§ 1 GAV (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
§ 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.Paragraph eins,

Diese Verordnung regelt

  1. 1.Ziffer einsdie Auswahl zur Generalstabsausbildung,
  2. 2.Ziffer 2den Generalstabslehrgang und
  3. 3.Ziffer 3die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.10.2013 bis 10.02.2021
§ 1 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.Paragraph eins,

Diese Verordnung regelt

  1. 1.Ziffer einsdie Auswahl zur Generalstabsausbildung,
  2. 2.Ziffer 2den Generalstabslehrgang und
  3. 3.Ziffer 3die Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe M BO 1 mit Verwendung im Generalstabsdienst.

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