Gesetzesaktualisierungen

168 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 101-110 von 168

19 Paragrafen zu Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012 (PVGuS) aktualisiert


§ 1 PVGuS

Paragraph eins, Die Mitteilung der Gas- und Strompreise, die von den Gas- und Elektrizitätsunternehmen den industriellen und gewerblichen Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden, sowie der zugehörigen sonstigen Angaben durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend an das Statist... mehr lesen...


§ 2 PVGuS

Paragraph 2, Gas im Sinne dieser Verordnung ist Erdgas. mehr lesen...


§ 3 PVGuS

(1)Absatz einsAls Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Gas über Rohrleitungen für den Eigenverbrauch beziehen, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt.Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im... mehr lesen...


§ 4 PVGuS

Paragraph 4, Die Gaspreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen:EndverbraucherJährlicher Gasverbrauch (GJ)Niedrigster WertHöchster WertGruppe I1                mehr lesen...


§ 5 PVGuS

(1)Absatz einsDie Grundlage für die Mitteilungen und sonstigen Angaben im Sinne des § 1 bilden jene Preise, die den Endverbrauchern für das Gas verrechnet werden, das sie über Rohrleitungen für den Eigenverbrauch beziehen. Die Preise sind in Euro pro Gigajoule anzugeben. Die verwendete Energieein... mehr lesen...


§ 6 PVGuS

Paragraph 6, Erdgasunternehmen, die Gas an Endverbraucher verkaufen, haben jeweils zum 1. Jänner und zum 1. Juli eines jeden Jahres die den Endverbrauchern gem. § 3 Abs. 1 während der sechs vorherigen Monate gelieferten Mengen und die daraus erzielten Erlöse entsprechend den in den §§ 3 bis 5 fes... mehr lesen...


§ 7 PVGuS

(1)Absatz einsMit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner sind auch Angaben zu den wichtigsten durchschnittlichen Merkmalen und Faktoren, welche die für jede Verbrauchergruppe gemeldeten Preise beeinflussen, zu übermitteln. Zu diesen Angaben zählen1.Ziffer einsdie durchschnittlichen Auslastungsgrade... mehr lesen...


§ 8 PVGuS

Paragraph 8, Alle zwei Jahre sind zusammen mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner auch Informationen über das angewandte Aufbereitungssystem zu übermitteln. Sie umfassen insbesondere eine Beschreibung der Erhebung und ihres Erfassungsbereichs (Anzahl der erfassten Gasversorgungsunternehmen, der... mehr lesen...


§ 9 PVGuS

Paragraph 9, Hegen der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend oder die gemäß § 2 Abs. 2 des Preistransparenzgesetzes beauftragte Stelle Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten oder stellt EUROSTAT bei den mitgeteilten Daten statistisch bedeutsame Auffälligkeiten oder ... mehr lesen...


§ 10 PVGuS

Paragraph 10, Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen. mehr lesen...


§ 11 PVGuS

Paragraph 11, Die Strompreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen:Endverbraucherjährlicher Stromverbrauch (MWh)niedrigster Werthöchster WertGruppe IA                mehr lesen...


§ 12 PVGuS

(1)Absatz einsDie Grundlage für die Mitteilungen und sonstigen Angaben im Sinne des § 1 bilden jene Preise, die den Endverbrauchern für den Strom verrechnet werden, den sie aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen. Die Preise sind in Euro pro kWh anzugeben.Die Grundlage für die M... mehr lesen...


§ 13 PVGuS

Paragraph 13, Elektrizitätsunternehmen, die Strom an Endverbraucher gemäß § 10 verkaufen, haben jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres die den Endverbrauchern während der sechs vorherigen Monate gelieferten Mengen und die daraus erzielten Erlöse entsprechend den in den §§ 10 bis 12 ... mehr lesen...


§ 14 PVGuS

(1)Absatz einsMit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner sind auch Angaben zu den wichtigsten durchschnittlichen Merkmalen und Faktoren, welche die für jede Verbrauchergruppe gemeldeten Preise beeinflussen, zu übermitteln. Zu diesen Angaben zählen1.Ziffer einsdie durchschnittlichen Auslastungsgrade... mehr lesen...


§ 15 PVGuS

(1)Absatz einsMit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner ist auch eine Aufschlüsselung der Strompreise in ihre Hauptkomponenten zu übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass der Gesamtstrompreis pro Verbrauchergruppe als Summe der „Netzpreise“, der „Preise für Energie und Versorgung“ (dh. von der Erz... mehr lesen...


§ 16 PVGuS

Paragraph 16, Alle zwei Jahre sind zusammen mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner auch Informationen über das angewandte Aufbereitungssystem zu übermitteln. Sie umfassen insbesondere eine Beschreibung der Erhebung und ihres Erfassungsbereichs (Anzahl der erfassten Elektrizitätsunternehmen, ihr... mehr lesen...


§ 17 PVGuS

Paragraph 17, Hegen der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend oder gemäß § 2 Abs. 2 des Preistransparenzgesetzes beauftragten Stelle an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Übereinstimmung mit den vorstehenden Bestimmungen Zweifel oder stellt EUROSTAT bei den mitgeteilten Daten stati... mehr lesen...


§ 18 PVGuS

Paragraph 18, Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Mitteilung und Meldung der Gas- und Strompreise der Gas- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen der industriel... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

20 Paragrafen zu Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) aktualisiert


§ 1 VOLV Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. mehr lesen...


§ 2 VOLV Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung sind1.Ziffer einsVibrationen: Mechanische Schwingungen oder Erschütterungen, die durch direkten Kontakt auf den menschlichen Körper übertragen werden (Definition und Bewertung laut Anhang B);a.Litera aHand-Arm-Vibrationen: mechanische Schwingungen, die ... mehr lesen...


§ 3 VOLV Expositionsgrenzwert

(1)Absatz einsDie nachstehenden Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden:1.Ziffer einsFür Hand-Arm-Vibrationen: ahw,8h = 5 m/s2;2.Ziffer 2Für Ganzkörper-Vibrationen: aw,8h = 1,15 m/s2;3.Ziffer 3Für gehörgefährdenden Lärm: LA,EX,8h = 85 dB bzw. ppeak = 140 Pa (entspricht: LC,peak = ... mehr lesen...


§ 4 VOLV Auslösewert

§ 4.Paragraph 4, Die Exposition der Arbeitnehmer/innen sollte, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, keinen der folgenden Auslösewerte überschreiten. Wenn die Exposition der Arbeitnehmer/innen einen der folgenden Auslösewerte für Vibrationen überschreitet, sind § 8 Abs. 1 und § 9 Ab... mehr lesen...


§ 5 VOLV Grenzwerte für bestimmte Räume

(1)Absatz einsBei Ganzkörper-Vibrationen in Räumen nach Z 1 bis 3 ist die Exposition so niedrig wie möglich zu halten und darf maximal den Auslösewert erreichen. Bei Lärm in Räumen nach Z 1 bis 3 dürfen die folgenden Beurteilungspegel nicht überschritten werden, wobei die von außen einwirkenden G... mehr lesen...


§ 6 VOLV Bewertungen und Messungen

(1)Absatz einsLärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen sind einer Bewertung nach dem Stand der Technik zu unterziehen. Dazu können zB Betriebsanleitungen, Hersteller- oder Inverkehrbringerangaben, Arbeitsverfahrensvergleiche, veröffentlichte Informationen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse ode... mehr lesen...


§ 7 VOLV Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

(1)Absatz einsArbeitgeber/innen müssen die Gefahren, denen die Arbeitnehmer/innen durch Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen und dabei insbesondere Folgendes berücksichtigen:1.Ziffer einsArt, Ausmaß, Dauer und Frequenzspektrum der Exposition, einschließlich der Expositi... mehr lesen...


§ 8 VOLV Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen

(1)Absatz einsWenn ein Auslösewert überschritten ist, muss eine Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nach §§ 12 und 14 ASchG erfolgen. Diese hat sich jedenfalls zu beziehen auf:Wenn ein Auslösewert überschritten ist, muss eine Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nac... mehr lesen...


§ 9 VOLV Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

(1)Absatz einsGefahren durch Lärm oder Vibrationen müssen am Entstehungsort ausgeschlossen oder so weit verringert werden, als dies nach dem Stand der Technik und der Verfügbarkeit von geeigneten technischen Mitteln möglich ist.(2)Absatz 2Um Lärm und Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis v... mehr lesen...


§ 10 VOLV Bauliche und raumakustische Maßnahmen

(1)Absatz einsIm Maßnahmenprogramm nach § 9 sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition, wie die Gestaltung und Auslegung der Räume und Arbeitsplätze festzulegen. Bei Lärm sind nach Möglichkeit raumakustische Maßnahmen mit einem mittleren Schallabsorptionsgrad von mind... mehr lesen...


§ 11 VOLV Maßnahmen an der Quelle

§ 11.Paragraph 11, Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind Maßnahmen an der Quelle zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition an der Quelle festzulegen, wie Im Maßnahmenprogramm nach Paragraph 9, sind Maßnahmen an der Quelle zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition an der Quelle festzulege... mehr lesen...


§ 12 VOLV Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 12.Paragraph 12, Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge festzulegen, wie Im Maßnahmenprogramm nach Paragraph 9, sind Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge festzulegen, wie1.Ziffer einsArbeitsmittel und Arbeitsvorgänge, die an A... mehr lesen...


§ 13 VOLV Technische und organisatorische Maßnahmen

(1)Absatz einsIm Maßnahmenprogramm nach § 9 sind technische Maßnahmen festzulegen:Im Maßnahmenprogramm nach Paragraph 9, sind technische Maßnahmen festzulegen:1.Ziffer einsfür Lärm: Luftschallminderung (zB durch Abschirmungen, Kapselungen, Abdeckungen mit schallabsorbierendem Material) oder Körpe... mehr lesen...


§ 14 VOLV Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

(1)Absatz einsFür Arbeitnehmer/innen die sich in Bereichen aufhalten, in denen der Auslösewert für Lärm überschritten ist, ist Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitnehmer/innen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen der Expositionsgrenzwert für gehörgefährdenden Lärm (Abs. 4) übers... mehr lesen...


§ 15 VOLV Ausnahmen

(1)Absatz einsGemäß § 95 Abs. 1 ASchG wird festgestellt, dass die Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung, außer von § 5, § 9 Abs. 3 Z 3 und des § 10 Abs. 2, und mit Maßgabe des Abs. 2 keine Ausnahme zulassen darf.Gemäß Paragraph 95, Absatz eins, ASchG wird festgestellt, dass die Behörde v... mehr lesen...


§ 16 VOLV Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 16.Paragraph 16, Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Ziffer einsRichtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. Nr. L 42 vom... mehr lesen...


§ 17 VOLV

(1)Absatz einsGemäß § 114 Abs. 1 und 2 ASchG wird festgestellt, dass § 65 Abs. 2 bis 4 ASchG gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft tritt.Gemäß Paragraph 114, Absatz eins und 2 ASchG wird festgestellt, dass Paragraph 65, Absatz 2 bis 4 ASchG gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft tritt.... mehr lesen...


Anl. 1 VOLV ANHANG A

Definition und Bewertung: Lärmgrößen Gehörgefährdender Lärm:Spitzenschalldruck (ppeak): Höchstwert des momentanen C-bewerteten Schalldrucks.Lärmexpositionspegel – LA,EX,8h oder LA,EX,40h: A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq mit einem Beurteilungszeitraum von einem Arbeitstag (... mehr lesen...


Anl. 2 VOLV ANHANG B

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen Hand-Arm-Vibrationen:Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tagesexpositionswertes ahw,8h; dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel... mehr lesen...


Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 26.01.2006 Inhaltsverzeichnis§ 1.Paragraph eins,Geltungsbereich§ 2.Paragraph 2,Begriffsbestimmungen§ 3.Paragraph 3,Expositionsgrenzwert§ 4.Paragraph 4,Auslösewert§ 5.Parag... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

53 Paragrafen zu Wasserbuchverordnung (WBV) aktualisiert


§ 1 WBV (weggefallen)

§ 1 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 WBV (weggefallen)

§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 WBV (weggefallen)

§ 3 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 WBV (weggefallen)

§ 4 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 WBV (weggefallen)

§ 5 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 WBV (weggefallen)

§ 6 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 WBV (weggefallen)

§ 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 WBV (weggefallen)

§ 8 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 WBV (weggefallen)

§ 9 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 WBV (weggefallen)

§ 10 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 WBV (weggefallen)

§ 11 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 WBV (weggefallen)

§ 12 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 WBV (weggefallen)

§ 13 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 WBV (weggefallen)

§ 14 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 WBV (weggefallen)

§ 15 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 WBV (weggefallen)

§ 16 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 WBV (weggefallen)

§ 17 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 WBV (weggefallen)

§ 18 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 WBV (weggefallen)

§ 19 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 WBV (weggefallen)

§ 20 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 WBV (weggefallen)

§ 21 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 WBV (weggefallen)

§ 22 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 WBV (weggefallen)

§ 23 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 WBV (weggefallen)

§ 24 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 WBV (weggefallen)

§ 25 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 WBV (weggefallen)

§ 26 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 WBV (weggefallen)

§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 WBV (weggefallen)

§ 28 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 WBV (weggefallen)

§ 29 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 WBV (weggefallen)

§ 31 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 WBV (weggefallen)

§ 32 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 WBV (weggefallen)

§ 33 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 WBV (weggefallen)

§ 34 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 WBV (weggefallen)

§ 35 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 WBV (weggefallen)

§ 36 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 WBV (weggefallen)

§ 37 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 WBV (weggefallen)

§ 38 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 WBV (weggefallen)

§ 39 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 WBV (weggefallen)

§ 40 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 WBV (weggefallen)

§ 41 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 WBV (weggefallen)

§ 42 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 WBV (weggefallen)

§ 43 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 WBV (weggefallen)

§ 44 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 WBV (weggefallen)

§ 45 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 WBV (weggefallen)

Anl. 1 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Wasserbuchverordnung (WBV) Fundstelle (weggefallen)

Wasserbuchverordnung (WBV) Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 WBV (weggefallen)

Anl. 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 WBV (weggefallen)

Anl. 6 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 WBV (weggefallen)

Anl. 5 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 WBV (weggefallen)

Anl. 4 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 WBV (weggefallen)

Anl. 3 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 WBV (weggefallen)

Anl. 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 WBV (weggefallen)

§ 30 WBV (weggefallen) seit 09.12.1956 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

10 Paragrafen zu Verfallsverordnung (VfllV) aktualisiert


§ 1 VfllV

(1)Absatz einsDie Bestimmungen dieser Verordnung finden nur insoweit Anwendung, als in den Verwaltungsvorschriften die Verfügung über verfallene Gegenstände nicht besonders geregelt ist.(2)Absatz 2Für etwaige Verfügungen über nur beschlagnahmte Verfallsgegenstände gilt § 39 Abs. 5 VStG.Für etwaig... mehr lesen...


§ 2 VfllV

Paragraph 2, Die Befugnis der Behörde, über verfallene Gegenstände nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu verfügen, tritt in dem Zeitpunkte ein, in dem das Straferkenntnis, die Strafverfügung oder der auf Grund des § 17 Abs. 3 VStG erlassene Bescheid, womit der Verfall ausgesprochen wurde, in... mehr lesen...


§ 3 VfllV

(1)Absatz einsIn der Regel sind verfallene Gegenstände öffentlich zu versteigern.(2)Absatz 2Ausnahmsweise kann von einer öffentlichen Versteigerung Abstand genommen werden, wenn die besonderen Umstände des Falles eine sofortige Verfügung erfordern und die öffentliche Versteigerung nicht zeitgerec... mehr lesen...


§ 4 VfllV

(1)Absatz einsSind Gegenstände für verfallen erklärt worden, deren Besitz an eine besondere Bewilligung gebunden ist, so ist bei den im Sinne des § 3 zu treffenden Verfügungen darauf zu achten, daß sie nur in den Besitz von Personen gelangen, die sich mit der erforderlichen Bewilligung auszuweise... mehr lesen...


§ 6 VfllV

Paragraph 6, Besitzen die verfallenen Gegenstände eine wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutung, derzufolge ihre Bestimmung für museale Zwecke wünschenswert ist, so ist das Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt zu pflegen; die Gegenstände sind sodann an das von diesem Amt namhaft gemachte M... mehr lesen...


§ 7 VfllV

(1)Absatz einsHandelt es sich um Gegenstände, die überhaupt nicht im Besitz von Privatpersonen sein dürfen, wegen ihrer Gefährlichkeit nicht in Verkehr gesetzt werden sollen, nach ihrer Beschaffenheit nur zur Begehung von strafbaren Handlungen bestimmt sind oder eine sonstige mißbräuchliche Verwe... mehr lesen...


§ 8 VfllV

Paragraph 8, Für die Widmung des Erlöses verfallener Gegenstände sowie für die Widmung für verfallen erklärter Erlöse gilt § 15 VStG. Für die Widmung des Erlöses verfallener Gegenstände sowie für die Widmung für verfallen erklärter Erlöse gilt Paragraph 15, VStG. mehr lesen...


§ 9 VfllV

Paragraph 9, Der Titel, § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 3 und 4, § 4, § 7 Abs. 2 und § 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 381/2008 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 außer Kraft. Der Titel, Paragraph eins, Absatz 2,, Paragraph 2,, P... mehr lesen...


Verfallsverordnung (VfllV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.11.2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 381/2008 § 0 gültig von 01.01.1928 bis 31.10.2008 mehr lesen...


§ 5 VfllV (weggefallen)

§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

19 Paragrafen zu Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) aktualisiert


§ 1 LobbyG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll.(2)Absatz 2... mehr lesen...


§ 2 LobbyG Ausnahmen

§ 2.Paragraph 2, Die Bestimmungen dieses Bundesgesetz sind nicht anzuwenden1.Ziffer einsauf Tätigkeiten eines Funktionsträgers in Ausübung seines Aufgabenbereichs,2.Ziffer 2auf Tätigkeiten einer Person, mit denen diese nicht-unternehmerische eigene Interessen wahrnimmt,3.Ziffer 3auf die Wahrnehmu... mehr lesen...


§ 3 LobbyG Kompetenz

§ 3.Paragraph 3, (Verfassungsbestimmung) Angelegenheiten der Verhaltenspflichten bei Lobbying und Interessenvertretung, der Pflichten zur Registrierung im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register und der Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundes... mehr lesen...


§ 4 LobbyG Begriffsbestimmungen

§ 4.Paragraph 4, Im Sinn dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.Ziffer einsLobbying-Tätigkeit: jeder organisierte und strukturierte Kontakt mit Funktionsträgern zur Einflussnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 im Interesse eines Auftraggebers;Lobbying-Tätigkeit: jeder organisierte und strukturierte Kontakt mit... mehr lesen...


§ 5 LobbyG Lobbying-Tätigkeiten

(1)Absatz einsLobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, Lobbyisten und Unternehmenslobbyisten dürfen Lobbying-Tätigkeiten nur ab Bekanntgabe zur Eintragung in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register sowie während aufrechter Eintragung ausüben.(2)Absatz 2... mehr lesen...


§ 6 LobbyG Prinzipien der Lobbying-Tätigkeit und Interessenvertretung

§ 6.Paragraph 6, Wer eine Lobbying-Tätigkeit betreibt oder eine Interessenvertretung wahrnimmt, hat1.Ziffer einsbei jedem erstmaligen Kontakt mit einem Funktionsträger seine Aufgabe sowie die Identität und die spezifischen Anliegen seines Auftrag- oder Dienstgebers bzw. des Selbstverwaltungskörpe... mehr lesen...


§ 7 LobbyG Verhaltenskodex

§ 7.Paragraph 7, Lobbying-Unternehmen oder Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen und müssen darauf jedenfalls in ihrem Internetauftritt besonders hinweisen. Auf Verlangen jeder interessierten Person müssen si... mehr lesen...


§ 8 LobbyG Tätigkeitseinschränkung

§ 8.Paragraph 8, Ein Funktionsträger darf während der Dauer seiner Funktion in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist (§ 4 Z 4) tätig werden. Weitergehende Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Aufgaben und Tätigkeiten bleiben unberührt. Ein Funktionsträger darf während der Dauer seiner Fu... mehr lesen...


§ 9 LobbyG Lobbying- und Interessenvertretungs-Register

(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Justiz führt automationsunterstützt ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Register, in das1.Ziffer einsLobbying-Unternehmen (Abteilung A1) sowie deren Aufgabenbereiche (Abteilung A2),2.Ziffer 2Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen (Abteilung... mehr lesen...


§ 10 LobbyG Abteilung A

(1)Absatz einsLobbying-Unternehmen haben in das Register Abteilung A1 zur Eintragung bekanntzugeben:1.Ziffer einsvor der Aufnahme ihrer Tätigkeita.Litera aName (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift sowie den Beginn des Geschäftsjahr... mehr lesen...


§ 11 LobbyG Abteilung B

§ 11.Paragraph 11, Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben in das Register Abteilung B zur Eintragung bekanntzugeben:1.Ziffer einsvor erstmaliger Aufnahme von Lobbying-Tätigkeiten:a.Litera aName (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgeblich... mehr lesen...


§ 12 LobbyG Abteilungen C und D

(1)Absatz einsSelbstverwaltungskörper haben in das Register Abteilung C zur Eintragung bekanntzugeben:1.Ziffer einsName, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift,2.Ziffer 2die gesetzliche Grundlage ihrer Errichtung,3.Ziffer 3gegebenenfalls die Internet-Adresse ihrer Website,4.Ziffer 4i... mehr lesen...


§ 13 LobbyG Verwaltungsstrafen

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsentgegen § 5 Abs. 1 eine Lobbying-Tätigkeit ausübt oder einen seiner Lobbyisten oder Unternehmenslobbyisten dazu veranlasst,entgegen Paragraph 5, Absatz eins, eine Lobbying-Tätigkeit ausübt oder einen seiner Lobbyisten oder Unternehmenslobbyisten dazu veranlasst,2.Zi... mehr lesen...


§ 14 LobbyG Streichung aus dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Register

(1)Absatz einsDie Bundesministerin für Justiz kann eine in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register eingetragene Person mit Bescheid aus dem Register streichen, wenn die Streichung auf Grund einer schwerwiegenden und nachhaltigen Verletzung von Verhaltens- oder Registrierungspflichten nac... mehr lesen...


§ 15 LobbyG Nichtigkeit von Verträgen

(1)Absatz einsEin Lobbying-Auftrag ist nichtig, wenn er entgegen § 5 Abs. 1 mit einem nicht zur Eintragung bekanntgegebenen oder eingetragenen Lobbying-Unternehmen geschlossen wird oder entgegen § 5 Abs. 2 nicht zur Eintragung bekanntgegeben oder eingetragen wird. Was jemand wissentlich für einen... mehr lesen...


§ 16 LobbyG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 3 mit 1. Jänner 2013 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des Paragraph 3, mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 3 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Parag... mehr lesen...


§ 17 LobbyG Vollziehung

§ 17.Paragraph 17, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut. mehr lesen...


§ 18 LobbyG Verweise

§ 18.Paragraph 18, Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

12 Paragrafen zu Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) aktualisiert


§ 1 VwGbk-ÜG Anwendungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz regelt den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehören. mehr lesen...


§ 2 VwGbk-ÜG Unabhängige Verwaltungsbehörden, sonstige unabhängige Verwaltungsbehörden, Vorstellungsbehörden und andere Verwaltungsbehörden

(1)Absatz einsIst der Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates oder des Bundesvergabeamtes (im Folgenden: unabhängige Verwaltungsbehörden), einer in der Anlage zum Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, genannten Verwaltungsbehörde (im Folgenden: sonstige unabhängige Verwaltungs... mehr lesen...


§ 3 VwGbk-ÜG Verwaltungsgerichte

(1)Absatz einsIst ein Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Berufungsfrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Berufung erhoben, so kann gegen i... mehr lesen...


§ 4 VwGbk-ÜG Verwaltungsgerichtshof

(1)Absatz einsIst ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember... mehr lesen...


§ 5 VwGbk-ÜG Beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Verfahren über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht

(1)Absatz einsDie beim Verwaltungsgerichtshof mit Ablauf des 31. Dezember 2013 anhängigen Verfahren über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine unabhängige Verwaltungsbehörde gelten als Verfahren über einen Fristsetzungsantrag.(2)Absatz 2Der Verwaltungsgerichtshof hat di... mehr lesen...


§ 6 VwGbk-ÜG Verfassungsgerichtshof

(1)Absatz einsIst ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verfassungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 n... mehr lesen...


§ 7 VwGbk-ÜG Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes

(1)Absatz einsIst eine Entscheidung des Asylgerichtshofes, gegen die eine Beschwerde gemäß Art. 144a Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verfassungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit ... mehr lesen...


§ 8 VwGbk-ÜG Beschwerden, die vom Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten werden

§ 8.Paragraph 8, Hat der Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung... mehr lesen...


§ 9 VwGbk-ÜG Belangte Behörde bzw. Revisionsgegner

(1)Absatz einsIn den Verfahren gemäß den §§ 3 bis 8 ist Art. 151 Abs. 51 Z 7 und 9 B-VG sinngemäß anzuwenden.In den Verfahren gemäß den Paragraphen 3 bis 8 ist Artikel 151, Absatz 51, Ziffer 7 und 9 B-VG sinngemäß anzuwenden.(2)Absatz 2Wer in den Verfahren gemäß den §§ 3 bis 8 und gemäß Art. 151 ... mehr lesen...


§ 10 VwGbk-ÜG Verweisungen

§ 10.Paragraph 10, Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung. mehr lesen...


§ 11 VwGbk-ÜG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Monats seiner Kundmachung in Kraft.(2)Absatz 2Entgegenstehende Bestimmungen in Bundesgesetzen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht sind, bleiben unberührt.(3)Absatz 3Der Gesetzestitel, § 4 Abs. 2 und... mehr lesen...


Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013 § 0 gültig von 01.03.2013 bis 31.07.2013 mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

3 Paragrafen zu MedAustron GmbH-Gesetz (MAGG) aktualisiert


§ 1 MAGG

Paragraph eins, Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt, die Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt an der PEG MedAustron Gesellschaft mbH, Firmenbuchnummer 259447 s, mit Wirkung vom 1. Jänner 2012 zu übernehmen. mehr lesen...


§ 2 MAGG

Paragraph 2, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut. mehr lesen...


MedAustron GmbH-Gesetz (MAGG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 15.11.2012 mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

5 Paragrafen zu Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) aktualisiert


§ 1 NLV 2013 (weggefallen)

§ 1 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 NLV 2013 (weggefallen)

§ 2 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 NLV 2013 (weggefallen)

§ 3 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 NLV 2013 (weggefallen)

§ 4 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) Fundstelle

Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

8 Paragrafen zu Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) aktualisiert


§ 1 MTVO (weggefallen)

§ 1 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 MTVO (weggefallen)

§ 2 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 MTVO (weggefallen)

§ 3 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 MTVO (weggefallen)

§ 4 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 MTVO (weggefallen)

§ 5 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 MTVO (weggefallen)

§ 6 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 MTVO (weggefallen)

§ 7 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) Fundstelle

Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

4 Paragrafen zu Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) aktualisiert


§ 1 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 1 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 2 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 3 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) Fundstelle

Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) Fundstelle seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 101-110 von 168