Niederlassungsverordnung 2013 (NLV 2013) Fundstelle

Niederlassungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2013 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2013 - (NLV 2013)StF: BGBl. II Nr. 448/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2012, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2013
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2013 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2013 - (NLV 2013)StF: BGBl. II Nr. 448/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2012, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen.

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