§ 10 VwGbk-ÜG Verweisungen

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung.

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