§ 4 KHSchO (weggefallen)

Kunsthochschulordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz gliedert sich in folgende Abteilungen:

1.

Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung;

2.

Tasteninstrumente;

3.

Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente;

4.

Blas- und Schlaginstrumente;

5.

Musikpädagogik;

6.

Kirchenmusik;

7.

Gesang und Bühnengestaltung;

8.

Jazz;

9.

Darstellende Kunst.

§ 4 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.10.1989 bis 31.12.2018
Die Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz gliedert sich in folgende Abteilungen:

1.

Komposition, Musiktheorie und Dirigentenausbildung;

2.

Tasteninstrumente;

3.

Streichinstrumente und andere Saiteninstrumente;

4.

Blas- und Schlaginstrumente;

5.

Musikpädagogik;

6.

Kirchenmusik;

7.

Gesang und Bühnengestaltung;

8.

Jazz;

9.

Darstellende Kunst.

§ 4 KHSchO seit 31.12.2018 weggefallen.

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