§ 1 PEV (weggefallen)

Post-Erhebungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2019 bis 31.12.9999
(1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 § 1 PEVPublikationen zu veröffentlichen seit 31.03.2019 weggefallen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich zustimmt.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Quartalswerte über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Quartalswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Quartalswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

5.

Quartalswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern (Vollzeit und Teilzeit) sowie zu Leasingpersonal und freien Mitarbeitern und

7.

Jahreswerte über Investitionen im Postsektor.

Stand vor dem 31.03.2019

In Kraft vom 01.07.2013 bis 31.03.2019
(1) Für die Beobachtung und Überwachung der Markt- und Wettbewerbsentwicklung auf dem Gebiet des Postwesens sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 § 1 PEVPublikationen zu veröffentlichen seit 31.03.2019 weggefallen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Postdiensteanbieter ausdrücklich zustimmt.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen:

1.

Quartalswerte über Sendungsmengen und korrespondierende Umsätze,

2.

Quartalswerte über die Anzahl der Post-Geschäftsstellen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

3.

Quartalswerte über die Anzahl der Briefkästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

4.

Quartalswerte über die Anzahl der Landabgabekästen bzw. vergleichbarer Einrichtungen und der damit versorgten Haushalte,

5.

Quartalswerte über die Anzahl der Verteilzentren bzw. vergleichbarer Einrichtungen,

6.

Quartalswerte über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern (Vollzeit und Teilzeit) sowie zu Leasingpersonal und freien Mitarbeitern und

7.

Jahreswerte über Investitionen im Postsektor.

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