§ 11 GAV (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2007,, außer Kraft.
§ 11 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.10.2013 bis 10.02.2021
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 42 aus 2007,, außer Kraft.
§ 11 GAV seit 10.02.2021 weggefallen.

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