Art. 18 § 4 UVG

Unterhaltsvorschußgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.

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In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

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