§ 1 VV Gegenstand

Veranschlagungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.05.2012 bis 31.12.9999

Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (§ 43 BHG 2013) fest.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.05.2012 bis 31.12.9999

Diese Verordnung legt ergänzende und klarstellende Regelungen zum BHG 2013 im Zusammenhang mit der Veranschlagung von Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen bei Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) und der Teilhefte (§ 43 BHG 2013) fest.

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