§ 45 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 45 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1948 in Kraft. Mit dem gleichen Tage verlieren die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, betreffend die Einrichtung und Führung des Wasserbuches, B. G. Bl. Nr. 65/1935, ihre Wirksamkeit.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 45 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Diese Verordnung tritt mit 1. November 1948 in Kraft. Mit dem gleichen Tage verlieren die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, betreffend die Einrichtung und Führung des Wasserbuches, B. G. Bl. Nr. 65/1935, ihre Wirksamkeit.

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