§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (§ 1 Z 1 SSEG), die unter österreichischer Flagge fahren und einen Seehafen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union anlaufen. Diese Verordnung gilt für Massengutschiffe gemäß SOLAS-Übereinkommen (Paragra... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung gilt als1.Ziffer eins„Massengutschiff“:a.Litera aein Schiff, das als Eindecker mit oberen Seitentanks und Hopper-Seitentanks in Laderäumen gebaut wird und in erster Linie dafür bestimmt ist, Trockenmassengut in loser Schüttung zu befördern (Massengutsch... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Verantwortlichkeit für das sichere Be- und Entladen eines Massengutschiffes liegt beim Kapitän des Schiffes. mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Kapitän eines Massengutschiffes hat der Umschlagsanlage rechtzeitig vor der erwarteten Ankunftszeit des Schiffes an der Umschlagsanlage die Informationen gemäß Anhang III der Richtlinie 2001/96/EG zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sic... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Beginn des Ladens fester Massengüter hat der Kapitän sicherzustellen, dass er vom Verlader folgende Angaben erhalten hat:1.Ziffer einsAngaben zum Staufaktor der Ladung, zu den Verfahren für das Trimmen der Ladung, über die Wahrscheinlichkeit eines Übergehens der Ladung einsc... mehr lesen...
(1)Absatz einsVor dem Laden oder Löschen fester Massengüter hat der Kapitän im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage einen Lade- bzw. Löschplan zu erstellen, der beim Laden bzw. Löschen einzuhalten ist und sicherstellen soll, dass während des Be- bzw. Entladens die auf das Schiff ein... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Vor Beginn des Ladens bzw. Löschens ist vom Kapitän anhand der Leitlinien gemäß Anhang 4 des BLU-Codes gemeinsam mit dem Vertreter der Umschlagsanlage eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das Ergebnis ist in einer Sicherheitsprüfliste nach dem Muster gemäß Anhang 4 des BLU-... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. Vor und während des Ladens oder Löschens hat der Kapitän den Verpflichtungen gemäß Anhang römisch IV der Richtlinie 2001/96/EG nachzukommen. mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Der Kapitän hat im Einvernehmen mit dem Vertreter der Umschlagsanlage sicherzustellen, dass zwischen Schiff und Umschlagsanlage für den Austausch von Informationen und für die Erteilung von Anordnungen eine wirksame und dauernde Nachrichtenverbindung eingerichtet ist. mehr lesen...
(1)Absatz einsDieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in § 1 Abs. 1 TSG beschriebenen Weise gehalten wird (Wildtiere) und sich in einem gemäß § 2 Abs. 1 kundgemachten Seuchengebiet aufhält.Dieser Verordnung unterliegt Rotwild, das nicht in der in Paragraph eins, Absatz eins, TSG be... mehr lesen...
(1)Absatz einsGebiete, in welchen beim Rotwildbestand auf Grundlage aktueller, statistisch aussagekräftiger wissenschaftlicher oder amtlicher Untersuchungen1.Ziffer einsder Erreger der Tuberkulose im Sinne der Rindertuberkuloseverordnung, BGBl. II Nr. 322/2008 in der jeweils geltenden Fassung, (M... mehr lesen...
(1)Absatz einsWird ein Seuchengebiet kundgemacht, hat der jeweilige Landeshauptmann unverzüglich unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft sowie unter Zuziehung von Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzten und nach Anhörung von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Jägerschaft eine ... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Der Bekämpfungsplan hat jedenfalls die Anordnung zu beinhalten, dass1.Ziffer einsdie Jagdausübungsberechtigten Auflagen zur Vermeidung der Ausbreitung der Seuche erfüllen müssen;2.Ziffer 2der Zuzug des Rotwilds zur Bekämpfungszone durch geeignete Maßnahmen (z.B. Lenkung, Kirrung,... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind die Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen gemäß Bekämpfungsplan erfolgreich abgeschlossen, gilt die Seuche als erloschen.(2)Absatz 2Der Landeshauptmann hat das Erlöschen der Seuche dem Bundesministerium für Gesundheit unter Anschluss eines Berichtes über den Bekämpfungserfolg ... mehr lesen...
Paragraph eins, Der Prospekt gemäß § 7 ImmoInvFG hat einen allgemeinen Hinweis auf den Charakter der Veranlagung sowie auf die damit verbundenen Risiken zu enthalten. In diesen Hinweis ist folgender Mindestinhalt gut sichtbar aufzunehmen: Der Prospekt gemäß Paragraph 7, ImmoInvFG hat einen allgem... mehr lesen...
(1)Absatz einsSind nach Ablauf eines Finanzjahres die tatsächlichen Ausgaben niedriger als die gemäß § 78 Abs. 2 BHG verfügbaren Ausgaben, so kann der Differenzbetrag als Rücklage gebildet und in späteren Finanzjahren vom haushaltsleitenden Organ ausgegeben werden. Dasselbe gilt für Ausgaben, die... mehr lesen...
(1)Absatz einsEs sind folgende Rücklagen vorgesehen:1.Ziffer einsUntergliederungs-Rücklage (§ 53 Abs. 1 und 5 BHG);2.Ziffer 2Variable Ausgaben-Rücklage (§ 53 Abs. 2 BHG);3.Ziffer 3EU-Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 3 BHG);4.Ziffer 4Zweckgebundene Einnahmen-Rücklage (§ 53 Abs. 4 BHG);5.Ziffer 5Flexi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Reihenfolge der Ermittlung ist so vorzunehmen, dass zuerst die Rücklagen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 bis 5 festzustellen sind und dann die Rücklage der jeweiligen Untergliederung.(2)Absatz 2Die Ermittlung der Rücklagen darf nach Maßgabe des § 53 BHG bis zum 30. Jänner des folgenden Fin... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie ermittelten Rücklagen sind unter gesonderten siebenstelligen Kennzahlen nachzuweisen, für die die Konten des Kontenplanes des Bundes nicht heranzuziehen sind.(2)Absatz 2Die Rücklagen-Kennzahl hat in der ersten und zweiten Stelle die Rubrik und die Untergliederung, in der dritten... mehr lesen...
§ 5. Die Rücklagen sind vom Bundesminister für Finanzen nach Arten (§ 2 Abs. 1) und innerhalb dieser in der jeweiligen Detailgliederung auszuweisen. Darüber hinaus sind für jede Rücklageart der bis zum 30. Jänner des folgenden Finanzjahres ermittelte Stand sowie der Stand des Vorjahres und die Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsWerden Rücklagen im Laufe eines Finanzjahres für Mehrausgaben benötigt, hat das haushaltsleitende Organ einen entsprechenden Antrag für überplanmäßige Ausgaben an den Bundesminister für Finanzen zu stellen. In diesem Antrag sind jedenfalls die siebenstellige Kennzahl der jeweiligen ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft und ist erstmals bei der Ermittlung der Rücklagen für das Finanzjahr 2009 anzuwenden.(2)Absatz 2§ 3 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 3 und 4 jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 388/2010 treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachu... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni 2012 wird, nach Maßgabe des § 11a Abs. 6 bis 9 ÖSG, für Anlagen, die auf Basis von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen elektrische Energie erzeugen und für die am 19. Oktober 2009 ein Vertrag über die Abnahme von Ökostrom durch die Ökostr... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anträge auf Auszahlung der Zuschläge sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Ökostromabwicklungsstelle einzureichen.(2)Absatz 2Betreiber von Ökostromanlagen auf Basis von Biogas haben gemäß § 11a Abs. 8 in Verbindung mit Abs. 3 ÖSG bei der Antra... mehr lesen...
Paragraph 3, Anlässlich der Auszahlung der Rohstoffzuschläge gemäß § 11a Abs. 7 ÖSG hat die Ökostromabwicklungsstelle die Anlagenbetreiber gemäß § 11a Abs. 9 ÖSG darauf hinzuweisen, dass bei einem betriebswirtschaftlich wirksamen Rückgang der Rohstoffpreise der Tatbestand der Überförderung erfüll... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 30.06.2012 mehr lesen...
Rundfunk- u Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen (RFEV) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Schiedsgerichtsgebührenverordnung (SchGVO) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
Paragraph eins, Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.10.2002 mehr lesen...
Sommerzeit - 2012 bis 2016 (SZ-V) Fundstelle seit 18.01.2017 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für1.Ziffer einsgenehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 10 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösungsmittel die im Anhang 1 zu dieser Verordnung genannten Tätigkeiten durchgeführt werden und dab... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung sind bzw. ist1.Ziffer einsAbgase die aus einer Abluftleitung oder einer Abgasreinigungsanlage endgültig in die Luft freigesetzten Gase, die flüchtige organische Verbindungen oder sonstige Schadstoffe enthalten; die Volumenströme sind in m3/h unter Normb... mehr lesen...
(1)Absatz einsVOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 müssen, soweit die nachfolgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beispielsweise durch Einsatz lösungsmittelarmer oder -freier Stoffe und Gemische, entsprechende Luftführung oder Verfahrenstechniken die Anforderungen an die Emissionsbegre... mehr lesen...
(1)Absatz einsBetriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 müssen, soweit § 3 in Verbindung mit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, die Anforderungen der Abs. 2 bis 5 erfüllen.Betriebsanlagen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins, müssen, soweit Paragraph 3, in Verbindung mit Anhang 2 zu dieser Ve... mehr lesen...
(1)Absatz einsSoweit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, müssen bei Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 die in den Abs. 3 bis 6 festgelegten Anforderungen an die Messungen und Überwachung eingehalten werden.Soweit Anhang 2 zu dieser Verordnung nicht anderes bestimmt, müssen bei Betrie... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Abgase von VOC-Anlagen müssen so ins Freie abgeleitet werden, dass ein Abtransport mit der freien Luftströmung nach dem Stand der Technik (zB Anhang A der ÖNORM M 9486 „Emissionsmessungen von flüchtigen organischen Verbindungen, insbesondere von Lösemitteln - Allgemeine Anfor... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1 Z 1 hat der Behörde die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission benötigten Informationen (Anhang 6 zu dieser Verordnung) erstmals für den Zeitraum 2002 bis 2004 bis spätestens Ende Februar 2005 und sodann alle drei Jahre zu ... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, In Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 2 müssen die Dämpfe organischer Lösungsmittel möglichst nahe an der Entstehungsstelle erfasst und gemäß § 6 abgeleitet werden. Im Abgas (§ 2 Z 1) dürfen folgende Emissionsgrenzwerte (als Halbstundenmittelwerte, bezogen auf den jeweils gemessenen O2-... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1 Z 2 hat die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach § 8Der Inhaber einer Betriebsanlage gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, hat die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach Paragraph 8,1.Ziffer einserstmals anlässlich der Aufnahme des Betriebes ... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (§ 12) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1 (Altanlagen) müssen, sofern kein Reduktionsplan gemäß § 3 Abs. 5 genehmigt wird und die Abs. 2 bis 5 nicht anderes bestimmen, den §§ 3 und 4 bis spätestens 31. Okt... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 2 (Altanlagen) müssen, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, dem § 8 bis spätestens 31. Oktober 2007 entsprechen.Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bereits... mehr lesen...
§ 12.Paragraph 12, Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lackieranlagen-Verordnung tritt, soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit dem im § 12 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.Die Lackieranlagen-Verordnung tritt, soweit Absatz 2, nicht anderes bestimmt, mit dem im Paragraph 12, vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.(2)Absatz 2Auf Betr... mehr lesen...
§ 14.Paragraph 14, Die in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDurch diese Verordnung wird die Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, ABl. Nr. L85 vom... mehr lesen...
1. DruckenJede Tätigkeit zur Reproduktion von Text und bzw. oder Bildern, bei der mit Hilfe von Bildträgern Farbe auf beliebige Oberflächen aufgebracht wird. Hiezu gehören auch die Aufbringung von Klarlacken und Beschichtungsstoffen innerhalb einer Druckmaschine und die Laminierung im Zuge von Dr... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 11.03.2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 77/2010 § 0 gültig von 01.09.2002 bis 10.03.2010 mehr lesen...
ÖNORM M 9411(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert) mehr lesen...
Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 7 Abs. 3Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß Paragraph 7, Absatz 3,Meldende Stelle:Berichtszeitraum:Z 1)Ziffer eins,)Anzahl der VOC-AnlagenAus-nahmenReduk-tions-pläneIPPC-Anla-genLösungsmittelemission aller V... mehr lesen...
Meldung an den Landeshauptmann gemäß § 7 Abs. 2Meldung an den Landeshauptmann gemäß Paragraph 7, Absatz 2,Meldende Stelle:Berichtszeitraum:Z 1)Ziffer eins,)Name der FirmaAdresseKoordinatenGenehmigungszustand 2)AnmerkungR/I 3)Lösungsmittel-emission im BezugszeitraumaltneuÄnderungAusnahme ... mehr lesen...
(§ 7 Abs. 1)(Paragraph 7, Absatz eins,)Meldung von VOC-Anlagen gemäß § 7 Abs. 1Meldung von VOC-Anlagen gemäß Paragraph 7, Absatz eins,An die Bezirkshauptmannschaft .............................................An den Magistrat der Stadt .............................................1.Ziffer einsNam... mehr lesen...
(§ 5 Abs. 3, § 9 Abs. 1)(Paragraph 5, Absatz 3,, Paragraph 9, Absatz eins,)Anforderungen an die Durchführung der Messungen, der Berechnungen und an die Bestimmung des VOC-WertesA. Einzelmessungen (Messungen gemäß § 5 Abs. 3)A. Einzelmessungen (Messungen gemäß Paragraph 5, Absatz 3,)1.Ziffer eins ... mehr lesen...
(§ 5 Abs. 5)Lösungsmittelbilanz1. DefinitionenDie folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:1.1 I (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-Anlage1.1 römisch eins (Input): Einsatz organischer Lösungsmittel in einer VOC-AnlageI/1:Ziffer römisch eins /, ei... mehr lesen...
(§ 3 Abs. 5, § 10 Abs. 4)Reduktionsplan für VOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß § 1 Z 1Reduktionsplan für VOC-Anlagen in Betriebsanlagen gemäß Paragraph eins, Ziffer eins,I. Grundsätze und allgemeine AnforderungenBei Anwendung eines Reduktionsplans ist eine Emissionsminderung mindestens in gleic... mehr lesen...
(§ 1, § 2 Z 5 und 16, § 3 Abs. 1 bis 3, 6 und 7, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 6, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 5)I. Emissionsbegrenzung für flüchtige organische Verbindungenrömisch eins. Emissionsbegrenzung für flüchtige organische VerbindungenA. Schwellenwerte und EmissionsgrenzwerteZifferTätigkeit(Schwel... mehr lesen...