Gesetzesaktualisierungen

316 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 281-290 von 316

34 Paragrafen zu HKW-Anlagen-Verordnung (HAV) aktualisiert


§ 1 HAV Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 26 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, in denen HKW-Anlagen (§ 2 Z 12) verwendet werden. Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 26, für bereits gene... mehr lesen...


§ 2 HAV Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Im Sinne dieser Verordnung sind bzw. ist1.Ziffer einsAbgase die aus einer Abluftleitung oder einer Abgasreinigungsanlage endgültig in die Luft freigesetzten Gase, die halogenierte organische Lösungsmittel enthalten; die Volumenströme sind in m³/h unter Normbedingungen (Z 15) anzu... mehr lesen...


§ 3 HAV Allgemeine Bestimmungen

(1)Absatz einsHKW-Anlagen müssen in einem eigenen Raum aufgestellt sein; ist dies betriebsbedingt nicht möglich, so muss zumindest jener Bereich, in dem die HKW-Anlagen aufgestellt sind, unabhängig vom übrigen Raum mechanisch be- und entlüftet werden können.(2)Absatz 2Die Lüftungsanlage (Abs. 1) ... mehr lesen...


§ 4 HAV

(1)Absatz einsHKW-Anlagen, bei denen betriebsbedingt Dämpfe von halogenierten organischen Lösungsmitteln im Aufstellungsraum auftreten können, müssen so aufgestellt sein, dass diese Dämpfe nicht zu Flammen, offenen Glühspiralen oder Wärmequellen gelangen können, deren Oberflächentemperaturen über... mehr lesen...


§ 5 HAV

Paragraph 5, Während des Betriebes einer HKW-Anlage muss eine mit der Bedienung der Anlage vertraute Person, die im Falle einer Störung bzw. eines Gebrechens der HKW-Anlage die jeweils notwendigen Maßnahmen treffen kann, in der Betriebsanlage anwesend sein. mehr lesen...


§ 6 HAV Begrenzung der Emissionen

§ 6.Paragraph 6, Werden Behälter mit halogenierten organischen Lösungsmitteln befüllt oder entleert, so ist eine Gaspendelleitung zu verwenden oder ist das aus dem Behälter verdrängte lösungsmittelhältige Abgas über eine Abgasreinigungsanlage zu führen; dies gilt auch für die Befüllung oder Entle... mehr lesen...


§ 7 HAV

Paragraph 7, Halogenierte organische Lösungsmittel dürfen nur in solchen Maschinen oder Geräten verwendet werden, die dicht sind und bei denen die Ein- und Ausbringöffnung bzw. die Behandlungszone während des Behandlungsvorganges geschlossen ist (gekapselte Maschine oder gekapseltes Gerät); durch... mehr lesen...


§ 8 HAV

(1)Absatz einsHKW-Anlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung halogenierte organische Lösungsmittel an die Luft abgegeben werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie Konzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln im A... mehr lesen...


§ 9 HAV

(1)Absatz einsDer Betriebsanlageninhaber hat Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihres Gehalts an halogenierten organischen Lösungsmitteln nach der Chemikalienverordnung 1999, BGBl. II Nr. 81/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 186/2002 und die Kundmachung BGBl. II Nr. 10... mehr lesen...


§ 10 HAV Messungen und Überwachung

§ 10.Paragraph 10, HKW-Anlagen, Destillationsanlagen, Abgasreinigungsanlagen, Kontaktwasserreinigungsanlagen gemäß § 20 und Diffusionssperren gemäß § 16 Abs. 2 sind vom Betriebsanlageninhaber vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme am Aufstellungsort durch den Hersteller oder dessen Beauftragten und... mehr lesen...


§ 11 HAV

(1)Absatz einsNach der erstmaligen Inbetriebnahme von HKW-Anlagen und in der Folge mindestens einmal jährlich ist vom Betriebsanlageninhaber die Konzentration an halogenierten organischen Lösungsmitteln im Abgas1.Ziffer einsbei einem Massenstrom bis 50 g halogenierte organische Lösungsmittel je S... mehr lesen...


§ 12 HAV

(1)Absatz einsFür HKW-Anlagen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch von 1 t Lösungsmittel oder mehr, ausgenommen solche zur chemischen Reinigung, sowie für HKW-Anlagen zur chemischen Reinigung (Chemisch-Reinigungsanlagen) ist einmal jährlich eine Lösungsmittelbilanz gemäß Anhang 1 zu dieser... mehr lesen...


§ 13 HAV

(1)Absatz einsÜber den Betrieb der HKW-Anlage und der Abgasreinigungsanlage sowie der Kontaktwasserreinigungsanlage gemäß § 20 ist ein Betriebstagebuch oder Prüfbuch zu führen; in dieses sind unter Angabe des DatumsÜber den Betrieb der HKW-Anlage und der Abgasreinigungsanlage sowie der Kontaktwas... mehr lesen...


§ 14 HAV

Paragraph 14, Das Betriebstagebuch oder das Prüfbuch (§ 13) ist mindestens fünf Jahre in der Betriebsanlage so aufzubewahren, dass es den behördlichen Organen jederzeit zur Einsicht vorgewiesen werden kann. Das Betriebstagebuch oder das Prüfbuch (Paragraph 13,) ist mindestens fünf Jahre in der Be... mehr lesen...


§ 15 HAV Berichterstattung an die Europäische Kommission

(1)Absatz einsDer Inhaber einer Betriebsanlage gemäß § 1, in der HKW-Anlagen zur chemischen Reinigung (Chemisch-Reinigungsanlagen) oder HKW-Anlagen mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch von 1 t oder mehr verwendet werden, hat die für die Berichterstattung an die Europäische Kommission benöt... mehr lesen...


§ 16 HAV Zusätzliche Bestimmungen für CKW-Anlagen

(1)Absatz einsDer Aufstellungsraum bzw. Aufstellungsbereich von CKW-Anlagen (§ 2 Z 3) muss mit einer mechanischen Lüftungsanlage ausgestattet sein, die im Aufstellungsraum mindestens einen fünffachen, im Aufstellungsbereich mindestens einen achtfachen, Luftwechsel je Stunde gewährleistet. Die Rau... mehr lesen...


§ 17 HAV

Paragraph 17, Im Bedienungs- und Wartungsbereich der CKW-Anlage, im Aufstellungsbereich von Destillationsanlagen und an allen anderen Stellen, an denen bei Betrieb der CKW-Anlage mit dem Auftreten von Dämpfen chlorierter organischer Lösungsmittel gerechnet werden muss, müssen Absaugeeinrichtungen... mehr lesen...


§ 18 HAV

Paragraph 18, CKW-Anlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung chlorierte organische Lösungsmittel an die Luft abgegeben werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie CKW-Anlage muss mit einer Abgasreinigungsanlage ausgestattet sei... mehr lesen...


§ 19 HAV

(1)Absatz einsBei CKW-Anlagen muss eine der folgenden Auffangeinrichtungen vorhanden sein:1.Ziffer einsunterhalb der CKW-Anlage einschließlich allenfalls vorhandener Manipulationsbereiche muss der Fußboden wannenartig und gegen das jeweils verwendete Lösungsmittel beständig und dicht ausgeführt s... mehr lesen...


§ 20 HAV

Paragraph 20, CKW-Anlagen und Abgasreinigungsanlagen, aus denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung chlorierte organische Lösungsmittel an Wasser abgegeben werden können, sodass Kontaktwasser entsteht, dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:1.Ziffer einsDie CKW-Anla... mehr lesen...


§ 21 HAV

(1)Absatz einsDie Lagerung von chlorierten organischen Lösungsmitteln in offenen Behältern ist verboten. Diese Lösungsmittel müssen lichtgeschützt in dicht verschlossenen, diffusionsdichten, bruchsicheren und entsprechend bezeichneten Behältern sowie in ausreichender Entfernung von Wärmequellen u... mehr lesen...


§ 22 HAV

Paragraph 22, Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nicht innerhalb oder oberhalb von Auffangeinrichtungen gemäß § 19 Abs. 1 oder § 21 verlaufen, müssen in Überschubrohren mit Gefälle zu Auffangeinrichtungen verlegt sein. Leitungen für chlorierte organische Lösungsmittel, die nic... mehr lesen...


§ 23 HAV

(1)Absatz einsUnter oder unmittelbar neben Aufstellungsräumen bzw. Aufstellungsbereichen von CKW-Anlagen sowie unter oder unmittelbar neben Bereichen zur Lagerung von chlorierten organischen Lösungsmitteln oder Abfällen, die mit chlorierten organischen Lösungsmitteln behaftet sind, müssen Einrich... mehr lesen...


§ 24 HAV

Paragraph 24, Der Betriebsanlageninhaber oder dessen Beauftragter hat die CKW-Anlage und die Lagerungen gemäß § 21 mindestens einmal wöchentlich durch eine äußere Besichtigung auf ihre Dichtheit zu prüfen. Eine Diffusionssperre gemäß § 16 Abs. 2 muss einmal jährlich sowie nach Durchführung von Ar... mehr lesen...


§ 25 HAV Zusätzliche Bestimmung für HKW-Anlagen, in denen keine chlorierten halogenierten organischen Lösungsmittel verwendet werden

§ 25.Paragraph 25, Bei der Verwendung von halogenierten organischen Lösungsmitteln, die kein Chloratom enthalten, hat die Behörde im Einzelfall anhand der Eigenschaften des jeweils verwendeten halogenierten organischen Lösungsmittels zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Bestimmungen des 3. Abs... mehr lesen...


§ 26 HAV Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (§ 27 Abs. 1) bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen gemäß § 1 unterliegen nicht dem § 3 Abs. 3 erster Satz;Im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung (Paragraph 27, Absatz eins,) bereits genehmigte gewerbliche Bet... mehr lesen...


§ 27 HAV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung (Abs. 1) tritt die CKW-Anlagen-Verordnung 1994 außer Kraft.Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung (Absatz eins,) tritt die CKW-Anlagen-Verordnung ... mehr lesen...


§ 28 HAV

Paragraph 28, Die in dieser Verordnung enthaltenen Personenbezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...


§ 29 HAV

Paragraph 29, Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, unter der Notifikationsnummer 2005/244/A notifiziert. Diese Verordnung wurde u... mehr lesen...


Anl. 1 HAV Lösungsmittelbilanz

1. DefinitionenDie folgenden Definitionen dienen der Erstellung einer Lösungsmittelbilanz:1.1eins Punkt einsI (Input): Einsatz halogenierter organischer Lösungsmittel in einer HKW-Anlage.römisch eins (Input): Einsatz halogenierter organischer Lösungsmittel in einer HKW-Anlage.I/l:Ziffer römisch e... mehr lesen...


Anl. 2 HAV

(§ 15 Abs. 1)(Paragraph 15, Absatz eins,)Meldung von Anlagen gemäß § 15 Abs. 1 HAVMeldung von Anlagen gemäß Paragraph 15, Absatz eins, HAV An die Bezirkshauptmannschaft .................... An den Magistrat der Stadt ....................1.Ziffer einsName der Firma:2.Ziffer 2Standort der Anlage:  ... mehr lesen...


Anl. 3 HAV

Meldung an den Landeshauptmann gemäß § 15 Abs. 2 HAVMeldung an den Landeshauptmann gemäß Paragraph 15, Absatz 2, HAVMeldende Stelle:Berichtszeitraum:Art1)Name der FirmaAdresseGenehmigungszustand 2)An-mer-kung I 3)Lösungsmit-telemission im BezugszeitraumaltneuÄnde-rungAus-nahme                    ... mehr lesen...


Anl. 4 HAV

(§ 15 Abs. 3) Meldung an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 15 Abs. 3 HAVMeldende Stelle:Berichtszeitraum:Art. 1)Artikel eins,)Anzahl der AnlagenAus-nahmenIPPC-Anla-genLösungsmittelemission aller Anlagen im BezugszeitraumaltneugeändertGesamt   CR       OR       S       1) Chemis... mehr lesen...


HKW-Anlagen-Verordnung (HAV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2006 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

11 Paragrafen zu IUU-Fischerei-Verordnung (IUUFV) aktualisiert


§ 1 IUUFV Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung nachstehender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden IUU-Fischerei)... mehr lesen...


§ 2 IUUFV Zuständigkeit

§ 2.Paragraph 2, Für die Vollziehung der in § 1 genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. Für die Vollziehung der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zuständig. mehr lesen...


§ 3 IUUFV Direkteinfuhren

§ 3.Paragraph 3, Im Falle des Art. 19 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 gelangen die Bestimmungen der Artikel 16, 17 und 18 dieser Verordnung am Bestimmungsort zur Anwendung. Im Falle des Artikel 19, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 gelangen die Bestimmungen der Artikel 16, 17 u... mehr lesen...


§ 4 IUUFV Einfuhrvorgänge und -mengen

§ 4.Paragraph 4, Die Untergrenze der Einfuhrvorgänge und –mengen gemäß Art. 10 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 wird wie folgt festgelegt: Die Untergrenze der Einfuhrvorgänge und –mengen gemäß Artikel 10, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 wird wie folgt festgelegt:1.Ziffer einsE... mehr lesen...


§ 5 IUUFV Kosten

§ 5.Paragraph 5, Die aufgrund der in § 1 genannten Rechtsakte dem BAES entstandenen Aufwandskosten sind vom Einführer zu tragen. Die Höhe richtet sich nach dem amtlichen Gebührentarif des BAES. Die aufgrund der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte dem BAES entstandenen Aufwandskosten sind vom ... mehr lesen...


§ 6 IUUFV Berichtspflicht

(1)Absatz einsDas BAES teilt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jährlich in elektronischer Form bis 31. Jänner des Folgejahres die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnis mit.(2)Absatz 2Das BAES übermittelt dem Bundesminister für Land- un... mehr lesen...


§ 7 IUUFV Aufbewahrungspflicht von Belegen

§ 7.Paragraph 7, Der Ein- oder Ausführer hat alle Daten, die für die Kontrollen im Rahmen der in § 1 genannten Rechtsakte erforderlich sind, im Rahmen der kaufmännischen Buchführung zu erfassen und die sich hierauf beziehenden Unterlagen und geschäftliche Belege sieben Jahre ab dem Ende des Kalen... mehr lesen...


§ 8 IUUFV Duldungs- und Mitwirkungspflichten

(1)Absatz einsJeder Ein- oder Ausführer hat den Kontrollorganen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des BAES und der Europäischen Gemeinschafta)Litera adas Betreten der Geschäfts- und Betriebsräume sowie die Kontrolle aller Betriebs- und Transportmit... mehr lesen...


§ 9 IUUFV Strafbestimmungen

§ 9.Paragraph 9, Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 2 des MOG 2007 begeht, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder die Verordnung (EG) Nr. 1010/2009 verstößt, indem er Eine Verwaltungsübertretung im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 2, des MOG 2007 begeht, w... mehr lesen...


§ 10 IUUFV Inkrafttreten

§ 10.Paragraph 10, Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. mehr lesen...


IUU-Fischerei-Verordnung (IUUFV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2010 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Akkreditierungszeichenverordnung 2013 (AkkZV 2013) aktualisiert


§ 1 AkkZV 2013

Paragraph eins, Das Akkreditierungszeichen gemäß der Anlage besteht aus:1.Ziffer einsdem Grundzeichen,2.Ziffer 2einer in das Grundzeichen von Akkreditierung Austria für die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle spezifischen eingefügten Identifikationsnummer und3.Ziffer 3einer in das Grundzeichen... mehr lesen...


§ 2 AkkZV 2013

Paragraph 2, Jeder akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle wird von Akkreditierung Austria für jede Art der akkreditierten Konformitätsbewertungstätigkeit ein einmaliges, aus den unter § 1 angeführten Bestandteilen zusammengesetztes Akkreditierungszeichen vorgeschrieben. Jeder akkreditierten ... mehr lesen...


§ 3 AkkZV 2013

Paragraph 3, Das Akkreditierungszeichen gemäß § 2 darf ausschließlich von der akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle verwendet werden. Das Akkreditierungszeichen darf in seinem Aussehen und in seiner Farbe nicht verändert werden, es darf jedoch proportional vergrößert oder verkleinert abgebi... mehr lesen...


§ 4 AkkZV 2013

(1)Absatz einsDie akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen haben beim Führen des Akkreditierungszeichens alles zu unterlassen, das zu einer Fehlinterpretation in Bezug auf Art und Umfang der Akkreditierung führen könnte.(2)Absatz 2Ist eine Konformitätsbewertungsstelle für mehrere Konformitäts... mehr lesen...


§ 5 AkkZV 2013

Paragraph 5, Das Grundzeichen wird von der nationalen Akkreditierungsstelle als Logo verwendet. Dieses Logo darf nur von Akkreditierung Austria verwendet werden. mehr lesen...


§ 6 AkkZV 2013

Paragraph 6, Bis zum 30. November 2013 dürfen die derzeit vorgegebenen Akkreditierungszeichen gemäß Akkreditierungszeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 bzw. gemäß §§ 5 und 6 der Kalibrier-dienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 weiter verwendet werden. Bis zum... mehr lesen...


§ 7 AkkZV 2013

Paragraph 7, Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft; gleichzeitig treten die Akkreditierungs-zeichenverordnung, BGBl. II Nr. 380/2008 und die §§ 5 und 6 sowie die Anlage der Kalibrierdienstverordnung, BGBl. Nr. 42/1994 in der Fassung BGBl. II Nr. 490/2001 außer Kraft. Diese Verordnung tr... mehr lesen...


Anl. 1 AkkZV 2013

Logo der Akkreditierung Austria (Grundzeichen):Akkreditierungszeichen:NrNr: spezifische, der Konformitätsbewertungsstelle zugeordnete IdentifikationsnummerNormbezeichnung: Art der Konformitätsbewertungstätigkeit, für die die Konformitätsbewertungsstelle akkreditiert ist (inklusive allenfalls erfo... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

4 Paragrafen zu Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016 (GTV 2016) aktualisiert


§ 1 GTV 2016 (weggefallen)

§ 1 GTV 2016 (weggefallen) seit 08.12.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GTV 2016 (weggefallen)

§ 2 GTV 2016 (weggefallen) seit 08.12.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GTV 2016 (weggefallen)

§ 3 GTV 2016 (weggefallen) seit 08.12.2016 weggefallen. mehr lesen...


Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016 (GTV 2016) Fundstelle

Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung 2016 (GTV 2016) Fundstelle seit 08.12.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

37 Paragrafen zu Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) aktualisiert


§ 1 G-ZG (weggefallen)

§ 1 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 G-ZG (weggefallen)

§ 2 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 G-ZG (weggefallen)

§ 3 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 G-ZG (weggefallen)

§ 4 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 G-ZG (weggefallen)

§ 5 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 G-ZG (weggefallen)

§ 6 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 G-ZG (weggefallen)

§ 7 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 G-ZG (weggefallen)

§ 8 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 G-ZG (weggefallen)

§ 9 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 G-ZG (weggefallen)

§ 10 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 G-ZG (weggefallen)

§ 11 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 G-ZG (weggefallen)

§ 12 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 G-ZG (weggefallen)

§ 13 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 G-ZG (weggefallen)

§ 14 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 G-ZG (weggefallen)

§ 15 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 G-ZG (weggefallen)

§ 16 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 G-ZG (weggefallen)

§ 17 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 G-ZG (weggefallen)

§ 18 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 G-ZG (weggefallen)

§ 19 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 G-ZG (weggefallen)

§ 20 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 G-ZG (weggefallen)

§ 21 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 G-ZG (weggefallen)

§ 22 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 G-ZG (weggefallen)

§ 23 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 G-ZG (weggefallen)

§ 24 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 G-ZG (weggefallen)

§ 25 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 G-ZG (weggefallen)

§ 26 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 G-ZG (weggefallen)

§ 27 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 G-ZG (weggefallen)

§ 28 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 G-ZG (weggefallen)

§ 29 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 G-ZG (weggefallen)

§ 30 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 G-ZG (weggefallen)

§ 31 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 G-ZG (weggefallen)

§ 32 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 G-ZG (weggefallen)

§ 33 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 G-ZG (weggefallen)

§ 34 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 G-ZG (weggefallen)

§ 35 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 G-ZG (weggefallen)

§ 36 G-ZG (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) Fundstelle

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG) Fundstelle seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

52 Paragrafen zu Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) aktualisiert


§ 1 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 1 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 2 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 3 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 4 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 5 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 6 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 7 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 8 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 9 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 10 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 11 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 12 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 13 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 14 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 15 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 16 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 17 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 18 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 19 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 20 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 21 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 22 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 23 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 23 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 24 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 24 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 25 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 25 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 26 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 26 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 27 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 27 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 28 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 28 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 29 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 29 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 30 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 30 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 31 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 31 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 32 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 32 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 33 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 33 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 34 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 34 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 35 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 35 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 36 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 36 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 37 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 37 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 38 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 38 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 39 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 39 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 40 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 40 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 41 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 41 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 42 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 42 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 43 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 43 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 44 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 44 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 45 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 45 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 46 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 46 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 47 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 47 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 48 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 48 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 49 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 49 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 50 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 50 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


§ 51 BSFG 2013 (weggefallen)

§ 51 BSFG 2013 (weggefallen) seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) Fundstelle

Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013) Fundstelle seit 01.01.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

10 Paragrafen zu Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDuAZG) aktualisiert


§ 1 EDuAZG

(1)Absatz einsZur Würdigung einer tatsächlichen einwandfreien Dienstleistung während 30 Jahren, die1.Ziffer einsa)Litera aals Exekutivbeamter oder Wachebeamter oderb)Litera bals sonstiger Bediensteterim Exekutivdienst des Bundes oder2.Ziffer 2als Beamter des höheren Dienstes an Justizanstalten in... mehr lesen...


§ 2 EDuAZG

Paragraph 2, Das EDZ ist1.Ziffer einsExekutivbeamten oder Wachebeamten,2.Ziffer 2sonstigen Bediensteten bei den Sicherheitsbehörden3.Ziffer 3Beamten des höheren Dienstes an Justizanstaltendes Dienststandes von der für den betreffenden Bediensteten zuständigen Dienstbehörde oder Personalstelle zu ... mehr lesen...


§ 2a EDuAZG

Paragraph 2 a, Für eine besonders herausragende Leistung in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit seiner unmittelbaren Ausübung der exekutivdienstlichen Pflichten bei Aufsuchen der Gefahr oder des Verbleibens im Gefahrenbereich, obwohl eine derartige Leistung in zumutbarer... mehr lesen...


§ 2b EDuAZG

(1)Absatz einsAls Anerkennung für besondere Verdienste, insbesondere für1.Ziffer einsbesonderen persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not oder2.Ziffer 2andere besonders herausragende Verdienste bei Hilfseinsätzen unter besonders physischer oder psychischer Beanspruchungkann das An... mehr lesen...


§ 3 EDuAZG

Paragraph 3, Das EDZ wird Eigentum des Beamten und darf nur von ihm getragen werden. Der Beamte darf das EDZ zu seinen Lebzeiten niemandem anderen überlassen. Nach dem Tod des Beamten darf das EDZ zu keinen anderen als Erinnerungszwecken verwendet werden. mehr lesen...


§ 4 EDuAZG

Paragraph 4, Die mit der Verleihung des EDZ oder eines Anerkennungszeichens verbundenen Kosten sind vom Bund zu tragen. Auf die Verleihung des EDZ oder des Anerkennungszeichens besteht kein Rechtsanspruch. mehr lesen...


§ 5 EDuAZG

(1)Absatz einsDas EDZ besteht aus einer Medaille und einem dreieckig gefalteten Band.(2)Absatz 2Die doppelseitig geprägte Medaille ist kreisrund und versilbert. Sie hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die von einem Lorbeerkranz eingefaßte Inschrift „30“ und die... mehr lesen...


§ 6 EDuAZG

Paragraph 6, Wer den Bestimmungen des § 3 zuwiderhandelt oder die Medaille in einer ihre Bedeutung herabwürdigenden Weise verwendet, begeht, sofern dadurch kein gerichtlich zu ahndender Tatbestand verwirklicht wird, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet ... mehr lesen...


§ 7 EDuAZG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Dezember 1985 in Kraft.(2)Absatz 2Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Justiz insoweit betraut, als sie oberste Dienstbehörde sind.(3)Absatz 3§ 1 Z 1... mehr lesen...


Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz (EDuAZG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 01.09.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2013 § 0 gültig von 01.12.1985 bis 31.08.2013 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

14 Paragrafen zu Generalstabsausbildungsverordnung 2013 (GAV) aktualisiert


§ 1 GAV (weggefallen)

§ 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GAV (weggefallen)

§ 2 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GAV (weggefallen)

§ 3 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GAV (weggefallen)

§ 4 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GAV (weggefallen)

§ 5 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GAV (weggefallen)

§ 6 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GAV (weggefallen)

§ 7 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GAV (weggefallen)

§ 8 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GAV (weggefallen)

§ 9 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GAV (weggefallen)

§ 10 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GAV (weggefallen)

§ 11 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


Generalstabsausbildungsverordnung 2013 (GAV) Fundstelle (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013 (GAV) Fundstelle seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 2 GAV (weggefallen)

Anl. 2 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GAV (weggefallen)

Anl. 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

20 Paragrafen zu Eichgebührenverordnung 2013 (EGVO 2013) aktualisiert


§ 1 EGVO 2013 Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren und Gleichwertigkeit von Produkten

(1)Absatz einsIm Verfahren betreffend die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder Messgeräteteilen zur Eichung (§§ 38 bis 41 MEG) oder bei der Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens (§ 18 Z 4 MEG) sind Gebühren gemäß Tarif A Abs. 1 zu entrichten.Im Verfahren betreffend die Zulass... mehr lesen...


§ 2 EGVO 2013 Eichung

§ 2.Paragraph 2, Für die Eichung von Messgeräten (eichtechnische Prüfung und Stempelung, § 36 Abs. 1 MEG) sind Gebühren gemäß Tarif B zu entrichten. Für die Eichung von Messgeräten (eichtechnische Prüfung und Stempelung, Paragraph 36, Absatz eins, MEG) sind Gebühren gemäß Tarif B zu entrichten. mehr lesen...


§ 3 EGVO 2013 Zurückweisung

(1)Absatz einsErgibt sich bei der eichtechnischen Prüfung (§ 2) eines Messgerätes oder Messgeräteteiles die Notwendigkeit der Zurückweisung, so sind 50 vH der Gebühr gemäß Tarif B zu entrichten.Ergibt sich bei der eichtechnischen Prüfung (Paragraph 2,) eines Messgerätes oder Messgeräteteiles die ... mehr lesen...


§ 4 EGVO 2013 Befundprüfung

§ 4.Paragraph 4, Für die Prüfung von Messgeräten oder Messgeräteteilen auf ihre Verkehrsfähigkeit (Befundprüfung, § 47 Abs. 1 MEG) über Antrag sind Gebühren gemäß Tarif B zu entrichten. Für die Prüfung von Messgeräten oder Messgeräteteilen auf ihre Verkehrsfähigkeit (Befundprüfung, Paragraph 47, ... mehr lesen...


§ 5 EGVO 2013 Aufhebung einer Verwendungssperre

§ 5.Paragraph 5, Für die Aufhebung einer Verwendungssperre, die gemäß § 52 MEG für Gegenstände im eich- oder überwachungspflichtigen Verkehr angelegt worden ist, sind Gebühren gemäß Tarif C zu entrichten. Für die Aufhebung einer Verwendungssperre, die gemäß Paragraph 52, MEG für Gegenstände im ei... mehr lesen...


§ 6 EGVO 2013 Messtechnische Kontrolle

§ 6.Paragraph 6, Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (§ 12b MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (§ 12c MEG) sind Gebühren gemäß Tarif D zu entrichten. Für die messtechnische Kontrolle von Dosimetern (Paragraph 12 b, MEG) sowie von Aktivitätsmessgeräten (Paragraph 12 c, MEG) sind Gebü... mehr lesen...


§ 7 EGVO 2013 Versäumnisgebühren

(1)Absatz einsEine Versäumnisgebühr gemäß Tarif E Abs. l ist zu entrichten, wenn die für einen bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Amtshandlung am Herstellungs- oder Aufstellungsort oder in einer Abfertigungsstelle1.Ziffer einsnicht begonnen werden kann oder2.Ziffer 2abgebrochen werden muss oder3.Zi... mehr lesen...


§ 8 EGVO 2013 Zeitgebühr

(1)Absatz einsZeitgebühren sind nach dem Zeitaufwand zu bemessende Gebühren. Sie sind gemäß Tarif F für Amtshandlungen zu entrichten, für die in den Tarifen keine festen Gebühren festgesetzt sind.(2)Absatz 2Bei auswärtigen Amtshandlungen ist unter Zeitaufwand die Zeit vom Betreten bis zum Verlass... mehr lesen...


§ 9 EGVO 2013 Gebühr für Amtshandlungen außerhalb der normalen Dienstzeit

§ 9.Paragraph 9, Die in den Tarifen A bis M festgesetzten Gebühren gelten für Amtshandlungen, die an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr durchgeführt werden. Für Amtshandlungen, die auf ausdrücklichen Antrag außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, sind zusätzlich... mehr lesen...


§ 10 EGVO 2013 Tarifarten

(1)Absatz einsEntsprechend dem Ort der Amtshandlung werden folgende Tarifarten unterschieden:1.Ziffer einsTarifart 1 für Amtshandlungen am Herstellungs- oder Aufstellungsort der Messgeräte im Inland gemäß § 33 Abs. 1 Z 3 MEG oder für sonstige Amtshandlungen, die nicht im Bundesamt für Eich- und V... mehr lesen...


§ 11 EGVO 2013 Prüfungsgebühr für Wäger

§ 11.Paragraph 11, Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (§ 62a Abs. 5 MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten. Für die Prüfung eines Wägers durch die Eichbehörde (Paragraph 62 a, Absatz 5, MEG) ist eine Gebühr gemäß Tarif G zu entrichten. mehr lesen...


§ 12 EGVO 2013 Ablichtungen und Eichscheine

§ 12.Paragraph 12, Für die Herstellung von Ablichtungen eichbehördlicher Urkunden (inkl. Aktenbestandteilen und Bescheiden) sowie für die Ausstellung von Eichscheinen sind Gebühren gemäß Tarif H zu entrichten. mehr lesen...


§ 13 EGVO 2013 Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen

§ 13.Paragraph 13, Für die Überwachung gemäß § 19 MEG sind Gebühren gemäß Tarif I zu entrichten, wenn die Überwachung auf Antrag des Herstellers oder Importeurs erfolgt oder wenn die durchgeführten Kontrollen einen Verstoß gegen die Bestimmungen des MEG oder der Fertigpackungsverordnung, BGBl. Nr... mehr lesen...


§ 14 EGVO 2013 Gebühr für die Überwachung von Eichstellen durch die Eichbehörde

(1)Absatz einsFür die Überwachung von ermächtigten Eichstellen (§ 35 MEG) sind jährlich Gebühren gemäß Tarif J Z 1 bis 4 zu entrichten.Für die Überwachung von ermächtigten Eichstellen (Paragraph 35, MEG) sind jährlich Gebühren gemäß Tarif J Ziffer eins bis 4 zu entrichten.(2)Absatz 2Die Gebühren ... mehr lesen...


§ 15 EGVO 2013 Gebühr für die statistische Prüfung zur Verlängerung der Nacheichfrist

§ 15.Paragraph 15, Für die statistische Prüfung sind je zu prüfendes Los Gebühren gemäß Tarif K zu entrichten. mehr lesen...


§ 16 EGVO 2013 Gebühr für Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen

(1)Absatz einsFür die Erteilung oder die Änderung der Ermächtigung zur Anbringung von Sicherungszeichen sind Gebühren gemäß Tarif L zu entrichten.(2)Absatz 2Die Grundgebühr ist auch zu entrichten, wenn die Ermächtigung nicht erteilt wird. mehr lesen...


§ 17 EGVO 2013 Gebühr für die Eichung auf Grund einer statistischen Prüfung von Messgeräten

§ 17.Paragraph 17, Wenn auf Grund der Eichvorschriften eine statistische Prüfung vorgesehen ist, so sind Gebühren gemäß Tarif M zu entrichten. mehr lesen...


§ 18 EGVO 2013 Inkrafttreten

§ 18.Paragraph 18, Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die EGVO 1999, BGBl. Nr. 467/1998 (Anm.: richtig BGBl. II Nr. 467/1998), in der Fassung der EGVO 2002, BGBl. II Nr. 10/2002, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig trit... mehr lesen...


Anl. 1 EGVO 2013

(Statistische Prüfung von Messgeräten, § 17)(Statistische Prüfung von Messgeräten, Paragraph 17,)1.Ziffer einsGrundgebühr 125,00 Euro2.Ziffer 2Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

18 Paragrafen zu Gleichbehandlungskommissions-Geschäftsordnung (GKGO) aktualisiert


§ 1 GKGO

(1)Absatz einsDie/der Vorsitzende gemäß § 1 Abs. 2 des GBK/GAW-Gesetzes des zuständigen Senates hat die Senatssitzungen in zweckmäßiger, zeit- und kostensparender Weise zu leiten.Die/der Vorsitzende gemäß Paragraph eins, Absatz 2, des GBK/GAW-Gesetzes des zuständigen Senates hat die Senatssitzung... mehr lesen...


§ 2 GKGO Angelobung der Senatsmitglieder und Ersatzmitglieder

(1)Absatz einsDie/der Senatsvorsitzende hat den von einer Interessenvertretung entsendeten Senatsmitgliedern (Ersatzmitgliedern) vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter und unparteiischer Ausübung ihrer Tätigkeit abzunehmen und diese auf die Verschwiegenheitspflichten... mehr lesen...


§ 3 GKGO Einberufung eines Senates

(1)Absatz einsDie Senatssitzungen sind von der/dem Senatsvorsitzenden1.Ziffer einsnach Bedarf2.Ziffer 2auf schriftliches oder in der Sitzung des zuständigen Senates mündlich zu Protokoll gegebenes Verlangen von mehr als einem Drittel der Senatsmitglieder oder3.Ziffer 3auf schriftliches oder in Si... mehr lesen...


§ 4 GKGO Tagesordnung

(1)Absatz einsDie Tagesordnung wird von der/dem Senatsvorsitzenden bestimmt.(2)Absatz 2Bei Verlangen nach Einberufung eines Senates gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 und 3 ist der gewünschte Tagesordnungspunkt schriftlich der/dem Senatsvorsitzenden bekannt zu geben.Bei Verlangen nach Einberufung eines Senates... mehr lesen...


§ 5 GKGO Nichtöffentlichkeit

§ 5.Paragraph 5, Die Sitzungen des Senates sind nicht öffentlich. mehr lesen...


§ 6 GKGO Protokoll

(1)Absatz einsÜber den Inhalt einer Senatssitzung ist ein von der/dem Senatsvorsitzenden und der Geschäftsführung des Senates zu unterfertigendes Protokoll zu erstellen, welches den Senatsmitgliedern und der Anwaltschaft für Gleichbehandlung übermittelt wird.(2)Absatz 2Die Tonbandaufzeichnung übe... mehr lesen...


§ 7 GKGO Beschlussfassung

(1)Absatz einsDer Senat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Senatsmitglieder (Ersatzmitglieder) anwesend ist.(2)Absatz 2Der Senat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist zulässig. Die/der Senatsvorsitzende gibt ihre/seine Stimme zuletzt ab. Bei Stimmengleichhe... mehr lesen...


§ 8 GKGO Geschäftsführung

§ 8.Paragraph 8, Die Aufgaben der Geschäftsführungen sind:1.Ziffer einsdie Abwicklung des zur Erfüllung der Aufgaben des Senates notwendigen Schriftverkehrs2.Ziffer 2die Aufnahme von Protokollaranträgen3.Ziffer 3die Protokollführung in den Sitzungen4.Ziffer 4die Mitwirkung bei Erstellung des Prot... mehr lesen...


§ 9 GKGO Anwaltschaft für Gleichbehandlung

(1)Absatz einsEin Mitglied der Anwaltschaft für Gleichbehandlung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1-3 GBK/GAW-Gesetz ist berechtigt, an den Sitzungen des Senates teilzunehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.Ein Mitglied der Anwaltschaft für Gleichbehandlung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins ... mehr lesen...


§ 10 GKGO Verfahren bei Erstellung von Gutachten

(1)Absatz einsEin Antrag gemäß § 11 GBK/GAW-Gesetz ist nach Vorbereitung der für die Beratung dieser Angelegenheit erforderlichen Unterlagen auf die Tagesordnung einer Sitzung des für die Behandlung zuständigen Senates zu setzen. Der Entwurf eines Gutachtens ist der abschließenden Beratung durch ... mehr lesen...


§ 11 GKGO Verfahren bei der Einzelfallprüfung

(1)Absatz einsAnträge auf Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 GBK/GAW-Gesetz sind im Hinblick auf die Fristenhemmung gemäß § 29 Abs. 2 des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 7/2011, unter Anschluss von maßgeblichen Unterlagen bei der Gleichbehandlungskommission einzubringen.Anträge auf Ein... mehr lesen...


§ 12 GKGO Befragung von Auskunftspersonen bei Einzelfallprüfungsverfahren

(1)Absatz einsDer Senat hat die für ein Einzelfallprüfungsverfahren nach seinem Beschluss zu befragenden Auskunftspersonen schriftlich zu laden.(2)Absatz 2In der zweiten Ladung an eine Auskunftsperson ist darauf hinzuweisen, dass, wenn eine vom Senat als Auskunftsperson geladene Person auch einer... mehr lesen...


§ 13 GKGO Ergebnis einer Einzelfallprüfung

(1)Absatz einsGelangt der zuständige Senat nach Prüfung des Sachverhaltes zur Auffassung, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt, so ist das Prüfungsergebnis mit dem Vorschlag an den/die Arbeitgeber/in bzw. die/den für die Diskriminierung Verantwortliche/n verbunden mit der A... mehr lesen...


§ 14 GKGO Akteneinsicht

(1)Absatz einsDem/Der Antragsteller/in und dem/der Antragsgegner/in ist auf Verlangen Akteneinsicht gemäß § 17 AVG zu gewähren.Dem/Der Antragsteller/in und dem/der Antragsgegner/in ist auf Verlangen Akteneinsicht gemäß Paragraph 17, AVG zu gewähren.(2)Absatz 2Welche Aktenbestandteile gemäß § 17 A... mehr lesen...


§ 15 GKGO Verpflichtung zur Berichtslegung

(1)Absatz einsDie Aufforderung zur Berichtslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 GBK/GAW-Gesetz sowie die Festlegung allfälliger besonderer Erfordernisse für den Inhalt des Berichtes erfolgen vom Senat unter Festlegung einer im Einzelfall zu bestimmenden Frist schriftlich.Die Aufforderung zur Berichtsle... mehr lesen...


§ 16 GKGO Ausschüsse der Senate

(1)Absatz einsEin Ausschuss ist durch Beschluss des zuständigen Senates einzurichten.(2)Absatz 2Neben dem/der Senatsvorsitzenden besteht der Ausschuss aus je einem Senatsmitglied von Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenseite. Die Willensbildung in den Ausschüssen erfolgt durch die Mehrheit d... mehr lesen...


§ 17 GKGO Anwendung des Verfahrens

(1)Absatz einsVerfahren vor der Gleichbehandlungskommission, bei denen der Antrag bzw. das Verlangen nach dem 28. Februar 2011 gestellt wird, sind nach der Gleichbehandlungskommissions-Geschäftsordnung idF BGBl. II Nr. 102/2011 durchzuführen.Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission, bei dene... mehr lesen...


Gleichbehandlungskommissions-Geschäftsordnung (GKGO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.03.2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 102/2011 § 0 gültig von 21.10.2004 bis 28.03.2011 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
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