Paragraph eins, Der Prospekt gemäß § 7 ImmoInvFG hat einen allgemeinen Hinweis auf den Charakter der Veranlagung sowie auf die damit verbundenen Risiken zu enthalten. In diesen Hinweis ist folgender Mindestinhalt gut sichtbar aufzunehmen: Der Prospekt gemäß Paragraph 7, ImmoInvFG hat einen allgem... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind nach Ablauf eines Finanzjahres die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die gemäß § 78 Abs. 2 BHG verfügbaren Ausgaben, so kann der Differenzbetrag als Rücklage gebildet und in späteren Finanzjahren vom haushaltsleitenden Organ ausgegeben werden. Dasselbe gilt für Ausgaben, die... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind folgende Rücklagen vorgesehen:1.Ziffer einsUntergliederungs-Rücklage (§ 53 Abs. 1 und 5 BHG);2.Ziffer 2Variable Ausgaben-Rücklage (§ 53 Abs. 2 BHG);3.Ziffer 3EU-Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 3 BHG);4.Ziffer 4Zweckgebundene Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 4 BHG);5.Ziffer 5Flexi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Reihenfolge der Ermittlung ist so vorzunehmen, dass zuerst die Rücklagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 bis 5 festzustellen sind und dann die Rücklage der jeweiligen Untergliederung.(2)Absatz 2Die Ermittlung der Rücklagen darf nach Maßgabe des § 53 BHG bis zum 30. Jänner des folgenden Fin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie ermittelten Rücklagen sind unter gesonderten siebenstelligen Kennzahlen nachzuweisen, für die die Konten des Kontenplanes des Bundes nicht heranzuziehen sind.(2)Absatz 2Die Rücklagen-Kennzahl hat in der ersten und zweiten Stelle die Rubrik und die Untergliederung, in der dritten... mehr lesen...
§ 5. Die Rücklagen sind vom Bundesminister für Finanzen nach Arten (§ 2 Abs. 1) und innerhalb dieser in der jeweiligen Detailgliederung auszuweisen. Darüber hinaus sind für jede Rücklageart der bis zum 30. Jänner des folgenden Finanzjahres ermittelte Stand sowie der Stand des Vorjahres und die Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden Rücklagen im Laufe eines Finanzjahres für Mehrausgaben benötigt, hat das haushaltsleitende Organ einen entsprechenden Antrag für überplanmäßige Ausgaben an den Bundesminister für Finanzen zu stellen. In diesem Antrag sind jedenfalls die siebenstellige Kennzahl der jeweiligen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.(2)Absatz 2§ 3 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 3 und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachu... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni 2012 wird, nach Maßgabe des § 11a Abs. 6 bis 9 ÖSG, für Anlagen, die auf Basis von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen elektrische Energie erzeugen und für die am 19. Oktober 2009 ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom durch die Ökostr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anträge auf Auszahlung der Zuschläge sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Ökostromabwicklungsstelle einzureichen.(2)Absatz 2Betreiber von Ökostromanlagen auf Basis von Biogas haben gemäß § 11a Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 3 ÖSG bei der Antra... mehr lesen...
Paragraph 3, Anlässlich der Auszahlung der Rohstoffzuschläge gemäß § 11a Abs. 7 ÖSG hat die Ökostromabwicklungsstelle die Anlagenbetreiber gemäß § 11a Abs. 9 ÖSG darauf hinzuweisen, dass bei einem betriebswirtschaftlich wirksamen Rückgang der Rohstoffpreise der Tatbestand der Überförderung erfüll... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 30.06.2012 mehr lesen...
Rundfunk- u Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen (RFEV) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Schiedsgerichtsgebührenverordnung (SchGVO) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Paragraph eins, Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2002 mehr lesen...
Sommerzeit - 2012 bis 2016 (SZ-V) Fundstelle seit 18.01.2017 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für1.Ziffer einsgenehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 10 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösungsmittel die im Anhang 1 zu dieser Verordnung genannten Tätigkeiten durchgeführt werden und dab... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung sind bzw. ist1.Ziffer einsAbgase die aus einer Abluftleitung oder einer Abgasreinigungsanlage endgültig in die Luft freigesetzten Gase, die flüchtige organische Verbindungen oder sonstige Schadstoffe enthalten; die Volumenströme sind in m3/h unter Normb... mehr lesen...
(1)Absatz einsVOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 müssen, soweit die nachfolgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beispielsweise durch Einsatz lösungsmittelarmer oder -freier Stoffe und Gemische, entsprechende Luftführung oder Verfahrenstechniken die Anforderungen an die Emissionsbegre... mehr lesen...
(1)Absatz einsBetriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 müssen, soweit § 3 in Verbindung mit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, die Anforderungen der Abs. 2 bis 5 erfüllen.Betriebsanlagen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, müssen, soweit Paragraph 3, in Verbindung mit Anhang 2 zu dieser Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, müssen bei Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 die in den Abs. 3 bis 6 festgelegten Anforderungen an die Messungen und Überwachung eingehalten werden.Soweit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, müssen bei Betrie... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Abgase von VOC-Anlagen müssen so ins Freie abgeleitet werden, dass ein Abtransport mit der freien Luftströmung nach dem Stand der Technik (zB Anhang A der ÖNORM M 9486 „Emissionsmessungen von flüchtigen organischen Verbindungen, insbesondere von Lösemitteln - Allgemeine Anfor... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1 Z 1 hat der Behörde die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission benötigten Informationen (Anhang 6 zu dieser Verordnung) erstmals für den Zeitraum 2002 bis 2004 bis spätestens Ende Februar 2005 und sodann alle drei Jahre zu ... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, In Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 2 müssen die Dämpfe organischer Lösungsmittel möglichst nahe an der Entstehungsstelle erfasst und gemäß § 6 abgeleitet werden. Im Abgas (§ 2 Z 1) dürfen folgende Emissionsgrenzwerte (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1 Z 2 hat die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach § 8Der Inhaber einer Betriebsanlage gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, hat die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach Paragraph 8,1.Ziffer einserstmals anlässlich der Aufnahme des Betriebes ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (§ 12) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 (Altanlagen) müssen, sofern kein Reduktionsplan gemäß § 3 Abs. 5 genehmigt wird und die Abs. 2 bis 5 nicht anderes bestimmen, den §§ 3 und 4 bis spätestens 31. Okt... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 2 (Altanlagen) müssen, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, dem § 8 bis spätestens 31. Oktober 2007 entsprechen.Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits... mehr lesen...
§ 12.Paragraph 12, Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lackieranlagen-Verordnung tritt, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem im § 12 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.Die Lackieranlagen-Verordnung tritt, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt, mit dem im Paragraph 12, vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.(2)Absatz 2Auf Betr... mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Die in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch diese Verordnung wird die Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, ABl. Nr. L85 vom... mehr lesen...
1. DruckenJede Tätigkeit zur Reproduktion von Text und bzw. oder Bildern, bei der mit Hilfe von Bildträgern Farbe auf beliebige Oberflächen aufgebracht wird. Hiezu gehören auch die Aufbringung von Klarlacken und Beschichtungsstoffen innerhalb einer Druckmaschine und die Laminierung im Zuge von Dr... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 11.03.2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 77/2010 § 0 gültig von 01.09.2002 bis 10.03.2010 mehr lesen...
ÖNORM M 9411(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert) mehr lesen...
Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 7 Abs. 3Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß Paragraph 7, Absatz 3,Meldende Stelle:Berichtszeitraum:Z 1)Ziffer eins,)Anzahl der VOC-AnlagenAus-nahmenReduk-tions-pläneIPPC-Anla-genLösungsmittelemission aller V... mehr lesen...
Meldung an den Landeshauptmann gemäß § 7 Abs. 2Meldung an den Landeshauptmann gemäß Paragraph 7, Absatz 2,Meldende Stelle:Berichtszeitraum:Z 1)Ziffer eins,)Name der FirmaAdresseKoordinatenGenehmigungszustand 2)AnmerkungR/I 3)Lösungsmittel-emission im BezugszeitraumaltneuÄnderungAusnahme ... mehr lesen...
(§ 7 Abs. 1)(Paragraph 7, Absatz eins,)Meldung von VOC-Anlagen gemäß § 7 Abs. 1Meldung von VOC-Anlagen gemäß Paragraph 7, Absatz eins,An die Bezirkshauptmannschaft .............................................An den Magistrat der Stadt .............................................1.Ziffer einsNam... mehr lesen...
(§ 5 Abs. 3, § 9 Abs. 1)(Paragraph 5, Absatz 3,, Paragraph 9, Absatz eins,)Anforderungen an die Durchführung der Messungen, der Berechnungen und an die Bestimmung des VOC-WertesA. Einzelmessungen (Messungen gemäß § 5 Abs. 3)A. Einzelmessungen (Messungen gemäß Paragraph 5, Absatz 3,)1.Ziffer eins ... mehr lesen...
(§ 5 Abs. 5)Lösungsmittelbilanz1. DefinitionenDie folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:1.1 I (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage1.1 römisch eins (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-AnlageI/1:Ziffer römisch eins /, ei... mehr lesen...
(§ 3 Abs. 5, § 10 Abs. 4)Reduktionsplan für VOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1Reduktionsplan für VOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins,I. Grundsätze und allgemeine AnforderungenBei Anwendung eines Reduktionsplans ist eine Emissionsminderung mindestens in gleic... mehr lesen...
(§ 1, § 2 Z 5 und 16, § 3 Abs. 1 bis 3, 6 und 7, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 6, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 5)I. Emissionsbegrenzung für flüchtige organische Verbindungenrömisch eins. Emissionsbegrenzung für flüchtige organische VerbindungenA. Schwellenwerte und EmissionsgrenzwerteZifferTätigkeit(Schwel... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 23.09.1895 mehr lesen...
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist der Justizminister beauftragt.Soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, hat der Justizminister alle zur Einführung und Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes und der Civilprocessordnung erforderlichen Verordnungen, und zwar insoweit dieselben den ... mehr lesen...
Die Bestimmungen der Artikel XIII bis XXVI treten mit Ablauf von sechs Monaten nach Kundmachung dieses Gesetzes, hingegen die Bestimmungen der Artikel II, V, XXVIII, XXXI, XXXII, XXXIII, XXXVI, XXXVII, XXXVIII, XXXIX, XLII, XLIII, XLIV, XLV und XLVI erst mit Beginn der Wirksamkeit der Civilproces... mehr lesen...
Eine während des Processes oder erst nach dessen Beendigung eingetretene Ersitzung oder Verjährung eines Rechtes kann nicht zum Nachtheile dessen geltend gemacht werden, dem nachträglich die Wiederaufnahme des über dieses Recht geführten Processes bewilligt wird. mehr lesen...
Die Vorlage einer gemeinschaftlichen Urkunde (§. 304 C. P. O.) kann auch außerhalb eines anhängigen Rechtsstreites im Wege der Klage gefordert werden. mehr lesen...
Wer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes ein Vermögen oder Schulden anzugeben verpflichtet ist, oder wer von der Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens vermuthlich Kenntnis hat, kann mittels Urtheiles dazu verhalten werden, allenfalls unter Vorlage eines Verzeichnisses des Ve... mehr lesen...
Wenn nach den Vorschriften der Civilprocessordnung ein Eid abzulegen ist, so sind bei der Vornahme der Beeidigung die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Mai 1868, R. G. Bl. Nr. 33, zu beachten. mehr lesen...
Die dem Besitzer einer unbeweglichen Sache oder eines dinglichen Rechtes gemäß §§. 340 bis 342 a. b. G. B. zustehende Berechtigung, das Verbot einer beabsichtigten Bauführung vor Gericht zu fordern, hat nicht mehr statt, wenn der Bauführer nach Inhalt der für die Bauführungen geltenden Vorschrift... mehr lesen...
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die verhandlungsfreie Zeit finden keine Anwendung auf die Angelegenheiten des strafgerichtlichen und des außerstreitigen Verfahrens. Das Gericht kann jedoch während der verhandlungsfreien Zeit in Angelegenheiten des außerstreitigen Verfahrens, mit Ausn... mehr lesen...
Für den Verkehr der Gerichte mit den im Auslande befindlichen Behörden und Parteien sind die in den bestehenden und in Hinkunft zu erlassenden Anordnungen (Staatsverträge, Regierungserklärungen, Ministerialverordnungen) enthaltenen näheren Bestimmungen maßgebend. mehr lesen...
Die Bestimmungen der Civilprocessordnung über Rechtsanwälte und deren Stellvertreter sind sinngemäß auch auf die Finanzprocuraturen anzuwenden. mehr lesen...
Die nach dem bürgerlichen Rechte einer Partei, die von der Gewährleistung Gebrauch machen will, obliegende Verpflichtung, die Vertretungsleistung zu begehren, ist als Verpflichtung zur Streitverkündigung anzusehen. Die Unterlassung der Streitverkündigung ist mit den nach dem bürgerlichen Rechte a... mehr lesen...
Insoferne sich die Civilprocessordnung auf die Bestimmung des bürgerlichen Rechtes beruft, sind darunter nicht nur die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch jene des Handelsrechtes und der Wechselordnung und die in anderen Gesetzen enthaltenen Normen des Privatrecht... mehr lesen...
Als Inland im Sinne der Civilprocessordnung gilt das Gebiet der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. Personen, welche in diesem Gebiete das Staatsbürgerrecht nicht genießen, sind in Bezug auf die Vorschriften der Civilprocessordnung als Ausländer anzusehen.(Anm.: Abs. 2 ist gegensta... mehr lesen...
Art. XXVII. Art. XIII und Art. XV Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 11/1998 treten am Tag nach der Auflösung der Wiener Börsekammer in Kraft. mehr lesen...
In allen Angelegenheiten, welche das Börsenschiedsgericht betreffen, hat sich die Börsenleitung an das Finanzministerium zu wenden, welches im Einvernehmen mit dem Justiz- und Handelsministerium und nach Lage der Sache auch im Einvernehmen mit dem Ackerbauministerium entscheidet.Das Justizministe... mehr lesen...
Wenn der Schiedsspruch mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt, deren Anwendung auch bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung nach § 35 IPR-Gesetz durch eine Rechtswahl der Parteien nicht abbedungen werden kann,... mehr lesen...
Hat sich das Schiedsgericht rechtskräftig für unzuständig erklärt, oder die Klage auf Grund des Artikels XIV, vorletzter Absatz, rechtskräftig zurückgewiesen, so kann das ordentliche Gericht die Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache nicht ablehnen. mehr lesen...
Ein Erkenntnis des Börsenschiedsgerichtes kann mittels Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden:1. wenn der Schiedsvertrag ungiltig ist; ein Schiedsvertrag ist insbesondere ungiltig, wenn der Beschwerdeführer denselben mit Rücksicht auf die von Mitgliedern eines Unternehmerverbandes (Cartell) ge... mehr lesen...
Das Schiedsgericht kann Parteien, Zeugen und Sachverständige, auch unter Eid, vernehmen. Auf die eidliche Vernehmung finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung Anwendung. Ist eine Partei, ein Zeuge oder ein Sachverständiger nicht bereit, sich vor dem Schiedsgerichte vernehmen oder beeidigen z... mehr lesen...
Der Obmann des Schiedsgerichtes und der Secretär haben für die richtige Ausfertigung des Erkenntnisses Sorge zu tragen. Die Ausfertigung hat die Namen sämmtlicher Schiedsrichter auszuweisen, welche an der Verhandlung theilgenommen haben. Dieselbe ist vom Obmanne und dem Secretär zu unterzeichnen.... mehr lesen...
Die Parteien sind berechtigt, sich bei der Verhandlung vertreten zu lassen. Als Parteivertreter sind vor dem Schiedsgerichte die in die Liste auf Grund des Artikels XVI aufgenommenen Personen, Rechtsanwälte, öffentliche Gesellschafter, Procuristen, Handlungsgehilfen und sonstige Angestellte der P... mehr lesen...
Die Verhandlungen des Schiedsgerichtes sind öffentlich. In Ansehung der Ausschließung der Öffentlichkeit gelten die Vorschriften der Civilprocessordnung (§§. 172 und 173).Im Falle die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, hat jede der Parteien das im §. 174 C. P. O. bestimmte Recht.Dem Obmanne des ... mehr lesen...
Das Börsenstatut hat Bestimmungen über die Zustellungen zu enthalten, welche geeignet sind, die verlässliche Besorgung derselben zu gewährleisten. Ebenso hat das Statut die Gründe festzustellen, aus denen ein Mitglied des Schiedsgerichtes von den Parteien abgelehnt werden kann. Das Statut hat Vor... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind anzuwenden1.Ziffer eins(Anm.: Übergangsrecht zu einem Artikel der Sammelnovelle, BGBl. Nr. 135/1983.)Anmerkung, Übergangsrecht zu einem Artikel der Sammelnovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,.)2.Ziffer 2Art: II Z 8 bis 10, Art. III Z 2 und 3, Art. IV Z 3, 49, 52, 53,... mehr lesen...
Das Verfahren vor den Schiedsgerichten wird durch das Börsenstatut geregelt. Auf dasselbe haben die §§ 577 bis 618 ZPO keine Anwendung; jedoch sind die folgenden Vorschriften den Statuten zugrunde zu legen. mehr lesen...
Personen, welche nicht Mitglieder oder Besucher der Börse sind, haben das Recht, die Schiedsrichter, welche sie zu bezeichnen haben, aus einer Liste von Personen zu entnehmen, die der Börse nicht angehören. Diese Liste hat einen im Börsenstatute festzusetzenden Theil der Gesammtzahl der Schiedsri... mehr lesen...
(1)Absatz einsZur gültigen Zusammensetzung jedes Börsenschiedsgerichtes ist es erforderlich, daß demselben ein Sekretär zugezogen wird. Dieser Sekretär muß die Notariats-, die Rechtsanwalts- oder die Richteramtsprüfung erfolgreich abgelegt haben und seine Bestellung muß vom Bundesministerium für ... mehr lesen...
Artikel XIVa. Das Börsenstatut kann weiters bestimmen, daß unter den im Artikel XIV, Absatz 1, Z 1 und 2, aufgestellten Voraussetzungen protokollierte Unternehmer, Mitglieder oder Besucher einer Börse aus Geschäften, die zwischen ihnen an oder außerhalb der Börse durch Vermittlung einer zur Ausüb... mehr lesen...
Die Wirksamkeit der Börsenschiedsgerichte kann in dem Börsenstatut ferner in der Richtung erweitert werden, daß dem Börsenschiedsgericht nach Streitigkeiten aus Warengeschäften, die außerhalb der Börse geschlossen wurden, unterworfen werden, jedoch lediglich unter den nachstehenden Voraussetzunge... mehr lesen...
Artikel XIIIa. Die Wirksamkeit der Börsenschiedsgerichte kann in dem Börsenstatut in der Richtung erweitert werden, daß dem Börsenschiedsgerichte auch Streitigkeiten aus anderen als Börsegeschäften, und zwar aus den im Börsenverkehr üblichen Effekten-, Devisen-, Valuten-, Lombard-, Eskompte- und ... mehr lesen...
(2)Absatz 2In das Börsestatut sind nach Maßgabe der Art. XIIIa bis XXVII Regelungen überIn das Börsestatut sind nach Maßgabe der Art. römisch XIII a bis römisch 27 Regelungen über1.Ziffer einsdie Zusammensetzung des Schiedsgerichtes,2.Ziffer 2den Wirkungskreis des Schiedsgerichtes und3.Ziffer 3d... mehr lesen...
Unberührt bleiben nachfolgende, die schiedsgerichtliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten betreffende Vorschriften:1. (Anm.: Gegenstandslos.)2. (Anm.: Gegenstandslos.)3. (Anm.: Gegenstandslos.)4. (Anm.: Gegenstandslos.)5. (Anm.: Gegenstandslos.)6. Die gesetzlichen Vorschriften, durch welche K... mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt, soweit nicht anderes bestimmt ist, mit 1. Jänner 2003 in Kraft.(2) Art. I (JN), Art. II Z 1 bis 8 (§§ 22, 23, 24, 27, 31, 45, 59, 65 ZPO), Z 9 (§ 73 ZPO), Z 19 (§ 198 ZPO), Z 22 bis 24 (§§ 207, 208, 210 ZPO), Z 30 bis 46 lit. a (§§ 225 Abs. 2, 229, 230, 231, 237, 23... mehr lesen...
Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit gesetzt werden. mehr lesen...
Unberührt bleiben die Bestimmungen der Staatsverträge, nach welchen die Consularfunctionäre auswärtiger Staaten als Zeugen in ihrer Wohnung abzuhören oder zur schriftlichen Abgabe des Zeugnisses zugelassen sind. mehr lesen...
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.(2) Auf Schiedsverfahren, die noch vor dem 1. Juli 2006 eingeleitet wurden, sind die bisher geltenden Bestimmungen anzuwenden.(3) Die Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen, die vor dem 1. Juli 2006 geschlossen worden sind, richtet sich nach ... mehr lesen...
Unberührt bleiben:1. (Anm.: Gegenstandslos.)2. (Anm.: Gegenstandslos.)3. Die Vorschriften, nach welchen das Obersthofmarschallamt, die dem Beklagten vorgesetzten Militärbehörden oder die geklagten Bezirken und Gemeinden übergeordneten autonomen Organe von der Anbringung von Klagen gegen Hofdiener... mehr lesen...
Unberührt bleiben:1. Die Vorschriften über die Vertretung des Staates, der von demselben verwalteten oder dotirten Fonde, Kirchen, Pfründen und anderer Vermögenschaften durch die Finanzprocuratur. Inwiefern die landesfürstlichen Steuerämter zum Behufe der Hereinbringung von Steuern, Gebüren oder ... mehr lesen...
Wo in Gesetzen und Verordnungen, die durch das Inkrafttreten der Civilprocessordnung nicht berührt werden, oder in staatlich genehmigten Statuten einzelner Gesellschaften, Anstalten und Vereine auf das rechtliche Verfahren in Streitsachen verwiesen oder, wenn auch mit Einschränkungen und Abänderu... mehr lesen...
Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Civilprocessordnung) tritt an dem durch Verordnung des Justizministers festzusetzenden Tage, spätestens aber mit dem ersten Tage des auf die Kundmachung folgenden dritten Kalenderjahres als Vorschrift für das Verfahr... mehr lesen...
Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) Fundstelle seit 31.03.2019 weggefallen. mehr lesen...