§ 24c RFEV (weggefallen)

Rundfunk- u Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.9999
Impressum

§ 24c RFEV (weggefallen) seit 01.07.1997 weggefallen. Der Kabeltext hat stets eine Impressumsseite zu enthalten, auf der Name und Anschrift des medienrechtlich verantwortlichen Kabeltextveranstalters anzuführen sind. Werden Kabeltextseiten auf Abruf angeboten, so muß jeweils im Inhaltsverzeichnis die Seitennummer des Impressums angeführt sein.

Stand vor dem 30.06.1997

In Kraft vom 31.07.1993 bis 30.06.1997
Impressum

§ 24c RFEV (weggefallen) seit 01.07.1997 weggefallen. Der Kabeltext hat stets eine Impressumsseite zu enthalten, auf der Name und Anschrift des medienrechtlich verantwortlichen Kabeltextveranstalters anzuführen sind. Werden Kabeltextseiten auf Abruf angeboten, so muß jeweils im Inhaltsverzeichnis die Seitennummer des Impressums angeführt sein.

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