Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) Fundstelle

Verordnung Lärm und Vibrationen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.01.2006 bis 31.12.9999

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV)
StF: BGBl. II Nr. 22/2006 [CELEX-Nr.: 32002L0044, 32003L0010]

Änderung

BGBl. II Nr. 302/2009 [CELEX-Nr.: 32002L0044]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund §§ 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 65, 66 Abs. 1 und 3 sowie 72 Abs. 1 Z 3 und 4 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001 und die Verordnung BGBl. II Nr. 309/2004, wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Expositionsgrenzwert

§ 4.

Auslösewert

§ 5.

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6.

Bewertungen und Messungen

§ 7.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8.

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen

§ 9.

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10.

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11.

Maßnahmen an der Quelle

§ 12.

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13.

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14.

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15.

Ausnahmen

§ 16.

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 17.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

 

Anhang A:

Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B:

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

 

Anmerkung

Die Verordnung Lärm und Vibrationen wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 22/2006 kundgemacht.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.01.2006 bis 31.12.9999

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen – VOLV)
StF: BGBl. II Nr. 22/2006 [CELEX-Nr.: 32002L0044, 32003L0010]

Änderung

BGBl. II Nr. 302/2009 [CELEX-Nr.: 32002L0044]

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund §§ 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 65, 66 Abs. 1 und 3 sowie 72 Abs. 1 Z 3 und 4 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001 und die Verordnung BGBl. II Nr. 309/2004, wird verordnet:

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Expositionsgrenzwert

§ 4.

Auslösewert

§ 5.

Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6.

Bewertungen und Messungen

§ 7.

Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8.

Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen

§ 9.

Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10.

Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11.

Maßnahmen an der Quelle

§ 12.

Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13.

Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14.

Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15.

Ausnahmen

§ 16.

Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 17.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

 

Anhang A:

Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B:

Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

 

Anmerkung

Die Verordnung Lärm und Vibrationen wurde in Artikel I des BGBl. II Nr. 22/2006 kundgemacht.

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