§ 4 LRMV (weggefallen)

Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Kreditinstitute haben verschiedene Vorkehrungen zur Minderung des Liquiditätsrisikos, einschließlich eines Limitsystems und Liquiditätspuffern, zu treffen, um unterschiedlichen Stresssituationen standhalten zu können§ 4 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Sie haben Vorkehrungen zur Sicherstellung einer hinreichend diversifizierten Finanzierungsstruktur und des Zugangs zu Finanzierungsquellen zu treffen. Diese Vorkehrungen sind regelmäßig zu überprüfen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 31.12.2010 bis 31.12.2013
Kreditinstitute haben verschiedene Vorkehrungen zur Minderung des Liquiditätsrisikos, einschließlich eines Limitsystems und Liquiditätspuffern, zu treffen, um unterschiedlichen Stresssituationen standhalten zu können§ 4 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Sie haben Vorkehrungen zur Sicherstellung einer hinreichend diversifizierten Finanzierungsstruktur und des Zugangs zu Finanzierungsquellen zu treffen. Diese Vorkehrungen sind regelmäßig zu überprüfen.

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