Gesetzesaktualisierungen

180 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 121-130 von 180

34 Paragrafen zu Sicherheitskontrollgesetz 2013 (SKG 2013) aktualisiert


Art. 1 SKG 2013

(1) Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Art. II enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmitt... mehr lesen...


Art. 2 § 2 SKG 2013 Anwendungsbereich

Diesem Bundesgesetz unterliegen Vorgänge, die Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17 betreffen. mehr lesen...


Art. 2 § 3 SKG 2013

Zweck der Sicherheitskontrolle ist die Gewährleistung der Verwendung der Atomenergie für ausschließlich friedliche Zwecke in Durchführung der von Österreich übernommenen Verpflichtungen aus dem Atomsperrvertrag, dem Sicherheitskontrollabkommen und dem Zusatzprotokoll. mehr lesen...


Art. 2 § 4 SKG 2013 Behörde

(1) Behörde im Sinne dieses Abschnitts sowie Behörde im Sinne des Kapitels VII des EAG-Vertrages ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.(2) Eine Kopie jeder Mitteilung an die Europäische Kommission gemäß unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs.... mehr lesen...


Art. 2 § 5 SKG 2013 Auskunfts- und Meldepflichten

(1) Wer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufs im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 16 ohne Heranziehung von Kernmaterial durchführt, hat innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme der Arbeiten eine Erstmeldung an die Behörde zu erstatten. Diese hat jedenfalls eine allgem... mehr lesen...


Art. 2 § 6 SKG 2013 Überprüfungen durch die IAEO

(1) Bei Überprüfungen, die auf Anordnung der IAEO gemäß den Bestimmungen des Sicherheitskontrollabkommens oder des Zusatzprotokolls durchgeführt werden, stehen den Inspektoren der IAEO im Rahmen ihres Prüfauftrags die in § 21 Abs. 2 beschriebenen Rechte zu, und der Eigentümer, Betriebsinhaber ode... mehr lesen...


Art. 2 § 7 SKG 2013

(1) Der Umgang im Sinne des § 2 Abs. 45 Z 2 des Strahlenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 227/1969, mit Kernmaterial im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 9 bedarf unbeschadet einer Bewilligung gemäß den §§ 5 bis 8 oder 10 des Strahlenschutzgesetzes einer Genehmigung des Bundesministers für Inneres, mit der Schutzma... mehr lesen...


Art. 2 § 8 SKG 2013 Sicherheits- und Zwangsmaßnahmen

(1) Ergibt eine Überprüfung gemäß § 7 Abs. 8, dass eine gemäß § 7 obliegende Verpflichtung nicht wahrgenommen wird, so hat die Sicherheitsbehörde unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens dem Inhaber des Kernmaterials oder Betreiber der Anlage mit Bescheid jene Maßnahmen vorzuschreiben,... mehr lesen...


Art. 2 § 9 SKG 2013

(1) Sofern eine Genehmigung nicht bereits aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. b erforderlich ist, hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend mit Verordnung eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr, Durchfuhr oder Vermit... mehr lesen...


Art. 2 § 10 SKG 2013 Besondere Genehmigungspflichten für Durchfuhr und Vermittlung

(1) Sofern dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend bekannt wird, dass Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17, deren Durchfuhr oder Vermittlung zwischen Drittstaaten beabsichtigt ist, ganz oder teilweise zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung,... mehr lesen...


Art. 2 § 11 SKG 2013 Meldepflicht bei Vermittlung

(1) Personen oder Gesellschaften, die beabsichtigen, Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17 zwischen Drittstaaten zu vermitteln, haben dies dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu melden, wenn ihnen bekannt ist oder sie begründeten Verdacht haben, dass die Güter ganz oder teilweise z... mehr lesen...


Art. 2 § 12 SKG 2013 Genehmigungsvoraussetzungen

(1) Eine Genehmigung aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. b, gemäß einer Verordnung aufgrund von § 9 Abs. 1 oder 2 oder gemäß § 10 ist zu erteilen, wenn1.die Einhaltung der in den §§ 4 bis 12 AußWG 2011 genannten Kriterien gewährleiste... mehr lesen...


Art. 2 § 13 SKG 2013 Endverwendung

(1) Zur umfassenden Beurteilung der in § 12 genannten Kriterien ist die Endverwendung im Bestimmungsland eingehend zu überprüfen. Die Erteilung der Genehmigung ist von der Vorlage einer Zusage des Bestimmungslandes betreffend die Einhaltung der in § 12 Abs. 3 bis 5 genannten Voraussetzungen abhän... mehr lesen...


Art. 2 § 14 SKG 2013 Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

(1) Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 unterliegen, sind nichtig.(2) Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die nach Abschluss des Rechtsgeschäfts aufgrund einer Änderung von Rechtsvorschriften eine... mehr lesen...


Art. 2 § 15 SKG 2013 Allgemeine Bestimmungen betreffend Anträge, Meldungen und Genehmigungen

(1) Anträge oder Meldungen aufgrund dieses Abschnitts oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. b sind schriftlich einzubringen, wobei die amtlich aufzulegenden Formulare zu verwenden sind. Der Antrag oder die Meldung hat alle erforder... mehr lesen...


Art. 2 § 16 SKG 2013 Widerruf der Genehmigung und nachträgliche Auflagen

(1) Genehmigungsbescheide, die sich auf Vorgänge beziehen, für die nach der Bescheiderlassung ein Verbot aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 in Kraft tritt, gelten mit dessen Inkrafttreten kraft Gesetzes als widerrufen.(2) Ist in anderen a... mehr lesen...


Art. 2 § 17 SKG 2013 Zustellung in besonderen Fällen

Sofern ein Ausführer, ein Vermittler oder ein Durchfuhrverantwortlicher im Sinne von § 1 Abs. 3 in dringenden Fällen nicht rechtzeitig erreicht werden kann, können Bescheide und Mitteilungen aufgrund dieses Abschnitts sowie aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union auch wi... mehr lesen...


Art. 2 § 18 SKG 2013 Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen

(1) Über Ersuchen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend ist der Bundesminister für Finanzen befugt, diesem den Zollbehörden im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangte Daten über Art, Beschaffenheit, Menge, Wert, Ursprung, Herkunft und Bestimmung von Gütern sowie Daten über d... mehr lesen...


Art. 2 § 19 SKG 2013 Internationale Zusammenarbeit

(1) Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend kann1.Daten aus Verfahren und über Bescheide aufgrund dieses Abschnitts oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. b, mit denen eine Genehmigung erteilt oder ein Antrag auf Geneh... mehr lesen...


Art. 2 § 20 SKG 2013

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat zum Zweck der Durchführung dieses Bundesgesetzes sowie des unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 Maßnahmen zur Beobachtung des die Güter im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 17 betreffenden Marktes zu ergre... mehr lesen...


Art. 2 § 21 SKG 2013 Überwachung

(1) Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des 2. und 4. Abschnitts dieses Bundesgesetzes, des unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 sowie der in § 9 Abs. 1 Z 1 genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen kann der Bundesminister für Wirtschaft,... mehr lesen...


Art. 2 § 22 SKG 2013 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

(1) Wer einen Vorgang veranlasst, der einer Genehmigungspflicht oder einer Meldepflicht aufgrund des 2. oder 4. Abschnitts dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 unterliegt, hat darüber Aufzeichnungen zu führen.(2) ... mehr lesen...


Art. 2 § 23 SKG 2013 Interne Sicherungsmaßnahmen

(1) Personen oder Gesellschaften, die einer Meldepflicht gemäß dem 2. Abschnitt oder gemäß unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. a unterliegen oder mit der Erzeugung von oder dem Handel mit Ausrüstung oder Material im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 18 oder ... mehr lesen...


Art. 2 § 24 SKG 2013 Verantwortliche Beauftragte

(1) Sofern dies zur Wahrung der Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 5 oder der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 12 erforderlich ist, hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Personen oder Gesellschaften im Sinne von § 23 Abs. 1 die Bestellung eines oder mehrerer verantwortli... mehr lesen...


Art. 2 § 25 SKG 2013

(1) Die Zollorgane sind befugt, Kernmaterial, Ausrüstung oder Material, auf die sich eine gemäß den §§ 177a, 177b oder 177c des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, strafbare Handlung bezieht, gemäß § 110 der Strafprozessordnung 1975 (StPO), BGBl. Nr. 631, sicher zu stellen. Die Zollorgane haben... mehr lesen...


Art. 2 § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen

(1) Wer vorsätzlich seine Pflichten gemäß der Verordnung (Euratom) Nr. 302/2005 verletzt,1.die Meldung der grundlegenden technischen Merkmale gemäß Art. 3 und 4 zu erstatten;2.die Meldung des Tätigkeitsrahmenprogramms gemäß Art. 5 zu erstatten;3.Buchungs- und Betriebsprotokolle gemäß Art. 7 bis 9... mehr lesen...


Art. 2 § 27 SKG 2013

(1) Sofern gemäß dem 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 4 lit. b eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr oder Durchfuhr besteht, muss vom Ausführer oder Durchfuhrverantwortlichen bei der befassten Zo... mehr lesen...


Art. 2 § 28 SKG 2013 Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen

(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen oder in unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2) Wo in bundesgesetzlichen Bestimmungen auf Vorschriften hingewiesen wird, die durch... mehr lesen...


Art. 2 § 29 SKG 2013 Sprachliche Gleichbehandlung

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. mehr lesen...


Art. 2 § 30 SKG 2013 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.(2) Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.(3) § 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1... mehr lesen...


Art. 2 § 31 SKG 2013 Hinweis auf Notifikation

Dieses Bundesgesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom 21.07. 1998 S. 37, zuletzt geändert durch... mehr lesen...


Art. 2 § 32 SKG 2013 Vollzugsklausel

(1) Mit der Vollziehung von Artikel II sowie mit der Vollziehung von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union ist, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betraut.(2) Mit der Vollziehung der folgenden Bestimmungen sind b... mehr lesen...


Sicherheitskontrollgesetz 2013 (SKG 2013) Fundstelle

Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 – SKG 2013)StF: BGBl. I Nr. 42/2013 (NR: GP XXIV RV 1937 AB 20... mehr lesen...


Art. 2 § 1 SKG 2013

(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.„Atomsperrvertrag“: den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen, BGBl. Nr. 258/1970;2.„Sicherheitskontrollabkommen“: das Übereinkommen 78/164/Euratom zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschla... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

23 Paragrafen zu Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz (SSEG) aktualisiert


§ 1 SSEG Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes gelten als:1.„SOLAS-Übereinkommen“: Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See samt Anlage, BGBl. Nr. 435/1988 in der jew... mehr lesen...


§ 2 SSEG Sachlicher Geltungsbereich

(1) Das SOLAS-Übereinkommen findet Anwendung1.auf österreichische Seeschiffe, soweit sie nicht gemäß Kapitel I Regel 3 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen ausgenommen sind, sowie2.auf Seefrachtcontainer im Bundesgebiet der Republik Österreich.(2) Das MARPOL-Übereinkommen findet auf österreichische... mehr lesen...


§ 3 SSEG Bau und Instandhaltung österreichischer Seeschiffe

(1) Österreichische Seeschiffe, ausgenommen Jachten (§ 2 Z 5 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung), müssen nach den Vorschriften einer durch den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst anerkannten Klassifikationsgesellschaft gebaut sein und so... mehr lesen...


§ 4 SSEG Klassifikationsgesellschaften

(1) Es dürfen nur Organisationen als Klassifikationsgesellschaften anerkannt werden, die den in der Anlage angeführten Mindestkriterien genügen.(2) Auf eine Anerkennung gemäß Abs. 1 besteht kein Rechtsanspruch.(3) Ist eines der in der Anlage angeführten Mindestkriterien nicht mehr gegeben, ist di... mehr lesen...


§ 5 SSEG

(1) Die Behörde kann, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen und ein entsprechender, an der jeweiligen Anzahl österreichischer Seeschiffe zu messender Bedarf gegeben ist, eine gemäß § 4 Abs. 1 oder eine von einem anderen Mitgliedstaat der E... mehr lesen...


§ 6 SSEG Befreiungen und Abweichungen

(1) Sofern im SOLAS-, MARPOL- oder LOAD LINE-Übereinkommen für Einzelfälle1.Befreiungen oder Abweichungen von einzelnen Bestimmungen von der Bewilligung oder Überprüfung durch die Behörde abhängig gemacht werden,2.für die Ausführung eines Schiffsbauteiles oder eines Gegenstandes der Schiffsausrüs... mehr lesen...


§ 7 SSEG Verordnungen

(1) Sofern das SOLAS-, MARPOL- oder LOAD LINE-Übereinkommen1.für bestimmte Schiffskategorien die Möglichkeit der Befreiung von einzelnen ihrer Bestimmungen,2.Vorschriften über die Ausgestaltung bestimmter Schiffsbauteile und Ausrüstungsgegenstände,3.Vorschriften über Klassifikation, Kennzeichnung... mehr lesen...


§ 8 SSEG Zeugnisse

(1) Die Behörde hat für ein österreichisches Seeschiff auf Antrag des Reeders folgende Zeugnisse auszustellen:1.Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe,2.Bau-Sicherheitszeugnis samt Nachtrag für Frachtschiffe,3.Ausrüstungs-Sicherheitszeugnis samt Nachtrag für Frachtschiffe,4.Funk-Sicherheitszeugni... mehr lesen...


§ 9 SSEG LOAD LINE-Übereinkommen

(1) Als Kennzeichen gemäß Regel 7 der Anlage I zum LOAD LINE-Übereinkommen sind neben dem Freibordring, oberhalb des waagrechten Striches, links die Buchstaben „AS“, rechts zwei Kennbuchstaben der betrauten Klassifikationsgesellschaft anzubringen.(2) Ein Seeschiff darf nur dann zu einer Reise aus... mehr lesen...


§ 10 SSEG COLREG-Übereinkommen

(1) Die Kapitäne österreichischer Seeschiffe haben die Bestimmungen des COLREG-Übereinkommens einzuhalten.(2) Durch Verordnung können weitere Verkehrsvorschriften für die Hohe See erlassen werden, soweit es die Sicherheit der Schiffahrt, insbesondere die Verhütung von Schiffszusammenstößen, erfor... mehr lesen...


§ 11 SSEG STCW-Übereinkommen

(1) Die Qualifikation von Kapitänen, Offizieren, Brücken- und Maschinenwache gehenden Schiffsleuten sowie Rettungsbootleuten österreichischer Seeschiffe hat den Bestimmungen des STCW-Übereinkommmens zu entsprechen.(2) Besatzungsmitglieder aus Staaten, die dem STCW-Übereinkommen nicht beigetreten ... mehr lesen...


§ 12 SSEG Pflichten des Reeders und des Kapitäns

(1) Der Reeder eines österreichischen Seeschiffes hat dieses in einem solchen Zustand zu erhalten, daß es den Bestimmungen des SOLAS-, MARPOL- und LOAD LINE-Übereinkommens sowie der auf Grund der §§ 6 und 7 erlassenen Verordnungen und Bewilligungen entspricht.(2) Der Reeder eines österreichischen... mehr lesen...


§ 13 SSEG Unfälle

Der Kapitän hat jeden Unfall, den ein österreichisches Seeschiff erleidet oder der von einem österreichischen Seeschiff verursacht wird, unverzüglich dem Reeder mitzuteilen. Der Reeder hat ehestmöglich die Behörde davon zu verständigen. Die Behörde hat jeden Unfall eines österreichischen Seeschif... mehr lesen...


§ 14 SSEG Amtshandlungen

(1) Die Behörde darf Amtshandlungen zur Erfüllung der in § 1 genannten Übereinkommen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates durchführen, soweit es dieser Staat zuläßt.(2) Erwachsen dem Bund aus der Durchführung des Eiswachdienstes gemäß Kapitel V Regel 6 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen Kosten,... mehr lesen...


§ 15 SSEG Behörden

(1) Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes – ausgenommen für Verwaltungsstrafverfahren – ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst.(2) Für Verwaltungsstrafverfahren nach diesem Bundesgesetz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel die Geschäftsstelle der Ree... mehr lesen...


§ 16 SSEG Strafbestimmungen

(1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht, auch wenn die Tat im Ausland begangen wird, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7 267 Euro zu bestrafen, wer1.als Reeder eines österreichischen Seesc... mehr lesen...


§ 17 SSEG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2) Abweichend von Abs. 1 treten die §§ 2 Abs. 5 und 6, 7 Abs. 3, 11, 12 Abs. 4 und 7 sowie 16 Abs. 1 Z 4 und 9 hinsichtlich des STCW-Übereinkommens mit dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für Österreich in ... mehr lesen...


§ 18 SSEG Übergangsbestimmung

Die gemäß § 2 des Bundesgesetzes vom 30. Mai 1972, BGBl. Nr. 382, in der Fassung BGBl. Nr. 611/1977 und BGBl. Nr. 174/1981 zur Erfüllung des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See sowie des Internatio... mehr lesen...


§ 19 SSEG Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz vom 30. Mai 1972, BGBl. Nr. 382 in der Fassung BGBl. Nr. 611/1977 und BGBl. Nr. 174/1981, zur Erfüllung des Internationalen Übereinkommens von 1960 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, der Regeln zur Verhütung von Zusammenstöße... mehr lesen...


§ 20 SSEG Weitergeltung bestehender Vorschriften

Die auf der Grundlage der in § 19 genannten Rechtsvorschrift erlassenen Bestimmungen der Seeschiffahrtsverordnung, BGBl. Nr. 189/1981 in der Fassung BGBl. Nr. 502/1994, gelten als auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassen. mehr lesen...


§ 21 SSEG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betraut. mehr lesen...


Anl. 1 SSEG

zu § 3 Abs. 2Mindestkriterien für die Anerkennung von Organisationen als KlassifikationsgesellschaftenA. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN1.Die Organisation verfügt über weitreichende Erfahrungen mit der Beurteilung des Entwurfs und der Bauausführung von Handelsschiffen.2.Die Organisation hat eine Flotte ... mehr lesen...


Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz (SSEG) Fundstelle

Bundesgesetz zur Erfüllung internationaler Seeschiffahrtsübereinkommen (Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG)StF: BGBl. Nr. 387/1996 (NR: GP XX RV 175 AB 194 S. 32. BR: AB 5204 S. 615.)(CELEX-Nr.: 394L0058, 394L0057) Änderung BGBl. I Nr. 32/2002 (NR: GP XXI RV 803 AB 909 S. 87. BR: AB 6... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

9 Paragrafen zu Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV (LRMV) aktualisiert


§ 1 LRMV (weggefallen)

§ 1 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 LRMV (weggefallen)

§ 2 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 LRMV (weggefallen)

§ 3 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 LRMV (weggefallen)

§ 4 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 LRMV (weggefallen)

§ 5 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 LRMV (weggefallen)

§ 6 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 6a LRMV (weggefallen)

§ 6a LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 LRMV (weggefallen)

§ 7 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV (LRMV) Fundstelle

Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV (LRMV) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

4 Paragrafen zu Post-Bezügeverordnung 2012 (PBVO) aktualisiert


§ 1 PBVO (weggefallen)

§ 1 PBVO (weggefallen) seit 02.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 PBVO (weggefallen)

§ 2 PBVO (weggefallen) seit 02.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 PBVO (weggefallen)

Anl. 1 PBVO (weggefallen) seit 02.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Post-Bezügeverordnung 2012 (PBVO) Fundstelle

Post-Bezügeverordnung 2012 (PBVO) Fundstelle seit 02.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

3 Paragrafen zu Schwellenwerteverordnung 2012 (SVO) aktualisiert


§ 1 SVO (weggefallen)

§ 1 SVO (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 SVO (weggefallen)

§ 2 SVO (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. mehr lesen...


Schwellenwerteverordnung 2012 (SVO) Fundstelle

Schwellenwerteverordnung 2012 (SVO) Fundstelle seit 01.01.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

8 Paragrafen zu Publikationsmedienverordnung 2006 (PMV) aktualisiert


§ 1 PMV (weggefallen)

§ 1 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 PMV (weggefallen)

§ 2 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 PMV (weggefallen)

§ 3 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 PMV (weggefallen)

§ 4 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 PMV (weggefallen)

§ 5 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 PMV (weggefallen)

§ 6 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 PMV (weggefallen)

§ 7 PMV seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


Publikationsmedienverordnung 2006 (PMV) Fundstelle (weggefallen)

Publikationsmedienverordnung 2006 (PMV) Fundstelle seit 28.02.2019 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

9 Paragrafen zu Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (OSchG) aktualisiert


§ 1 OSchG (weggefallen)

§ 1 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 OSchG (weggefallen)

§ 2 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 OSchG (weggefallen)

§ 3 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 OSchG (weggefallen)

§ 4 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 OSchG (weggefallen)

§ 5 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 OSchG (weggefallen)

§ 6 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 OSchG (weggefallen)

§ 7 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 OSchG (weggefallen)

§ 8 OSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (OSchG) Fundstelle (weggefallen)

Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (OSchG) Fundstelle seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

9 Paragrafen zu Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (SOSchG) aktualisiert


§ 1 SOSchG (weggefallen)

§ 1 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 SOSchG (weggefallen)

§ 2 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 SOSchG (weggefallen)

§ 3 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 SOSchG (weggefallen)

§ 4 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 SOSchG (weggefallen)

§ 5 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 SOSchG (weggefallen)

§ 6 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 SOSchG (weggefallen)

§ 7 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 SOSchG (weggefallen)

§ 8 SOSchG seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (SOSchG) Fundstelle (weggefallen)

Statistik - Konjunkturelle Entwicklung des Handels (SOSchG) Fundstelle seit 31.12.2002 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

2 Paragrafen zu Schutz der Opfer des Krieges (BauTG) aktualisiert


Art. 1 BauTG

Nach Mitteilung des Schweizer Bundesrates haben folgende Staaten die vier Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert oder sind ihnen beigetreten:                             Datum der Hinterlegung der  Staaten                     Ratifik... mehr lesen...


Schutz der Opfer des Krieges (BauTG) Fundstelle

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. April 1954 über die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges.StF: BGBl. Nr. 85/1954 mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

7 Paragrafen zu Schulleiter-Zulagenverordnung (SL-ZV) aktualisiert


§ 1 SL-ZV

Diese Verordnung gilt für die der Aufsicht des Bundesministers für Unterricht und Kunst unterstehenden Schulen. mehr lesen...


§ 2 SL-ZV

(1) Gemäß § 57 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 werden zugewiesen: mitder Dienstzulagengruppe IIIIIIIVV1. Pädagogische Akademien, Religionspädagogische Akademienmehr als 400 Studierendenmehr als 300 Studierendenmehr als 200 Studierenden200 oder weniger Studierenden– der Dienstzulagengruppe IIIIIII... mehr lesen...


§ 3 SL-ZV

(1) Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe I wird für die Leiter folgender Schulen gemäß § 57 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 erhöht: um 7.5 vHum 15 vH1. Pädagogische Akademien, Religionspädagogische Akademienmit mehr als 700 Studierendenmit mehr als 1000 Studierenden2. Berufspädagogische Akade... mehr lesen...


§ 4 SL-ZV

Für die Einreihung der Schulen in die Dienstzulagengruppen gelten folgende weitere Bestimmungen:1.Sind einer mittleren oder höheren Schule eine oder mehrere Volks-, Haupt- oder Sonderschulklassen, Klassen der Polytechnischen Schulen, Berufsschulklassen, Kindergarten- oder Sonderkindergartenabteil... mehr lesen...


§ 5 SL-ZV

(Anm.: § 5 aufgehoben durch die Verordnung BGBl. Nr. 503/1977) mehr lesen...


§ 6 SL-ZV

(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1966, bezüglich des § 2 Abs. 3 jedoch mit 1. Jänner 1967 in Kraft.(2) Mit Ablauf des 31. August 1966 treten die Schulleiter-Zulagenverordnung 1956, BGBl. Nr. 235, und die Verordnung BGBl. Nr. 250/1962 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 au... mehr lesen...


Schulleiter-Zulagenverordnung (SL-ZV) Fundstelle

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. Juli 1966 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung 1966)StF: BGBl. Nr. 192/1966 Änderung BGBl. Nr. 336/1968BGBl. Nr. 268/1970BGBl. Nr. 426/1971BGBl. Nr. 503/1977BGBl. Nr. 309/1981BGBl. Nr. 50... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 121-130 von 180