§ 1 TLV

Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2013 bis 31.12.9999

Die Verpflichtung zur Mitteilung von Daten über Leistungen des Bundessozialamtes als Leistende Stelle wird bis zum 31. Dezember 2015 verschoben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2013 bis 31.12.9999

Die Verpflichtung zur Mitteilung von Daten über Leistungen des Bundessozialamtes als Leistende Stelle wird bis zum 31. Dezember 2015 verschoben.

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