§ 2 MAGG

MedAustron GmbH-Gesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.11.2012 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betraut.

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