Einsetzung und Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Integrationsfragen (BauPolG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 26 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen HKW-Anlagen (§ 2 Z 12) verwendet werden. Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 26, für bereits gene... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung sind bzw. ist1.Ziffer einsAbgase die aus einer Abluftleitung oder einer Abgasreinigungsanlage endgültig in die Luft freigesetzten Gase, die halogenierte organische Lösungsmittel enthalten; die Volumenströme sind in m³/h unter Normbedingungen (Z 15) anzu... mehr lesen...
(1)Absatz einsHKW-Anlagen müssen in einem eigenen Raum aufgestellt sein; ist dies betriebsbedingt nicht möglich, so muss zumindest jener Bereich, in dem die HKW-Anlagen aufgestellt sind, unabhängig vom übrigen Raum mechanisch be- und entlüftet werden können.(2)Absatz 2Die Lüftungsanlage (Abs. 1) ... mehr lesen...
(1)Absatz einsHKW-Anlagen, bei denen betriebsbedingt Dämpfe von halogenierten organischen Lösungsmitteln im Aufstellungsraum auftreten können, müssen so aufgestellt sein, dass diese Dämpfe nicht zu Flammen, offenen Glühspiralen oder Wärmequellen gelangen können, deren Oberflächentemperaturen über... mehr lesen...
Paragraph 5, Während des Betriebes einer HKW-Anlage muss eine mit der Bedienung der Anlage vertraute Person, die im Falle einer Störung bzw. eines Gebrechens der HKW-Anlage die jeweils notwendigen Maßnahmen treffen kann, in der Betriebsanlage anwesend sein. mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Werden Behälter mit halogenierten organischen Lösungsmitteln befüllt oder entleert, so ist eine Gaspendelleitung zu verwenden oder ist das aus dem Behälter verdrängte lösungsmittelhältige Abgas über eine Abgasreinigungsanlage zu führen; dies gilt auch für die Befüllung oder Entle... mehr lesen...
Paragraph 7, Halogenierte organische Lösungsmittel dürfen nur in solchen Maschinen oder Geräten verwendet werden, die dicht sind und bei denen die Ein- und Ausbringöffnung bzw. die Behandlungszone während des Behandlungsvorganges geschlossen ist (gekapselte Maschine oder gekapseltes Gerät); durch... mehr lesen...
(1)Absatz einsHKW-Anlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung halogenierte organische Lösungsmittel an die Luft abgegeben werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie Konzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln im A... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Betriebsanlageninhaber hat Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihres Gehalts an halogenierten organischen Lösungsmitteln nach der Chemikalienverordnung 1999, BGBl. II Nr. 81/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 186/2002 und die Kundmachung BGBl. II Nr. 10... mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, HKW-Anlagen, Destillationsanlagen, Abgasreinigungsanlagen, Kontaktwasserreinigungsanlagen gemäß § 20 und Diffusionssperren gemäß § 16 Abs. 2 sind vom Betriebsanlageninhaber vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme am Aufstellungsort durch den Hersteller oder dessen Beauftragten und... mehr lesen...
(1)Absatz einsNach der erstmaligen Inbetriebnahme von HKW-Anlagen und in der Folge mindestens einmal jährlich ist vom Betriebsanlageninhaber die Konzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln im Abgas1.Ziffer einsbei einem Massenstrom bis 50 g halogenierte organische Lösungsmittel je S... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür HKW-Anlagen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch von 1 t Lösungsmittel oder mehr, ausgenommen solche zur chemischen Reinigung, sowie für HKW-Anlagen zur chemischen Reinigung (Chemisch-Reinigungsanlagen) ist einmal jährlich eine Lösungsmittelbilanz gemäß Anhang 1 zu dieser... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber den Betrieb der HKW-Anlage und der Abgasreinigungsanlage sowie der Kontaktwasserreinigungsanlage gemäß § 20 ist ein Betriebstagebuch oder Prüfbuch zu führen; in dieses sind unter Angabe des DatumsÜber den Betrieb der HKW-Anlage und der Abgasreinigungsanlage sowie der Kontaktwas... mehr lesen...
Paragraph 14, Das Betriebstagebuch oder das Prüfbuch (§ 13) ist mindestens fünf Jahre in der Betriebsanlage so aufzubewahren, dass es den behördlichen Organen jederzeit zur Einsicht vorgewiesen werden kann. Das Betriebstagebuch oder das Prüfbuch (Paragraph 13,) ist mindestens fünf Jahre in der Be... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1, in der HKW-Anlagen zur chemischen Reinigung (Chemisch-Reinigungsanlagen) oder HKW-Anlagen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch von 1 t oder mehr verwendet werden, hat die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission benöt... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Aufstellungsraum bzw. Aufstellungsbereich von CKW-Anlagen (§ 2 Z 3) muss mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet sein, die im Aufstellungsraum mindestens einen fünffachen, im Aufstellungsbereich mindestens einen achtfachen, Luftwechsel je Stunde gewährleistet. Die Rau... mehr lesen...
Paragraph 17, Im Bedienungs- und Wartungsbereich der CKW-Anlage, im Aufstellungsbereich von Destillationsanlagen und an allen anderen Stellen, an denen bei Betrieb der CKW-Anlage mit dem Auftreten von Dämpfen chlorierter organischer Lösungsmittel gerechnet werden muss, müssen Absaugeeinrichtungen... mehr lesen...
Paragraph 18, CKW-Anlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung chlorierte organische Lösungsmittel an die Luft abgegeben werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie CKW-Anlage muss mit einer Abgasreinigungsanlage ausgestattet sei... mehr lesen...
(1)Absatz einsBei CKW-Anlagen muss eine der folgenden Auffangeinrichtungen vorhanden sein:1.Ziffer einsunterhalb der CKW-Anlage einschließlich allenfalls vorhandener Manipulationsbereiche muss der Fußboden wannenartig und gegen das jeweils verwendete Lösungsmittel beständig und dicht ausgeführt s... mehr lesen...
Paragraph 20, CKW-Anlagen und Abgasreinigungsanlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung chlorierte organische Lösungsmittel an Wasser abgegeben werden können, sodass Kontaktwasser entsteht, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie CKW-Anla... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Lagerung von chlorierten organischen Lösungsmitteln in offenen Behältern ist verboten. Diese Lösungsmittel müssen lichtgeschützt in dicht verschlossenen, diffusionsdichten, bruchsicheren und entsprechend bezeichneten Behältern sowie in ausreichender Entfernung von Wärmequellen u... mehr lesen...
Paragraph 22, Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nicht innerhalb oder oberhalb von Auffangeinrichtungen gemäß § 19 Abs. 1 oder § 21 verlaufen, müssen in Überschubrohren mit Gefälle zu Auffangeinrichtungen verlegt sein. Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nic... mehr lesen...
(1)Absatz einsUnter oder unmittelbar neben Aufstellungsräumen bzw. Aufstellungsbereichen von CKW-Anlagen sowie unter oder unmittelbar neben Bereichen zur Lagerung von chlorierten organischen Lösungsmitteln oder Abfällen, die mit chlorierten organischen Lösungsmitteln behaftet sind, müssen Einrich... mehr lesen...
Paragraph 24, Der Betriebsanlageninhaber oder dessen Beauftragter hat die CKW-Anlage und die Lagerungen gemäß § 21 mindestens einmal wöchentlich durch eine äußere Besichtigung auf ihre Dichtheit zu prüfen. Eine Diffusionssperre gemäß § 16 Abs. 2 muss einmal jährlich sowie nach Durchführung von Ar... mehr lesen...
§ 25.Paragraph 25, Bei der Verwendung von halogenierten organischen Lösungsmitteln, die kein Chloratom enthalten, hat die Behörde im Einzelfall anhand der Eigenschaften des jeweils verwendeten halogenierten organischen Lösungsmittels zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des 3. Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (§ 27 Abs. 1) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 unterliegen nicht dem § 3 Abs. 3 erster Satz;Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (Paragraph 27, Absatz eins,) bereits genehmigte gewerbliche Bet... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung (Abs. 1) tritt die CKW-Anlagen-Verordnung 1994 außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung (Absatz eins,) tritt die CKW-Anlagen-Verordnung ... mehr lesen...
Paragraph 28, Die in dieser Verordnung enthaltenen Personenbezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...
Paragraph 29, Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, unter der Notifikationsnummer 2005/244/A notifiziert. Diese Verordnung wurde u... mehr lesen...
1. DefinitionenDie folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:1.1eins Punkt einsI (Input): Einsatz halogenierter organischer Lösungsmittel in einer HKW-Anlage.römisch eins (Input): Einsatz halogenierter organischer Lösungsmittel in einer HKW-Anlage.I/l:Ziffer römisch e... mehr lesen...
(§ 15 Abs. 1)(Paragraph 15, Absatz eins,)Meldung von Anlagen gemäß § 15 Abs. 1 HAVMeldung von Anlagen gemäß Paragraph 15, Absatz eins, HAV An die Bezirkshauptmannschaft .................... An den Magistrat der Stadt ....................1.Ziffer einsName der Firma:2.Ziffer 2Standort der Anlage: ... mehr lesen...
Meldung an den Landeshauptmann gemäß § 15 Abs. 2 HAVMeldung an den Landeshauptmann gemäß Paragraph 15, Absatz 2, HAVMeldende Stelle:Berichtszeitraum:Art1)Name der FirmaAdresseGenehmigungszustand 2)An-mer-kung I 3)Lösungsmit-telemission im BezugszeitraumaltneuÄnde-rungAus-nahme ... mehr lesen...
(§ 15 Abs. 3) Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 15 Abs. 3 HAVMeldende Stelle:Berichtszeitraum:Art. 1)Artikel eins,)Anzahl der AnlagenAus-nahmenIPPC-Anla-genLösungsmittelemission aller Anlagen im BezugszeitraumaltneugeändertGesamt CR OR S 1) Chemis... mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung nachstehender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden IUU-Fischerei)... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Für die Vollziehung der in § 1 genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. Für die Vollziehung der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Im Falle des Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 gelangen die Bestimmungen der Artikel 16, 17 und 18 dieser Verordnung am Bestimmungsort zur Anwendung. Im Falle des Artikel 19, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 gelangen die Bestimmungen der Artikel 16, 17 u... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Die Untergrenze der Einfuhrvorgänge und –mengen gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 wird wie folgt festgelegt: Die Untergrenze der Einfuhrvorgänge und –mengen gemäß Artikel 10, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 wird wie folgt festgelegt:1.Ziffer einsE... mehr lesen...
§ 5.Paragraph 5, Die aufgrund der in § 1 genannten Rechtsakte dem BAES entstandenen Aufwandskosten sind vom Einführer zu tragen. Die Höhe richtet sich nach dem amtlichen Gebührentarif des BAES. Die aufgrund der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte dem BAES entstandenen Aufwandskosten sind vom ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDas BAES teilt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jährlich in elektronischer Form bis 31. Jänner des Folgejahres die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnis mit.(2)Absatz 2Das BAES übermittelt dem Bundesminister für Land- un... mehr lesen...
§ 7.Paragraph 7, Der Ein- oder Ausführer hat alle Daten, die für die Kontrollen im Rahmen der in § 1 genannten Rechtsakte erforderlich sind, im Rahmen der kaufmännischen Buchführung zu erfassen und die sich hierauf beziehenden Unterlagen und geschäftliche Belege sieben Jahre ab dem Ende des Kalen... mehr lesen...
(1)Absatz einsJeder Ein- oder Ausführer hat den Kontrollorganen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des BAES und der Europäischen Gemeinschafta)Litera adas Betreten der Geschäfts- und Betriebsräume sowie die Kontrolle aller Betriebs- und Transportmit... mehr lesen...
§ 9.Paragraph 9, Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 2 des MOG 2007 begeht, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder die Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 verstößt, indem er Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, des MOG 2007 begeht, w... mehr lesen...
§ 10.Paragraph 10, Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. mehr lesen...
Paragraph eins, Das Akkreditierungszeichen gemäß der Anlage besteht aus:1.Ziffer einsdem Grundzeichen,2.Ziffer 2einer in das Grundzeichen von Akkreditierung Austria für die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle spezifischen eingefügten Identifikationsnummer und3.Ziffer 3einer in das Grundzeichen... mehr lesen...
Paragraph 2, Jeder akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wird von Akkreditierung Austria für jede Art der akkreditierten Konformitätsbewertungstätigkeit ein einmaliges, aus den unter § 1 angeführten Bestandteilen zusammengesetztes Akkreditierungszeichen vorgeschrieben. Jeder akkreditierten ... mehr lesen...
Paragraph 3, Das Akkreditierungszeichen gemäß § 2 darf ausschließlich von der akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle verwendet werden. Das Akkreditierungszeichen darf in seinem Aussehen und in seiner Farbe nicht verändert werden, es darf jedoch proportional vergrößert oder verkleinert abgebi... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen haben beim Führen des Akkreditierungszeichens alles zu unterlassen, das zu einer Fehlinterpretation in Bezug auf Art und Umfang der Akkreditierung führen könnte.(2)Absatz 2Ist eine Konformitätsbewertungsstelle für mehrere Konformitäts... mehr lesen...
Paragraph 5, Das Grundzeichen wird von der nationalen Akkreditierungsstelle als Logo verwendet. Dieses Logo darf nur von Akkreditierung Austria verwendet werden. mehr lesen...
Paragraph 6, Bis zum 30. November 2013 dürfen die derzeit vorgegebenen Akkreditierungszeichen gemäß Akkreditierungszeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 bzw. gemäß §§ 5 und 6 der Kalibrier-dienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 weiter verwendet werden. Bis zum... mehr lesen...
Paragraph 7, Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft; gleichzeitig treten die Akkreditierungs-zeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 und die §§ 5 und 6 sowie die Anlage der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 außer Kraft. Diese Verordnung tr... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.05.2013 mehr lesen...
Logo der Akkreditierung Austria (Grundzeichen):Akkreditierungszeichen:NrNr: spezifische, der Konformitätsbewertungsstelle zugeordnete IdentifikationsnummerNormbezeichnung: Art der Konformitätsbewertungstätigkeit, für die die Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert ist (inklusive allenfalls erfo... mehr lesen...
Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016 (GTV 2016) Fundstelle seit 08.12.2016 weggefallen. mehr lesen...
Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) Fundstelle seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...
§ 10 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 11 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 12 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 13 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 14 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 15 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 16 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 17 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 18 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 19 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 20 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 21 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 22 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 23 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 24 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 25 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 26 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 27 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 28 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 29 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 30 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 31 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 32 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 33 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 34 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 35 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 36 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 37 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 38 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 39 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 40 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 41 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 42 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 43 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 44 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 45 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 46 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 47 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 48 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 49 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 50 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 51 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, (Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelege... mehr lesen...
Paragraph 2, Dieses Bundesgesetz regelt in Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, ABl. Nr. L 88 vom 04.04.2011 S. 5, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Notifizierende Behörde ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Er hat innerhalb seines Wirkungsbereiches eine Organisationseinheit mit der operativen Durchführung der Notifizierung zu betrauen und mit den erforderlichen Ressourcen auszustatten. Das Bundesminist... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Begutachtung und Überwachung gemäß Artikel 40 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erfolgen durch die „Akkreditierung Austria“ als nationale Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwach... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Art. 47 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einzubringen.Der Antrag auf Notifizierung einer Stelle gemäß Artikel 47, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist be... mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ermächtigt, unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben, durch Verordnung nähere Bestimmungen über das Notifizierungsverfahren festzulegen, wie beispielsweise Inhalt und Form zu verwendender Formulare, sofern dies e... mehr lesen...
(1)Absatz einsFür den Antrag auf Notifizierung hat die Stelle eine Antragsgebühr zu entrichten. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr für jede beantragte Funktion (gemäß Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011) in Höhe von 200 Euro sowie einer Zusatzgebühr für jede beantrage technisch... mehr lesen...
§ 8.Paragraph 8, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie... mehr lesen...
(1)Absatz eins§ 7 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes tritt mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. § 7 Abs. 1 ist auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren weiterhin anzuwenden.Paragraph 7, Absatz eins, dieses Bundesgesetzes tritt mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. Paragraph 7, Absatz eins, ist au... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 12.07.2013 mehr lesen...
(1)Absatz einsZur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die1.Ziffer einsa)Litera aals Exekutivbeamter oder Wachebeamter oderb)Litera bals sonstiger Bediensteterim Exekutivdienst des Bundes oder2.Ziffer 2als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in... mehr lesen...
Paragraph 2, Das EDZ ist1.Ziffer einsExekutivbeamten oder Wachebeamten,2.Ziffer 2sonstigen Bediensteten bei den Sicherheitsbehörden3.Ziffer 3Beamten des höheren Dienstes an Justizanstaltendes Dienststandes von der für den betreffenden Bediensteten zuständigen Dienstbehörde oder Personalstelle zu ... mehr lesen...
Paragraph 2 a, Für eine besonders herausragende Leistung in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit seiner unmittelbaren Ausübung der exekutivdienstlichen Pflichten bei Aufsuchen der Gefahr oder des Verbleibens im Gefahrenbereich, obwohl eine derartige Leistung in zumutbarer... mehr lesen...
(1)Absatz einsAls Anerkennung für besondere Verdienste, insbesondere für1.Ziffer einsbesonderen persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not oder2.Ziffer 2andere besonders herausragende Verdienste bei Hilfseinsätzen unter besonders physischer oder psychischer Beanspruchungkann das An... mehr lesen...
Paragraph 3, Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden. mehr lesen...
Paragraph 4, Die mit der Verleihung des EDZ oder eines Anerkennungszeichens verbundenen Kosten sind vom Bund zu tragen. Auf die Verleihung des EDZ oder des Anerkennungszeichens besteht kein Rechtsanspruch. mehr lesen...
(1)Absatz einsDas EDZ besteht aus einer Medaille und einem dreieckig gefalteten Band.(2)Absatz 2Die doppelseitig geprägte Medaille ist kreisrund und versilbert. Sie hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die von einem Lorbeerkranz eingefaßte Inschrift „30“ und die... mehr lesen...
Paragraph 6, Wer den Bestimmungen des § 3 zuwiderhandelt oder die Medaille in einer ihre Bedeutung herabwürdigenden Weise verwendet, begeht, sofern dadurch kein gerichtlich zu ahndender Tatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Justiz insoweit betraut, als sie oberste Dienstbehörde sind.(3)Absatz 3§ 1 Z 1... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2013 § 0 gültig von 01.12.1985 bis 31.08.2013 mehr lesen...
Generalstabsausbildungsverordnung 2013 (GAV) Fundstelle seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...