§ 5 VfllV (weggefallen)

Verfallsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2008 bis 31.12.9999
Unterliegen die verfallenen Gegenstände dem Schieß- und Sprengmittelmonopol, so sind sie im Wege der Monopolverwaltung zu verwerten, falls aber eine Verwertung auf diese Art nicht möglich ist, von der Monopolverwaltung zu vernichten§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2008

In Kraft vom 01.01.1928 bis 31.10.2008
Unterliegen die verfallenen Gegenstände dem Schieß- und Sprengmittelmonopol, so sind sie im Wege der Monopolverwaltung zu verwerten, falls aber eine Verwertung auf diese Art nicht möglich ist, von der Monopolverwaltung zu vernichten§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen.

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