§ 12 VAV In-Kraft-Treten

VOC-Anlagen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2026 bis 31.12.9999
§ 12.Paragraph 12,

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1a samt Überschrift, § 15 sowie Anhang 1 Allgemeiner Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2025 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 15, sowie Anhang 1 Allgemeiner Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2025, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Stand vor dem 25.02.2026

In Kraft vom 01.09.2002 bis 25.02.2026
§ 12.Paragraph 12,

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden übernächsten Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1a samt Überschrift, § 15 sowie Anhang 1 Allgemeiner Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 34/2025 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 15, sowie Anhang 1 Allgemeiner Teil in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2025, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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