Gesetzesaktualisierungen

180 Gesetze aktualisiert am 09.09.2017

Gesetze 111-120 von 180

19 Paragrafen zu Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012 (PVGuS) aktualisiert


§ 1 PVGuS

Die Mitteilung der Gas- und Strompreise, die von den Gas- und Elektrizitätsunternehmen den industriellen und gewerblichen Endverbrauchern in Rechnung gestellt werden, sowie der zugehörigen sonstigen Angaben durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend an das Statistische Amt der Eu... mehr lesen...


§ 2 PVGuS

Gas im Sinne dieser Verordnung ist Erdgas. mehr lesen...


§ 3 PVGuS

(1) Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Gas über Rohrleitungen für den Eigenverbrauch beziehen, soweit Abs. 2 nichts anderes bestimmt.(2) Folgende Endverbraucher sind vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen:1.Endverbrauche... mehr lesen...


§ 4 PVGuS

Die Gaspreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen: EndverbraucherJährlicher Gasverbrauch (GJ)Niedrigster WertHöchster WertGruppe I1                mehr lesen...


§ 5 PVGuS

(1) Die Grundlage für die Mitteilungen und sonstigen Angaben im Sinne des § 1 bilden jene Preise, die den Endverbrauchern für das Gas verrechnet werden, das sie über Rohrleitungen für den Eigenverbrauch beziehen. Die Preise sind in Euro pro Gigajoule anzugeben. Die verwendete Energieeinheit wird ... mehr lesen...


§ 6 PVGuS

Erdgasunternehmen, die Gas an Endverbraucher verkaufen, haben jeweils zum 1. Jänner und zum 1. Juli eines jeden Jahres die den Endverbrauchern gem. § 3 Abs. 1 während der sechs vorherigen Monate gelieferten Mengen und die daraus erzielten Erlöse entsprechend den in den §§ 3 bis 5 festgelegten Vor... mehr lesen...


§ 7 PVGuS

(1) Mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner sind auch Angaben zu den wichtigsten durchschnittlichen Merkmalen und Faktoren, welche die für jede Verbrauchergruppe gemeldeten Preise beeinflussen, zu übermitteln. Zu diesen Angaben zählen1.die durchschnittlichen Auslastungsgrade für Endverbraucher z... mehr lesen...


§ 8 PVGuS

Alle zwei Jahre sind zusammen mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner auch Informationen über das angewandte Aufbereitungssystem zu übermitteln. Sie umfassen insbesondere eine Beschreibung der Erhebung und ihres Erfassungsbereichs (Anzahl der erfassten Gasversorgungsunternehmen, der gesamte dami... mehr lesen...


§ 9 PVGuS

Hegen der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend oder die gemäß § 2 Abs. 2 des Preistransparenzgesetzes beauftragte Stelle Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten oder stellt EUROSTAT bei den mitgeteilten Daten statistisch bedeutsame Auffälligkeiten oder Unstimmigkeit... mehr lesen...


§ 10 PVGuS

Als Endverbraucher gelten alle industriellen Verbraucher und gewerblichen Verbraucher im Inland, die Strom aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen. mehr lesen...


§ 11 PVGuS

Die Strompreise sind für folgende Gruppen von Endverbrauchern zu erfassen: Endverbraucherjährlicher Stromverbrauch (MWh)niedrigster Werthöchster WertGruppe IA                mehr lesen...


§ 12 PVGuS

(1) Die Grundlage für die Mitteilungen und sonstigen Angaben im Sinne des § 1 bilden jene Preise, die den Endverbrauchern für den Strom verrechnet werden, den sie aus dem öffentlichen Netz für den Eigenverbrauch beziehen. Die Preise sind in Euro pro kWh anzugeben.(2) Die Preise sind als nationale... mehr lesen...


§ 13 PVGuS

Elektrizitätsunternehmen, die Strom an Endverbraucher gemäß § 10 verkaufen, haben jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli eines jeden Jahres die den Endverbrauchern während der sechs vorherigen Monate gelieferten Mengen und die daraus erzielten Erlöse entsprechend den in den §§ 10 bis 12 festgelegten V... mehr lesen...


§ 14 PVGuS

(1) Mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner sind auch Angaben zu den wichtigsten durchschnittlichen Merkmalen und Faktoren, welche die für jede Verbrauchergruppe gemeldeten Preise beeinflussen, zu übermitteln. Zu diesen Angaben zählen1.die durchschnittlichen Auslastungsgrade für Endverbraucher z... mehr lesen...


§ 15 PVGuS

(1) Mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner ist auch eine Aufschlüsselung der Strompreise in ihre Hauptkomponenten zu übermitteln. Dabei ist zu beachten, dass der Gesamtstrompreis pro Verbrauchergruppe als Summe der „Netzpreise“, der „Preise für Energie und Versorgung“ (dh. von der Erzeugung bis... mehr lesen...


§ 16 PVGuS

Alle zwei Jahre sind zusammen mit der Preismeldung mit Stand 1. Jänner auch Informationen über das angewandte Aufbereitungssystem zu übermitteln. Sie umfassen insbesondere eine Beschreibung der Erhebung und ihres Erfassungsbereichs (Anzahl der erfassten Elektrizitätsunternehmen, ihr jeweiliger ge... mehr lesen...


§ 17 PVGuS

Hegen der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend oder gemäß § 2 Abs. 2 des Preistransparenzgesetzes beauftragten Stelle an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Übereinstimmung mit den vorstehenden Bestimmungen Zweifel oder stellt EUROSTAT bei den mitgeteilten Daten statistisch bedeuts... mehr lesen...


§ 18 PVGuS

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Mitteilung und Meldung der Gas- und Strompreise der Gas- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen der industriellen Endverbrau... mehr lesen...


Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012 (PVGuS) Fundstelle

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mitteilung und Meldung von Preisen für Gas und Strom für die industriellen Endverbraucher und zugehöriger sonstiger Angaben nach dem Preistransparenzgesetz (Preistransparenzverordnung – Gas und Strom 2012)StF: BGBl. II N... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

20 Paragrafen zu Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) aktualisiert


§ 1 VOLV Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Gefährdung durch Lärm oder durch Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. mehr lesen...


§ 2 VOLV Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind1.Vibrationen: Mechanische Schwingungen oder Erschütterungen, die durch direkten Kontakt auf den menschlichen Körper übertragen werden (Definition und Bewertung laut Anhang B);a.Hand-Arm-Vibrationen: mechanische Schwingungen, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-Sys... mehr lesen...


§ 3 VOLV Expositionsgrenzwert

(1) Die nachstehenden Expositionsgrenzwerte dürfen nicht überschritten werden:1.Für Hand-Arm-Vibrationen: ahw,8h = 5 m/s2;2.Für Ganzkörper-Vibrationen: aw,8h = 1,15 m/s2;3.Für gehörgefährdenden Lärm: LA,EX,8h = 85 dB bzw. ppeak = 140 Pa (entspricht: LC,peak = 137 dB);4.Für jugendliche Arbeitnehme... mehr lesen...


§ 4 VOLV Auslösewert

Die Exposition der Arbeitnehmer/innen sollte, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, keinen der folgenden Auslösewerte überschreiten. Wenn die Exposition der Arbeitnehmer/innen einen der folgenden Auslösewerte für Vibrationen überschreitet, sind § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 3 anzuwenden. ... mehr lesen...


§ 5 VOLV Grenzwerte für bestimmte Räume

(1) Bei Ganzkörper-Vibrationen in Räumen nach Z 1 bis 3 ist die Exposition so niedrig wie möglich zu halten und darf maximal den Auslösewert erreichen. Bei Lärm in Räumen nach Z 1 bis 3 dürfen die folgenden Beurteilungspegel nicht überschritten werden, wobei die von außen einwirkenden Geräusche, ... mehr lesen...


§ 6 VOLV Bewertungen und Messungen

(1) Lärm und Vibrationen an den Arbeitsplätzen sind einer Bewertung nach dem Stand der Technik zu unterziehen. Dazu können zB Betriebsanleitungen, Hersteller- oder Inverkehrbringerangaben, Arbeitsverfahrensvergleiche, veröffentlichte Informationen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse oder Vergleic... mehr lesen...


§ 7 VOLV Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

(1) Arbeitgeber/innen müssen die Gefahren, denen die Arbeitnehmer/innen durch Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen und dabei insbesondere Folgendes berücksichtigen:1.Art, Ausmaß, Dauer und Frequenzspektrum der Exposition, einschließlich der Exposition gegenüber impulsfö... mehr lesen...


§ 8 VOLV Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen

(1) Wenn ein Auslösewert überschritten ist, muss eine Information und Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nach §§ 12 und 14 ASchG erfolgen. Diese hat sich jedenfalls zu beziehen auf:1.die Maßnahmen gemäß §§ 10 bis 13;2.Bedeutung und Höhe der Expositionsgrenzwerte und der Auslösewerte sowie ihren ... mehr lesen...


§ 9 VOLV Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

(1) Gefahren durch Lärm oder Vibrationen müssen am Entstehungsort ausgeschlossen oder so weit verringert werden, als dies nach dem Stand der Technik und der Verfügbarkeit von geeigneten technischen Mitteln möglich ist.(2) Um Lärm und Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau... mehr lesen...


§ 10 VOLV Bauliche und raumakustische Maßnahmen

(1) Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind bauliche Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition, wie die Gestaltung und Auslegung der Räume und Arbeitsplätze festzulegen. Bei Lärm sind nach Möglichkeit raumakustische Maßnahmen mit einem mittleren Schallabsorptionsgrad von mindestens αm,... mehr lesen...


§ 11 VOLV Maßnahmen an der Quelle

Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind Maßnahmen an der Quelle zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition an der Quelle festzulegen, wie1.alternative Arbeitsverfahren, bei denen es zu keiner oder einer geringeren Exposition gegenüber Lärm und Vibrationen kommt;2.die Auswahl geeigneter Arbeitsmit... mehr lesen...


§ 12 VOLV Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge festzulegen, wie1.Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge, die an Arbeitsplätzen Lärm oder Vibrationen über den Auslösewerten verursachen, sind unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe nach Möglichkeit in eigenen... mehr lesen...


§ 13 VOLV Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Im Maßnahmenprogramm nach § 9 sind technische Maßnahmen festzulegen:1.für Lärm: Luftschallminderung (zB durch Abschirmungen, Kapselungen, Abdeckungen mit schallabsorbierendem Material) oder Körperschallminderung (zB durch Körperschalldämmung oder Körperschallisolierung);2.für Vibrationen: Ber... mehr lesen...


§ 14 VOLV Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

(1) Für Arbeitnehmer/innen die sich in Bereichen aufhalten, in denen der Auslösewert für Lärm überschritten ist, ist Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitnehmer/innen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen der Expositionsgrenzwert für gehörgefährdenden Lärm (Abs. 4) überschritten i... mehr lesen...


§ 15 VOLV Ausnahmen

(1) Gemäß § 95 Abs. 1 ASchG wird festgestellt, dass die Behörde von den Bestimmungen dieser Verordnung, außer von § 5, § 9 Abs. 3 Z 3 und des § 10 Abs. 2, und mit Maßgabe des Abs. 2 keine Ausnahme zulassen darf.(2) Hinsichtlich des Expositionsgrenzwertes für Vibrationen darf die Behörde gemäß § 9... mehr lesen...


§ 16 VOLV Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:1.Richtlinie 2003/10/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm), ABl. Nr. L 42 vom 15.02.2003 S. 38;2.Richtlinie... mehr lesen...


§ 17 VOLV

Übergangs- und Schlussbestimmungen  (1) Gemäß § 114 Abs. 1 und 2 ASchG wird festgestellt, dass § 65 Abs. 2 bis 4 ASchG gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft tritt.(2) Gemäß § 125 Abs. 8 ASchG wird festgestellt, dass mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung § 17 Abs. 1 bis 4, § 51 Abs. 1 bis 3,... mehr lesen...


Anl. 1 VOLV ANHANG A

Gehörgefährdender Lärm:Spitzenschalldruck (ppeak): Höchstwert des momentanen C-bewerteten Schalldrucks.Lärmexpositionspegel – LA,EX,8h oder LA,EX,40h: A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel LA,eq mit einem Beurteilungszeitraum von einem Arbeitstag (8 h) oder bei Lärmexpositionen, die v... mehr lesen...


Anl. 2 VOLV ANHANG B

Hand-Arm-Vibrationen:Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen erfolgt anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von 8 Stunden normierten Tagesexpositionswertes ahw,8h; dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) de... mehr lesen...


Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) Fundstelle

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV)StF: BGBl. II Nr. 22/2006 [CELEX-Nr.: 32002L0044, 32003L0010] Änderung BGBl. II Nr. 302/2009 [CELEX-Nr.: 32002L0044]Präambel/Promulgationsklausel Au... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

53 Paragrafen zu Wasserbuchverordnung (WBV) aktualisiert


§ 1 WBV (weggefallen)

§ 1 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 WBV (weggefallen)

§ 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 WBV (weggefallen)

§ 3 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 WBV (weggefallen)

§ 4 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 WBV (weggefallen)

§ 5 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 WBV (weggefallen)

§ 6 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 WBV (weggefallen)

§ 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 WBV (weggefallen)

§ 8 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 WBV (weggefallen)

§ 9 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 WBV (weggefallen)

§ 10 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 WBV (weggefallen)

§ 11 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 WBV (weggefallen)

§ 12 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 WBV (weggefallen)

§ 13 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 WBV (weggefallen)

§ 14 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 WBV (weggefallen)

§ 15 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 WBV (weggefallen)

§ 16 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 WBV (weggefallen)

§ 17 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 WBV (weggefallen)

§ 18 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 WBV (weggefallen)

§ 19 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 WBV (weggefallen)

§ 20 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 WBV (weggefallen)

§ 21 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 WBV (weggefallen)

§ 22 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 WBV (weggefallen)

§ 23 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 WBV (weggefallen)

§ 24 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 WBV (weggefallen)

§ 25 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 WBV (weggefallen)

§ 26 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 WBV (weggefallen)

§ 27 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 WBV (weggefallen)

§ 28 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 WBV (weggefallen)

§ 29 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 WBV (weggefallen)

§ 31 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 WBV (weggefallen)

§ 32 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 WBV (weggefallen)

§ 33 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 WBV (weggefallen)

§ 34 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 WBV (weggefallen)

§ 35 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 WBV (weggefallen)

§ 36 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 WBV (weggefallen)

§ 37 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 WBV (weggefallen)

§ 38 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 WBV (weggefallen)

§ 39 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 WBV (weggefallen)

§ 40 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 WBV (weggefallen)

§ 41 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 WBV (weggefallen)

§ 42 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 WBV (weggefallen)

§ 43 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 WBV (weggefallen)

§ 44 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 WBV (weggefallen)

§ 45 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 WBV (weggefallen)

Anl. 1 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Wasserbuchverordnung (WBV) Fundstelle (weggefallen)

Wasserbuchverordnung (WBV) Fundstelle seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 7 WBV (weggefallen)

Anl. 7 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 6 WBV (weggefallen)

Anl. 6 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 5 WBV (weggefallen)

Anl. 5 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 4 WBV (weggefallen)

Anl. 4 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 3 WBV (weggefallen)

Anl. 3 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 WBV (weggefallen)

Anl. 2 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 WBV (weggefallen)

§ 30 WBV (weggefallen) seit 09.12.1956 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

10 Paragrafen zu Verfallsverordnung (VfllV) aktualisiert


§ 1 VfllV

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung finden nur insoweit Anwendung, als in den Verwaltungsvorschriften die Verfügung über verfallene Gegenstände nicht besonders geregelt ist.(2) Für etwaige Verfügungen über nur beschlagnahmte Verfallsgegenstände gilt § 39 Abs. 5 VStG. mehr lesen...


§ 2 VfllV

Die Befugnis der Behörde, über verfallene Gegenstände nach den Bestimmungen dieser Verordnung zu verfügen, tritt in dem Zeitpunkte ein, in dem das Straferkenntnis, die Strafverfügung oder der auf Grund des § 17 Abs. 3 VStG erlassene Bescheid, womit der Verfall ausgesprochen wurde, in Rechtskraft ... mehr lesen...


§ 3 VfllV

(1) In der Regel sind verfallene Gegenstände öffentlich zu versteigern.(2) Ausnahmsweise kann von einer öffentlichen Versteigerung Abstand genommen werden, wenn die besonderen Umstände des Falles eine sofortige Verfügung erfordern und die öffentliche Versteigerung nicht zeitgerecht eingeleitet we... mehr lesen...


§ 4 VfllV

(1) Sind Gegenstände für verfallen erklärt worden, deren Besitz an eine besondere Bewilligung gebunden ist, so ist bei den im Sinne des § 3 zu treffenden Verfügungen darauf zu achten, daß sie nur in den Besitz von Personen gelangen, die sich mit der erforderlichen Bewilligung auszuweisen vermögen... mehr lesen...


§ 6 VfllV

Besitzen die verfallenen Gegenstände eine wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutung, derzufolge ihre Bestimmung für museale Zwecke wünschenswert ist, so ist das Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt zu pflegen; die Gegenstände sind sodann an das von diesem Amt namhaft gemachte Museum gegen e... mehr lesen...


§ 7 VfllV

(1) Handelt es sich um Gegenstände, die überhaupt nicht im Besitz von Privatpersonen sein dürfen, wegen ihrer Gefährlichkeit nicht in Verkehr gesetzt werden sollen, nach ihrer Beschaffenheit nur zur Begehung von strafbaren Handlungen bestimmt sind oder eine sonstige mißbräuchliche Verwendung erwa... mehr lesen...


§ 8 VfllV

Für die Widmung des Erlöses verfallener Gegenstände sowie für die Widmung für verfallen erklärter Erlöse gilt § 15 VStG. mehr lesen...


§ 9 VfllV

Der Titel, § 1 Abs. 2, § 2, § 3 Abs. 3 und 4, § 4, § 7 Abs. 2 und § 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 381/2008 treten mit Ablauf des Monats der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft; gleichzeitig tritt § 5 außer Kraft. mehr lesen...


Verfallsverordnung (VfllV) Fundstelle

Verordnung der Bundesregierung betreffend die Verfügung über verfallene Gegenstände (Verfallsverordnung – VfllV)StF: BGBl. Nr. 386/1927 Änderung BGBl. II Nr. 381/2008Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des § 18 des Verwaltungsstrafgesetzes vom 21. Juli 1925, B. G. Bl. Nr. 275, wi... mehr lesen...


§ 5 VfllV (weggefallen)

§ 5 VfllV (weggefallen) seit 01.11.2008 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

19 Paragrafen zu Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) aktualisiert


§ 1 LobbyG Anwendungsbereich

(1) Dieses Bundesgesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll.(2) Dieses Bundesgese... mehr lesen...


§ 2 LobbyG Ausnahmen

Die Bestimmungen dieses Bundesgesetz sind nicht anzuwenden1.auf Tätigkeiten eines Funktionsträgers in Ausübung seines Aufgabenbereichs,2.auf Tätigkeiten einer Person, mit denen diese nicht-unternehmerische eigene Interessen wahrnimmt,3.auf die Wahrnehmung oder Vertretung der Interessen einer Part... mehr lesen...


§ 3 LobbyG Kompetenz

(Verfassungsbestimmung) Angelegenheiten der Verhaltenspflichten bei Lobbying und Interessenvertretung, der Pflichten zur Registrierung im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register und der Rechtsfolgen der Verletzung solcher Pflichten sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. mehr lesen...


§ 4 LobbyG Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieses Bundesgesetzes bedeuten:1.Lobbying-Tätigkeit: jeder organisierte und strukturierte Kontakt mit Funktionsträgern zur Einflussnahme im Sinn des § 1 Abs. 1 im Interesse eines Auftraggebers;2.Lobbying-Auftrag: ein entgeltlicher Vertrag, durch den ein Auftraggeber den Auftragnehmer verp... mehr lesen...


§ 5 LobbyG Lobbying-Tätigkeiten

(1) Lobbying-Unternehmen, Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, Lobbyisten und Unternehmenslobbyisten dürfen Lobbying-Tätigkeiten nur ab Bekanntgabe zur Eintragung in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register sowie während aufrechter Eintragung ausüben.(2) Ein Lobbying-Unte... mehr lesen...


§ 6 LobbyG Prinzipien der Lobbying-Tätigkeit und Interessenvertretung

Wer eine Lobbying-Tätigkeit betreibt oder eine Interessenvertretung wahrnimmt, hat1.bei jedem erstmaligen Kontakt mit einem Funktionsträger seine Aufgabe sowie die Identität und die spezifischen Anliegen seines Auftrag- oder Dienstgebers bzw. des Selbstverwaltungskörpers oder Interessenverbandes ... mehr lesen...


§ 7 LobbyG Verhaltenskodex

Lobbying-Unternehmen oder Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen und müssen darauf jedenfalls in ihrem Internetauftritt besonders hinweisen. Auf Verlangen jeder interessierten Person müssen sie dieser einen al... mehr lesen...


§ 8 LobbyG Tätigkeitseinschränkung

Ein Funktionsträger darf während der Dauer seiner Funktion in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist (§ 4 Z 4) tätig werden. Weitergehende Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Aufgaben und Tätigkeiten bleiben unberührt. mehr lesen...


§ 9 LobbyG Lobbying- und Interessenvertretungs-Register

(1) Die Bundesministerin für Justiz führt automationsunterstützt ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Register, in das1.Lobbying-Unternehmen (Abteilung A1) sowie deren Aufgabenbereiche (Abteilung A2),2.Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen (Abteilung B), sowie3.Selbstverwaltungs... mehr lesen...


§ 10 LobbyG Abteilung A

(1) Lobbying-Unternehmen haben in das Register Abteilung A1 zur Eintragung bekanntzugeben:1.vor der Aufnahme ihrer Tätigkeita.Name (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift sowie den Beginn des Geschäftsjahrs,b.eine kurze Bezeichnung ih... mehr lesen...


§ 11 LobbyG Abteilung B

Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben in das Register Abteilung B zur Eintragung bekanntzugeben:1.vor erstmaliger Aufnahme von Lobbying-Tätigkeiten:a.Name (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift sowie den Beginn ... mehr lesen...


§ 12 LobbyG Abteilungen C und D

(1) Selbstverwaltungskörper haben in das Register Abteilung C zur Eintragung bekanntzugeben:1.Name, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Anschrift,2.die gesetzliche Grundlage ihrer Errichtung,3.gegebenenfalls die Internet-Adresse ihrer Website,4.innerhalb von neun Monaten nach Ende des Gesch... mehr lesen...


§ 13 LobbyG Verwaltungsstrafen

(1) Wer1.entgegen § 5 Abs. 1 eine Lobbying-Tätigkeit ausübt oder einen seiner Lobbyisten oder Unternehmenslobbyisten dazu veranlasst,2.entgegen § 5 Abs. 2 einen Lobbying-Auftrag ausführt,begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, mit Gel... mehr lesen...


§ 14 LobbyG Streichung aus dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Register

(1) Die Bundesministerin für Justiz kann eine in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register eingetragene Person mit Bescheid aus dem Register streichen, wenn die Streichung auf Grund einer schwerwiegenden und nachhaltigen Verletzung von Verhaltens- oder Registrierungspflichten nach diesem B... mehr lesen...


§ 15 LobbyG Nichtigkeit von Verträgen

(1) Ein Lobbying-Auftrag ist nichtig, wenn er entgegen § 5 Abs. 1 mit einem nicht zur Eintragung bekanntgegebenen oder eingetragenen Lobbying-Unternehmen geschlossen wird oder entgegen § 5 Abs. 2 nicht zur Eintragung bekanntgegeben oder eingetragen wird. Was jemand wissentlich für einen solchen A... mehr lesen...


§ 16 LobbyG Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 3 mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(2) (Verfassungsbestimmung) § 3 dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.(3) Die Bestimmungen der §§ 5 bis 8 sind nur auf Tätigkeiten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeübt werden. Die Besti... mehr lesen...


§ 17 LobbyG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut. mehr lesen...


§ 18 LobbyG Verweise

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...


Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) Fundstelle

Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG)StF: BGBl. I Nr. 64/2012 (NR: GP XXIV RV 1465 AB 1832 S. 163. BR: 8747 AB 8749 S. 810.) Präambel/Promulgationsklausel ... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

12 Paragrafen zu Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) aktualisiert


§ 1 VwGbk-ÜG Anwendungsbereich

Dieses Bundesgesetz regelt den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Ausnahme jener Angelegenheiten, die zur Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehören. mehr lesen...


§ 2 VwGbk-ÜG Unabhängige Verwaltungsbehörden, sonstige unabhängige Verwaltungsbehörden, Vorstellungsbehörden und andere Verwaltungsbehörden

(1) Ist der Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates oder des Bundesvergabeamtes (im Folgenden: unabhängige Verwaltungsbehörden), einer in der Anlage zum Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, genannten Verwaltungsbehörde (im Folgenden: sonstige unabhängige Verwaltungsbehörde) o... mehr lesen...


§ 3 VwGbk-ÜG Verwaltungsgerichte

(1) Ist ein Bescheid, gegen den eine Berufung zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Berufungsfrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wurde gegen diesen Bescheid nicht bereits bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 Berufung erhoben, so kann gegen ihn vom 1. ... mehr lesen...


§ 4 VwGbk-ÜG Verwaltungsgerichtshof

(1) Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verwaltungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch... mehr lesen...


§ 5 VwGbk-ÜG Beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Verfahren über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht

(1) Die beim Verwaltungsgerichtshof mit Ablauf des 31. Dezember 2013 anhängigen Verfahren über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine unabhängige Verwaltungsbehörde gelten als Verfahren über einen Fristsetzungsantrag.(2) Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden in ... mehr lesen...


§ 6 VwGbk-ÜG Verfassungsgerichtshof

(1) Ist ein Bescheid, gegen den eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verfassungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch und wu... mehr lesen...


§ 7 VwGbk-ÜG Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes

(1) Ist eine Entscheidung des Asylgerichtshofes, gegen die eine Beschwerde gemäß Art. 144a Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung beim Verfassungsgerichtshof zulässig ist, vor Ablauf des 31. Dezember 2013 erlassen worden, läuft die Beschwerdefrist mit Ende des 3... mehr lesen...


§ 8 VwGbk-ÜG Beschwerden, die vom Verfassungsgerichtshof dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten werden

Hat der Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 eine Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 geltenden Fassung dem Verwaltungsg... mehr lesen...


§ 9 VwGbk-ÜG Belangte Behörde bzw. Revisionsgegner

(1) In den Verfahren gemäß den §§ 3 bis 8 ist Art. 151 Abs. 51 Z 7 und 9 B-VG sinngemäß anzuwenden.(2) Wer in den Verfahren gemäß den §§ 3 bis 8 und gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 7 und 9 B-VG belangte Behörde bzw. Revisionsgegner ist, ist in sinngemäßer Anwendung der maßgeblichen Bestimmungen des VwGV... mehr lesen...


§ 10 VwGbk-ÜG Verweisungen

Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des B-VG als Verweisungen auf diese Bestimmungen in der mit 1. Jänner 2014 geltenden Fassung. mehr lesen...


§ 11 VwGbk-ÜG Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Monats seiner Kundmachung in Kraft.(2) Entgegenstehende Bestimmungen in Bundesgesetzen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits kundgemacht sind, bleiben unberührt.(3) Der Gesetzestitel, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 in der Fassu... mehr lesen...


Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) Fundstelle

Bundesgesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz – VwGbk-ÜG)StF: BGBl. I Nr. 33/2013 (NR: GP XXIV RV 2009 AB 2112 S. 187. BR: 8882 AB 8891 S. 817.)Änderung BGBl. I Nr. 122/2013 (NR: GP XXIV IA 2294/A AB 2382 S. 207.... mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

3 Paragrafen zu MedAustron GmbH-Gesetz (MAGG) aktualisiert


§ 1 MAGG

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt, die Geschäftsanteile der Stadt Wiener Neustadt an der PEG MedAustron Gesellschaft mbH, Firmenbuchnummer 259447 s, mit Wirkung vom 1. Jänner 2012 zu übernehmen. mehr lesen...


§ 2 MAGG

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut. mehr lesen...


MedAustron GmbH-Gesetz (MAGG) Fundstelle

Bundesgesetz betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen der PEG MedAustron Gesellschaft mbH (MedAustron GmbH-Gesetz – MAGG)StF: BGBl. I Nr. 92/2012 (NR: GP XXIV RV 1811 AB 1938 S. 173. BR: AB 8812 S. 814.) Präambel/Promulgationsklausel Der Nationalrat hat beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

5 Paragrafen zu Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) aktualisiert


§ 1 NLV 2013 (weggefallen)

§ 1 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 NLV 2013 (weggefallen)

§ 2 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 NLV 2013 (weggefallen)

§ 3 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 NLV 2013 (weggefallen)

§ 4 NLV 2013 (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) Fundstelle

Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

8 Paragrafen zu Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) aktualisiert


§ 1 MTVO (weggefallen)

§ 1 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 MTVO (weggefallen)

§ 2 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 MTVO (weggefallen)

§ 3 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 MTVO (weggefallen)

§ 4 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 MTVO (weggefallen)

§ 5 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 MTVO (weggefallen)

§ 6 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 MTVO (weggefallen)

§ 7 MTVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) Fundstelle

Mauttarifverordnung 2012 (MTVO) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17

4 Paragrafen zu Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) aktualisiert


§ 1 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 1 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 2 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 NDG-VO 2013 (weggefallen)

§ 3 NDG-VO 2013 (weggefallen) seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) Fundstelle

Nachtdienstgeld-Verordnung 2013 (NDG-VO 2013) Fundstelle seit 01.07.2013 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 09.09.17
Gesetze 111-120 von 180