§ 11 GAV (weggefallen)

Generalstabsausbildungsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 11 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.

Stand vor dem 10.02.2021

In Kraft vom 01.10.2013 bis 10.02.2021
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 11 GAV seit 10.02.2021 weggefallen. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. September 2013 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Generalstabsausbildung, BGBl. II Nr. 42/2007, außer Kraft.

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