§ 79 WAG 2007 (weggefallen)

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999
Die §§ 80 § 79 WAG 2007bis 89 sind nur auf Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 3 Abs. 5 Z 1weggefallen) anzuwendenseit 03.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 02.01.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 02.01.2018
Die §§ 80 § 79 WAG 2007bis 89 sind nur auf Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 3 Abs. 5 Z 1weggefallen) anzuwendenseit 03.01.2018 weggefallen.

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