Art. 8 StGG (weggefallen)

Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.9999
Die Freiheit der Person ist gewährleistet.

Das bestehende Gesetz vom 27Art. Oktober 18628 StGG (RGBl. Nr. 87weggefallen) zum Schutze der persönlichen Freiheit wird hiemit als Bestandteil dieses Staatsgrundgesetzes erklärtseit 01.01.1991 weggefallen.

Jede gesetzwidrig verfügte oder verlängerte Verhaftung verpflichtet den Staat zum Schadenersatz an den Verletzten.

Stand vor dem 31.12.1990

In Kraft vom 23.12.1867 bis 31.12.1990
Die Freiheit der Person ist gewährleistet.

Das bestehende Gesetz vom 27Art. Oktober 18628 StGG (RGBl. Nr. 87weggefallen) zum Schutze der persönlichen Freiheit wird hiemit als Bestandteil dieses Staatsgrundgesetzes erklärtseit 01.01.1991 weggefallen.

Jede gesetzwidrig verfügte oder verlängerte Verhaftung verpflichtet den Staat zum Schadenersatz an den Verletzten.

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