89 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 90 WAG 2007 (weggefallen)

§ 90 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 91 WAG 2007 (weggefallen)

§ 91 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 92 WAG 2007 (weggefallen)

§ 92 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 93 WAG 2007 (weggefallen)

§ 93 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 94 WAG 2007 (weggefallen)

§ 94 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 95 WAG 2007 (weggefallen)

§ 95 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 96 WAG 2007 (weggefallen)

§ 96 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 97 WAG 2007 (weggefallen)

§ 97 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 98 WAG 2007 (weggefallen)

§ 98 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 99 WAG 2007 (weggefallen)

§ 99 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 100 WAG 2007 (weggefallen)

§ 100 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 101 WAG 2007 (weggefallen)

§ 101 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 102 WAG 2007 (weggefallen)

§ 102 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 103 WAG 2007 (weggefallen)

§ 103 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 104 WAG 2007 (weggefallen)

§ 104 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 105 WAG 2007 (weggefallen)

§ 105 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 106 WAG 2007 (weggefallen)

§ 106 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 107 WAG 2007 (weggefallen)

§ 107 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 108 WAG 2007 (weggefallen)

§ 108 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) Fundstelle

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) Fundstelle seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11a WAG 2007 (weggefallen)

§ 11a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11b WAG 2007 (weggefallen)

§ 11b WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 58 WAG 2007 (weggefallen)

§ 58 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 62 WAG 2007 (weggefallen)

§ 62 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 WAG 2007 (weggefallen)

Anl. 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 WAG 2007 (weggefallen)

§ 18 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 97a WAG 2007 (weggefallen)

§ 97a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 98a WAG 2007 (weggefallen)

§ 98a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 91a WAG 2007 (weggefallen)

§ 91a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4a WAG 2007 (weggefallen)

§ 4a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9a WAG 2007 (weggefallen)

§ 9a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 78a WAG 2007 (weggefallen)

§ 78a WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 WAG 2007 (weggefallen)

Art. 1 WAG 2007 (weggefallen) seit 03.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

32 Paragrafen zu Signaturgesetz (SigG) aktualisiert


§ 1 SigG (weggefallen)

§ 1 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 SigG (weggefallen)

§ 2 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 SigG (weggefallen)

§ 3 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 SigG (weggefallen)

§ 4 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 SigG (weggefallen)

§ 5 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 SigG (weggefallen)

§ 6 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 SigG (weggefallen)

§ 7 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 SigG (weggefallen)

§ 8 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 SigG (weggefallen)

§ 9 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 SigG (weggefallen)

§ 10 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 SigG (weggefallen)

§ 11 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 SigG (weggefallen)

§ 12 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 SigG (weggefallen)

§ 13 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 SigG (weggefallen)

§ 14 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 SigG (weggefallen)

§ 15 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 SigG (weggefallen)

§ 16 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 SigG (weggefallen)

§ 17 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 SigG (weggefallen)

§ 18 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 SigG (weggefallen)

§ 19 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 SigG (weggefallen)

§ 20 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 SigG (weggefallen)

§ 21 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 SigG (weggefallen)

§ 22 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 SigG (weggefallen)

§ 23 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 SigG (weggefallen)

§ 24 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 SigG (weggefallen)

§ 25 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 SigG (weggefallen)

§ 26 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 SigG (weggefallen)

§ 27 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 SigG (weggefallen)

§ 28 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 SigG (weggefallen)

§ 29 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Signaturgesetz (SigG) Fundstelle

Signaturgesetz (SigG) Fundstelle seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Art. 5 SigG (weggefallen)

Art. 5 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Art. 2 SigG (weggefallen)

Art. 2 SigG (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

25 Paragrafen zu Preisgesetz 1992 (PreisG) aktualisiert


Art. 1 PreisG

(1) Die Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Preisgesetzes 1992, BGBl. Nr. 145, in der Fassung der Z 2 bis 6 des Bundesgesetzes, mit dem das Preisgesetz 1992 geändert wird, BGBl. I Nr. 143/1998, enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hin... mehr lesen...


Art. 2 § 2 PreisG Bestimmung von Preisen für Sachgüter und Leistungen

(1) Für Sachgüter, für die Lenkungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß den jeweils geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften getroffen werden, ausgenommen für die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas, kann die Behörde für die Dauer dieser Maßnahmen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Prei... mehr lesen...


Art. 2 § 3 PreisG

(1) Für die nachstehenden Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, in der jeweils geltenden Fassung können, ausgenommen für die Abgabe in Apotheken, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise bestimmt werden, auch wenn die Voraussetzungen des § 2 nicht vorliegen:1.Stoff... mehr lesen...


Art. 2 § 4 PreisG

Werden für im § 3 Abs. 2 genannte Sachgüter keine Preise bestimmt, so kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Fernwärmeversorgungsunternehmen durch Verordnung oder Bescheid verpflichten, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit regelmäßig jene betriebswirtschaftlichen Daten zu me... mehr lesen...


Art. 2 § 5 PreisG

(1) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat auf Antrag zu untersuchen, ob der von einem oder mehreren im Antrag zu bezeichnenden Unternehmen für ein Sachgut oder eine Leistung geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung bei dem betr... mehr lesen...


Art. 2 § 5a PreisG

(Verfassungsbestimmung) (1) Besteht bei Erdöl und seinen Derivaten auf Grund bestimmter, belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, daß der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße... mehr lesen...


Art. 2 § 6 PreisG

(1) Preise sind im Sinne dieses Bundesgesetzes volkswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn sie sowohl den bei der Erzeugung und im Vertrieb oder bei der Erbringung der Leistung jeweils bestehenden volkswirtschaftlichen Verhältnissen als auch der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher oder ... mehr lesen...


Art. 2 § 7 PreisG Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen

Entfallen in den Preisen von Sachgütern oder Leistungen enthaltene Steuern, Abgaben oder Zollbeträge sowie Ausgleichsabgabebeträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte ganz oder teilweise, so sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen. mehr lesen...


Art. 2 § 8 PreisG Behörden

(1) Für die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und für die Anordnung eines Preisstopps ist der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, hinsichtlich der Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz zus... mehr lesen...


Art. 2 § 9 PreisG Preiskommission

(1) Beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz ist zur Beratung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten beziehungsweise des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Preisbe... mehr lesen...


Art. 2 § 10 PreisG Verfahrensbestimmungen

(1) Preise können von Amts wegen oder auf Antrag bestimmt werden. Anträge sind bei der zuständigen Behörde einzubringen. Diese hat, soweit im Abs. 3 nicht anderes bestimmt ist, vor jeder Preisbestimmung ein Vorprüfungsverfahren durchzuführen, in dem die Partei zu hören und Vertretern der im § 9 A... mehr lesen...


Art. 2 § 11 PreisG Auskunftspflicht

(1) Die für die Preisbestimmung zuständigen Behörden sind berechtigt, durch ihre Organe von den gemäß Abs. 3 Auskunftspflichtigen Auskunft über alles zu verlangen, was für die Preisbestimmung oder die Anordnung eines Preisstopps erforderlich ist und zu diesem Zweck auch in die Wirtschafts- und Ge... mehr lesen...


Art. 2 § 12 PreisG Kostenbeitrag

(1) Für eine nach diesem Bundesgesetz auf Antrag vorgenommene Preisbestimmung ist ein Kostenbeitrag von mindestens 22 Euro und höchstens 435 Euro zu leisten. Die in diesem Rahmen vorzunehmende Bemessung des Kostenbeitrages hat sich im Einzelfall nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Preisbest... mehr lesen...


Art. 2 § 13 PreisG Verschwiegenheitspflicht

Wer an einem Preisbestimmungsverfahren einschließlich des Verfahrens vor der Preiskommission, an einem Verfahren zur Anordnung eines Preisstopps oder an einem Verfahren über Anträge gemäß § 5 Abs. 1 teilnimmt, darf Amts-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die ihm in dieser Eigenschaft anvertra... mehr lesen...


Art. 2 § 14 PreisG Kundmachung von Verordnungen

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen. Sie treten, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten bestimmt ist, mit Beginn des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Ist eine Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ nicht oder ... mehr lesen...


Art. 2 § 15 PreisG Automationsunterstützter Datenverkehr

(1) Personenbezogene Daten, die1.für die Bestimmung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise einschließlich der Festlegung von Bedingungen und der Vorschreibung von Auflagen gemäß § 6 oder2.für die Anordnung eines Preisstopps oder3.für die Untersuchung auf Grund von Anträgen gemäß § 5 Abs. 1er... mehr lesen...


Art. 2 § 16 PreisG Strafbestimmungen

(1) Wer für ein Sachgut oder eine Leistung einen höheren Preis als den von der Behörde nach diesem Bundesgesetz bestimmten Höchst- oder Festpreis oder einen niedrigeren Preis als den von der Behörde nach diesem Bundesgesetz bestimmten Mindest- oder Festpreis auszeichnet, fordert, annimmt oder sic... mehr lesen...


Art. 2 § 17 PreisG

(1) Wer dem § 7 zuwiderhandelt oder wer zwar die Preise dem § 7 entsprechend herabsetzt, die Auswirkung der Senkung von Steuern, Abgaben oder Zöllen sowie von Ausgleichsabgabebeträgen für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder deren Verarbeitungsprodukte aber dadurch umgeht, daß er, ohne daß dies d... mehr lesen...


Art. 2 § 18 PreisG

(1) Wurde die Bestellung eines Geschäftsführers nach § 39 der Gewerbeordnung 1973 oder nach anderen Verwaltungsvorschriften angezeigt oder genehmigt, so ist der Geschäftsführer strafrechtlich verantwortlich und sind Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen gegen ihn zu verhängen.(2) Der Unternehmer ist n... mehr lesen...


Art. 2 § 19 PreisG

Die Verletzung von Geheimnissen entgegen dem § 13 ist nach § 122 des Strafgesetzbuches zu bestrafen, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. mehr lesen...


Art. 2 § 20 PreisG Schlußbestimmungen

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf seine Kundmachung folgt. Die §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 3 und § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 143/1998 treten mit 19. Februar 1999 in Kraft. Die §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 3 und § 4 in der ... mehr lesen...


Art. 2 § 21 PreisG

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 260/1976, hingewiesen wird, treten an die Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes. mehr lesen...


Preisgesetz 1992 (PreisG) Fundstelle

Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über Preise für Sachgüter und Leistungen getroffen werden (Preisgesetz 1992)StF: BGBl. Nr. 145/1992 (NR: GP XVIII RV 336 AB 396 S. 59. BR: 4214 AB 4221 S. 550.) Änderung BGBl. I Nr. 143/1998 (NR: GP XX RV 1108 AB 1305 S. 133. BR: AB 5732 S. 643.)(CELEX-N... mehr lesen...


Art. 2 § 22 PreisG

Mit der Vollziehung des Art. II sind1.hinsichtlich der §§ 8 Abs. 5 und 20 Abs. 4 je nach ihrem Zuständigkeitsbereich der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten,2.hinsichtlich des § 9 Abs. 4, soweit dieser sich auf die Bestellung von Vertretern der Bu... mehr lesen...


Art. 2 § 1 PreisG

Die Preise für Sachgüter und Leistungen, ausgenommen für die Lieferung elektrischer Energie und Erdgas, unterliegen diesem Bundesgesetz. Es gilt aber nur insoweit, als nicht besondere bundesgesetzliche Vorschriften bestehen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

23 Paragrafen zu Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) aktualisiert


Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) Fundstelle

Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.StF: RGBl. Nr. 142/1867 Änderung StGBl. Nr. 303/1920 (KNV: 379 AB 383 S. 29 u. 32.)BGBl. Nr. 1/1920 (KNV: AB 991 S. 100, 101 u. 102.)BGBl. Nr. 8/... mehr lesen...


Art. 1 StGG

(Anm.: Nicht Bestandteil des Bundesrechts; vgl. Art. 6 iVm Art. 149 Abs. 1 B-VG) mehr lesen...


Art. 2 StGG

Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. mehr lesen...


Art. 3 StGG

Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht. mehr lesen...


Art. 4 StGG

Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung.(Anm.: Abs. 2 ist nicht Bestandteil des Bundesrechts; vgl. Art. 117 Abs. 2 iVm 149 Abs. 1 B-VG)Die Freiheit der Auswanderung ist von Staatswegen nur durch die Wehrpflicht beschränkt.Abfahrts... mehr lesen...


Art. 5 StGG

Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt. mehr lesen...


Art. 6 StGG

Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, Liegenschaften jeder Art erwerben und über dieselben frei verfügen, sowie unter den gesetzlichen Bedingungen jeden Erwerbszweig ausüben.Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechtes, Liegenschafte... mehr lesen...


Art. 7 StGG

Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband ist für immer aufgehoben. Jede aus dem Titel des getheilten Eigenthumes auf Liegenschaften haftende Schuldigkeit oder Leistung ist ablösbar, und es darf in Zukunft keine Liegenschaft mit einer derartigen unablösbaren Leistung belastet werden. mehr lesen...


Art. 9 StGG

Das Hausrecht ist unverletzlich.Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt. mehr lesen...


Art. 10 StGG

Das Briefgeheimniß darf nicht verletzt und die Beschlagnahme von Briefen, außer dem Falle einer gesetzlichen Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kriegsfällen oder auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze vorgenommen werden. mehr lesen...


Art. 10a StGG

Das Fernmeldegeheimnis darf nicht verletzt werden.Ausnahmen von der Bestimmung des vorstehenden Absatzes sind nur auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemäßheit bestehender Gesetze zulässig. mehr lesen...


Art. 11 StGG

Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.Petitionen unter einem Gesammtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen ausgehen. mehr lesen...


Art. 12 StGG

Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden. Die Ausübung dieser Rechte wird durch besondere Gesetze geregelt. mehr lesen...


Art. 13 StGG

Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländisch... mehr lesen...


Art. 14 StGG

Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet.Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig; doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntniß kein Abbruch geschehen.Niemand kann zu einer kirchlichen H... mehr lesen...


Art. 15 StGG

Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stift... mehr lesen...


Art. 16 StGG

Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung gestattet, in soferne dieselbe weder rechtswidrig, noch sittenverletzend ist. mehr lesen...


Art. 17 StGG

Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat.Der häusliche Unterricht unterliegt keiner solchen Beschränkung.Für... mehr lesen...


Art. 17a StGG

Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei. mehr lesen...


Art. 18 StGG

Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will. mehr lesen...


Art. 19 StGG

Alle Volksstämme des Staates sind gleichberechtigt, und jeder Volksstamm hat ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege seiner Nationalität und Sprache.Die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen in Schule, Amt und öffentlichem Leben wird vom Staate anerkannt.In den Ländern, in wel... mehr lesen...


Art. 20 StGG

(Anm.: Aufgehoben durch Art. 149 Abs. 2 B-VG) mehr lesen...


Art. 8 StGG (weggefallen)

Art. 8 StGG (weggefallen) seit 01.01.1991 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 1-10 von 180