§ 3 USchG Schlußbestimmungen

Unterhaltsschutzgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.11.1985 bis 31.12.9999

Wo in anderen Bundesgesetzen die §§ 2 oder 3 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1925, BGBl. Nr. 69, über den Schutz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches angeführt sind, tritt an die Stelle dieser Anführung die der entsprechenden Bestimmung des vorliegenden Bundesgesetzes.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.11.1985 bis 31.12.9999

Wo in anderen Bundesgesetzen die §§ 2 oder 3 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1925, BGBl. Nr. 69, über den Schutz des gesetzlichen Unterhaltsanspruches angeführt sind, tritt an die Stelle dieser Anführung die der entsprechenden Bestimmung des vorliegenden Bundesgesetzes.

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