Verfallsverordnung (VfllV) Fundstelle

Verfallsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 1927, betreffend die Verfügung über verfallene Gegenstände (Verfallsverordnung – VfllV).
StF: BGBl. Nr. 386/1927

Änderung

BGBl. II Nr. 381/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 des Verwaltungsstrafgesetzes vom 21. Juli 1925, B. G. Bl. Nr. 275, wird verordnet:

Anmerkung

Gilt gem. § 37 Abs. 6 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, auch für die
Verwertung verfallener Sachen nach Beschlagnahme als
Sicherheitsleistung oder als vorläufige Sicherheit.

Stand vor dem 31.10.2008

In Kraft vom 01.01.1928 bis 31.10.2008

Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 1927, betreffend die Verfügung über verfallene Gegenstände (Verfallsverordnung – VfllV).
StF: BGBl. Nr. 386/1927

Änderung

BGBl. II Nr. 381/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 des Verwaltungsstrafgesetzes vom 21. Juli 1925, B. G. Bl. Nr. 275, wird verordnet:

Anmerkung

Gilt gem. § 37 Abs. 6 VStG, BGBl. Nr. 52/1991, auch für die
Verwertung verfallener Sachen nach Beschlagnahme als
Sicherheitsleistung oder als vorläufige Sicherheit.

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