§ 11 PVGuS

Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2012 bis 31.12.9999

Die Strompreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen:

 

Endverbraucher

jährlicher Stromverbrauch (MWh)

niedrigster Wert

höchster Wert

Gruppe IA

 

              < 20

Gruppe IB

              20

              < 500

Gruppe IC

              500

              < 2 000

Gruppe ID

              2 000

              < 20 000

Gruppe IE

              20 000

              < 70 000

Gruppe IF

              70 000

              ≤ 150 000

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.04.2012 bis 31.12.9999

Die Strompreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen:

 

Endverbraucher

jährlicher Stromverbrauch (MWh)

niedrigster Wert

höchster Wert

Gruppe IA

 

              < 20

Gruppe IB

              20

              < 500

Gruppe IC

              500

              < 2 000

Gruppe ID

              2 000

              < 20 000

Gruppe IE

              20 000

              < 70 000

Gruppe IF

              70 000

              ≤ 150 000

 

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