§ 6 PEV (weggefallen)

Post-Erhebungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen§ 6 PEV seit 31.03.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.03.2019
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen§ 6 PEV seit 31.03.2019 weggefallen.

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