Anl. 7 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
AnhangAnl.

-------

Angaben für Stauanlagen und Triebwerke 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

(Zu § 32 der Wasserbuchverordnung.)

In der Beschreibung von Stauanlagen und Triebwerken für Wasserbuchbescheid und Einlageblatt sind folgende technische Momente ersichtlich zu machen:

a)

technische Benennung der Stauanlage (Staumauer, Staudamm, Grund-, Streich-, festes, bewegliches Wehr, Stauschütze usw.), gegebenenfalls unter Angabe ihrer Richtung zur Gewässerachse;

b)

Bauart der Stauanlage;

c)

Länge der Stauanlage im ganzen oder in ihren einzelnen Teilen;

d)

Höhe der Oberkante des Staukörpers über dem Niederwasserspiegel sowie in Beziehung auf den Festpunkt;

e)

erlaubter höchster Wasserstand

bei Niederwasser,

bei Hochwasser,

bezogen auf den Festpunkt; wenn für verschiedene natürliche Wasserstände des Gewässers verschiedene Stauhöhen bewilligt werden, so sind diese Stauhöhen gesondert auszuweisen und die betreffenden Wasserstände des Gewässers durch Beziehung auf einen Pegel, dessen Nullpunkt unverrückbar festgelegt und in die Höhenmessung einbezogen ist, zu bezeichnen;

f)

Zulässigkeit eines Speicher- oder Schwellbetriebes, Speichervermögen usw.;

g)

niederster zulässiger Wasserstand, bezogen auf den Festpunkt, womöglich ü. A.;

h)

Vorschriften für den Standort und die Form des Festpunktes und des Staumaßes;

i)

Beschreibung und Ausmaße der Einlaßvorrichtungen sowie aller anderen für die gesamte Wasserführung maßgebenden Bauteile (Wasserfassung, Ober- und Unterwasserführung, Schützen, Leerlauf, Entlastungsvorrichtungen) unter Angabe ihrer Höhenlagen durch Beziehung auf den Festpunkt;

bei Triebwerken überdies:

k)

Angabe der bewilligten Wassermenge;

l)

Rohfallhöhe und Stationsfallhöhe der Anlage bei Hochwasser und bei Niederwasser;

m)

Bezeichnung, Höhenlagen und Ausmaße der Werkschützen und Fluder sowie der Leerläufe und sonstigen Entlastungsvorrichtungen;

n)

Beschreibung der Wasserkraftmaschinen, insbesondere der Art, Schluckfähigkeit und Leistung;

o)

Jahresarbeitsvermögen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 04.02.1949 bis 30.06.2020
AnhangAnl.

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Angaben für Stauanlagen und Triebwerke 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen.

(Zu § 32 der Wasserbuchverordnung.)

In der Beschreibung von Stauanlagen und Triebwerken für Wasserbuchbescheid und Einlageblatt sind folgende technische Momente ersichtlich zu machen:

a)

technische Benennung der Stauanlage (Staumauer, Staudamm, Grund-, Streich-, festes, bewegliches Wehr, Stauschütze usw.), gegebenenfalls unter Angabe ihrer Richtung zur Gewässerachse;

b)

Bauart der Stauanlage;

c)

Länge der Stauanlage im ganzen oder in ihren einzelnen Teilen;

d)

Höhe der Oberkante des Staukörpers über dem Niederwasserspiegel sowie in Beziehung auf den Festpunkt;

e)

erlaubter höchster Wasserstand

bei Niederwasser,

bei Hochwasser,

bezogen auf den Festpunkt; wenn für verschiedene natürliche Wasserstände des Gewässers verschiedene Stauhöhen bewilligt werden, so sind diese Stauhöhen gesondert auszuweisen und die betreffenden Wasserstände des Gewässers durch Beziehung auf einen Pegel, dessen Nullpunkt unverrückbar festgelegt und in die Höhenmessung einbezogen ist, zu bezeichnen;

f)

Zulässigkeit eines Speicher- oder Schwellbetriebes, Speichervermögen usw.;

g)

niederster zulässiger Wasserstand, bezogen auf den Festpunkt, womöglich ü. A.;

h)

Vorschriften für den Standort und die Form des Festpunktes und des Staumaßes;

i)

Beschreibung und Ausmaße der Einlaßvorrichtungen sowie aller anderen für die gesamte Wasserführung maßgebenden Bauteile (Wasserfassung, Ober- und Unterwasserführung, Schützen, Leerlauf, Entlastungsvorrichtungen) unter Angabe ihrer Höhenlagen durch Beziehung auf den Festpunkt;

bei Triebwerken überdies:

k)

Angabe der bewilligten Wassermenge;

l)

Rohfallhöhe und Stationsfallhöhe der Anlage bei Hochwasser und bei Niederwasser;

m)

Bezeichnung, Höhenlagen und Ausmaße der Werkschützen und Fluder sowie der Leerläufe und sonstigen Entlastungsvorrichtungen;

n)

Beschreibung der Wasserkraftmaschinen, insbesondere der Art, Schluckfähigkeit und Leistung;

o)

Jahresarbeitsvermögen.

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