Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung (TLV) Fundstelle

Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2013 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Leistungen nach dem Transparenzdatenbankgesetz (Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 71/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.03.2013 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Leistungen nach dem Transparenzdatenbankgesetz (Transparenzdatenbank-Leistungsverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 71/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Bundesgesetzes über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

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