§ 11 WBV (weggefallen)

Wasserbuchverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
§ 11 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Das Postzahlenverzeichnis hat in arithmetischer Reihenfolge die Postzahlen mit der Bezeichnung des Gewässers, des Ortes der Anlage (gegebenenfalls mit dem ortsüblichen Haus- und Werksnamen) und der Art der Wasserbenützung aufzuführen. Gelöschte Postzahlen sind rot zu durchstreichen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.11.1948 bis 30.06.2020
§ 11 WBV seit 30.06.2020 weggefallen. Das Postzahlenverzeichnis hat in arithmetischer Reihenfolge die Postzahlen mit der Bezeichnung des Gewässers, des Ortes der Anlage (gegebenenfalls mit dem ortsüblichen Haus- und Werksnamen) und der Art der Wasserbenützung aufzuführen. Gelöschte Postzahlen sind rot zu durchstreichen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten