Art. 9 StGG

Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.1867 bis 31.12.9999

Das Hausrecht ist unverletzlich.

Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.1867 bis 31.12.9999

Das Hausrecht ist unverletzlich.

Das bestehende Gesetz vom 27. October 1862 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 88) zum Schutze des Hausrechtes wird hiemit als Bestandtheil dieses Staatsgrundgesetzes erklärt.

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