Art. 2 § 30 SKG 2013

Sicherheitskontrollgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.

(2) Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

(3) § 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.

(4) § 25 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 01.03.2013 bis 28.12.2015

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 2013 in Kraft.

(2) Artikel II des Sicherheitskontrollgesetzes 1991, BGBl. Nr. 415/1992, tritt, soweit der folgende Absatz nicht anderes bestimmt, mit dem Inkrafttreten von Art. II dieses Bundesgesetzes außer Kraft.

(3) § 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes begangen worden sind, weiter anzuwenden.

(4) § 25 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015 tritt mit 1. Mai 2016 in Kraft.

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