§ 2 KHSchO (weggefallen)

Kunsthochschulordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien gliedert sich in folgende Abteilungen:

1.

Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung;

2.

Tasteninstrumente;

3.

Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente;

4.

Blas- und Schlaginstrumente;

5.

Musikpädagogik;

6.

Kirchenmusik;

7.

Sologesang und musikdramatische Darstellung;

8.

Schauspiel und Regie („Max Reinhardt-Seminar“);

9.

Film und Fernsehen.

§ 2 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.10.1978 bis 31.12.2018
Die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien gliedert sich in folgende Abteilungen:

1.

Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung;

2.

Tasteninstrumente;

3.

Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente;

4.

Blas- und Schlaginstrumente;

5.

Musikpädagogik;

6.

Kirchenmusik;

7.

Sologesang und musikdramatische Darstellung;

8.

Schauspiel und Regie („Max Reinhardt-Seminar“);

9.

Film und Fernsehen.

§ 2 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

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