§ 2 LRMV (weggefallen)

Liquiditätsrisikomanagementverordnung – LRMV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Kreditinstitute haben über Methoden für die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von Finanzierungspositionen zu verfügen§ 2 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. In diese Methoden sind die aktuellen und erwarteten wesentlichen Zahlungsströme in und aus Vermögenswerten, Passivpositionen, außerbilanzmäßigen Positionen, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, sowie die möglichen Auswirkungen des Reputationsrisikos einzubeziehen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 31.12.2010 bis 31.12.2013
Kreditinstitute haben über Methoden für die Identifizierung, Messung, Steuerung und Überwachung von Finanzierungspositionen zu verfügen§ 2 LRMV (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. In diese Methoden sind die aktuellen und erwarteten wesentlichen Zahlungsströme in und aus Vermögenswerten, Passivpositionen, außerbilanzmäßigen Positionen, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, sowie die möglichen Auswirkungen des Reputationsrisikos einzubeziehen.

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