§ 1.Paragraph eins, Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Bestattung (§ 94 Z 6 GewO 1994) als erfüllt anzusehen: Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt des Gewerbes der Bestattung (Para... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Befähigungs-(Konzessions-)Prüfung für das Bestattungsgewerbe, die gemäß den bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften erworben worden sind, gelten als Zeugnisse über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß § 1 Abs. 1... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 29.01.2003 mehr lesen...
Datenschutzangemessenheits-Verordnung (DS-AV) Fundstelle seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsIn dieser Verordnung werden die näheren Bestimmungen1.Ziffer einsdes Formats, der Datenfelder und der Syntax der CSV-Datei bei der Übermittlung von Auskünften über Verkehrsdaten (§ 99 Abs. 5 TKG 2003) und Vorratsdaten (§ 102b TKG2003),des Formats, der Datenfelder und der Syntax der ... mehr lesen...
(1)Absatz einsVerkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten sowie – soweit sie in Verbindung mit den zuvor genannten Datenkategorien verarbeitet werden – Stammdaten werden bezeichnet als1.Ziffer eins„Betriebsdaten“, soweit diese für den Anbieter für die in § 99 Abs. 2 und 3 TKG 2003 erfassten Zwe... mehr lesen...
§ 3.Paragraph 3, Die Bestimmungen des 3. Abschnittes sind nicht anzuwenden1.Ziffer einsin den Fällen des § 98 TKG 2003,in den Fällen des Paragraph 98, TKG 2003,2.Ziffer 2bei Gefahr in Verzug in den Fällen des § 99 Abs. 5 Z 3 und 4 TKG 2003,bei Gefahr in Verzug in den Fällen des Paragraph 99, Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Sicherheitsmaßstab bei der Verwendung von Daten im Sinne des § 2 Abs. 1 hat den Vorgaben des § 95 TKG 2003 zu entsprechen.Der Sicherheitsmaßstab bei der Verwendung von Daten im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, hat den Vorgaben des Paragraph 95, TKG 2003 zu entsprechen.(2)Absa... mehr lesen...
(1)Absatz einsVorratsdaten müssen vom Anbieter auf eine Weise gespeichert werden, dass deren logische Unterscheidung von Betriebsdaten bei jedem Zugriff und jeder Verwendung eindeutig ist.(2)Absatz 2Eine physikalisch getrennte Datenspeicherung von Betriebsdaten und Vorratsdaten ist nicht notwendi... mehr lesen...
(1)Absatz einsEine Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 135 Abs. 2a StPO zur Auskunft über Vorratsdaten berechtigt den Anbieter in jedem Fall zur Erfüllung seiner Auskunftsverpflichtung auch Betriebsdaten zu verarbeiten und zu übermitteln.Eine Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß Paragraph ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Anbieter hat seine Systeme auf technischer und organisatorischer Ebene so auszugestalten, dass Zugriffe auf Vorratsdaten nur durch besonders ermächtigte Mitarbeiter unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips möglich sind. Jeder Zugriff auf Vorratsdaten muss durch zwei Personen mit... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Übermittlung der Daten erfolgt über eine zentrale Durchlaufstelle, die der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH einzurichten hat.(2)Absatz 2Die technische Spezifikation zur Durchlaufstelle hat einen verschlüsselten Übertragungsw... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle ist ein elektronisches Postfachsystem zur sicheren Abwicklung von Anfragen und Auskünften im Sinne des § 94 Abs. 4 TKG 2003 und des § 99 Abs. 3a Finanzstrafgesetz-FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958 in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2015. Alle Beteiligten sind dabei über ei... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Einrichtung und der Betrieb der Durchlaufstelle sowie die Zertifikatsverwaltung und die Datensicherheit liegen in der Verantwortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie.(2)Absatz 2Die Einrichtung, die Zertifikatsverwaltung und der Betrieb der Durchlaufstel... mehr lesen...
§ 11.Paragraph 11, Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie stellt sicher, dass1.Ziffer einsdie tatsächliche Umsetzung der Durchlaufstelle durch die Bundesrechenzentrum GmbH den Spezifikationen zur Durchlaufstelle entspricht,2.Ziffer 2jene Dienste, die von der Durchlaufstelle fü... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle stellt für die Abwicklung von Auskünften im Sinne des § 94 Abs. 4 TKG 2003 und des § 99 Abs. 3a FinStrG elektronische Postfächer zur Verfügung, die unter Verwendung eines Webservice oder einer Webapplikation zu benutzen sind.Die Durchlaufstelle stellt für die Abw... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Durchlaufstelle vergibt zu jeder Anfrage eine einmalige, eindeutig zuordenbare Transaktionsnummer zur Prüfung der Authentizität der Anfrage und zur Nachverfolgung jeder Anfrage sowie deren Beantwortung (Unique-ID). Aus der Transaktionsnummer muss sowohl auf die zugrunde liegende... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz sowie der Bundesminister für Finanzen geben der Bundesrechenzentrum GmbH für die Spezifikation der Durchlaufstelle eine begrenzte Anzahl von Dienststellen bekannt, die als Teilnehmer der Durchlaufstelle zur Abwicklung von... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anbindung an die Durchlaufstelle ist für alle Anbieter verpflichtend, die gemäß § 102a Abs. 6 TKG 2003 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Die Erfassung aller speicherpflichtigen Anbieter zur erstmaligen Einrichtung des Stammportals der Anbieter gemäß § 13 Abs. 3 erfo... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Anbindung der Behörden an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsklasse 3 in der Portalverbundvereinbarung zu entsprechen.(2)Absatz 2Die Anbindung der Anbieter an die Durchlaufstelle hat den Vorgaben der Sicherheitsstufe 3, Version 1.3 vom 24. Juli 2003, abrufbar un... mehr lesen...
(1)Absatz einsEin Auskunftsbegehren eines berechtigten Benutzers auf Behördenseite wird in das Postfach des über die Durchlaufstelle ausgewählten Anbieters zugestellt. Die Durchlaufstelle ermöglicht die Auswahl mehrerer Anbieter. Die Spezifikation zur Durchlaufstelle hat ein System der Notifikati... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie vertrauenswürdige Stelle zur Hinterlegung der Zertifikate ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das diese Funktion über die Durchlaufstelle technisch wahrnimmt. Jeder Teilnehmer kann in der Durchlaufstelle nur zu seiner Institution zugehörige eindeut... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber die Durchlaufstelle ist bei jeder Anfrage auszuwählen, ob es sich um ein Auskunftsbegehren nach § 53 Abs. 3a SPG, nach § 53 Abs. 3b SPG, nach § 11 Abs. 1 Z 5 oder 7 Polizeiliches Staatsschutzgesetz – PStSG, BGBl. I Nr. 5/2016, nach § 76a StPO, nach § 135 Abs. 2 StPO, nach § 99 ... mehr lesen...
§ 20.Paragraph 20, Die Durchlaufstelle hat die Übertragung von Zusatzinformationen zu unterstützen. Zusatzinformationen können allenfalls über ein Web-Interface zu der entsprechenden Abfrage eingegeben werden. Diese Zusatzinformationen könnten auch Gründe für eine Leer-Meldung beschreiben. Ob und... mehr lesen...
§ 21.Paragraph 21, Anbieter und zugangsberechtigte Behörde können jeweils im Einvernehmen optieren, Stammdatenauskünfte über die Durchlaufstelle abzuwickeln. Die technischen Details solcher Auskünfte sind in der Spezifiktion zur Durchlaufstelle zu regeln. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Protokollierung der Durchlaufstelle enthält keine personenbezogenen Daten. Durch die Unique-ID jeder Anfrage wird der Zusammenhang zwischen jeder Anfrage und deren Beantwortung ohne Personenbezug hergestellt.(2)Absatz 2Bei der Übermittlung der Antwort zu einem Auskunftsbegehren ... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Statistik zur Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 10 der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, u... mehr lesen...
§ 24.Paragraph 24, Die Investitionskosten für die Durchlaufstelle sind Investitionskosten gemäß § 94 Abs. 1 TKG 2003. Die Investitionskosten für die Durchlaufstelle sind Investitionskosten gemäß Paragraph 94, Absatz eins, TKG 2003. mehr lesen...
§ 25.Paragraph 25, Die Schnittstellendefinition ergibt sich aus der Anlage. mehr lesen...
Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß § 94 Abs. 4 TKG 2003 – EP020Technische Richtlinie zur CSV-Datei für die Beantwortung von Auskunftsbegehren gemäß Paragraph 94, Absatz 4, TKG 2003 – EP020(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als P... mehr lesen...
§ 10 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 11 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 12 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 13 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 14 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 15 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 16 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 17 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 18 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 19 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 20 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 21 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 22 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 23 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
§ 24 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Anl. 1 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Anl. 2 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Anl. 3 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Anl. 4 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 (DVRV 2012) Fundstelle seit 25.05.2018 weggefallen. mehr lesen...
Dienstgradzulage (DGZ-V) Fundstelle seit 17.12.2016 weggefallen. mehr lesen...
§ 1.Paragraph eins, Die gemäß § 17a Abs. 8 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, vom sachlich zuständigen haushaltsleitenden Organ spätestens ein Jahr vor Ablauf des Projektzeitraumes durchzuführende finanzielle Erfolgskontrolle hat die budgetären Zielsetzungen und finanziellen Indikat... mehr lesen...
(1)Absatz einsÜber die Ergebnisse der finanziellen Erfolgskontrolle hat das sachlich zuständige haushaltsleitende Organ einen Bericht zu verfassen.(2)Absatz 2Der Bericht über die Erfolgskontrolle ist bis zum 30. Juni des letzten Finanzjahres des Projektzeitraumes an den Bundesminister für Finanze... mehr lesen...
(1)Absatz einsIm Rahmen der finanziellen Erfolgskontrolle ist insbesondere Folgendes zu ermitteln und darzustellen:1.Ziffer einsDarstellung der im Projektzeitraum durchgeführten Umsetzungsschritte, um die im Projektprogramm für die jeweilige Organisationseinheit geplanten Ziele zu erreichen;2.Zif... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft. mehr lesen...
Hochschul-Studienbeitragsverordnung (HStBV) Fundstelle seit 30.06.2019 weggefallen. mehr lesen...
Hochschul-Studienevidenzverordnung (HSteV) Fundstelle seit 30.06.2019 weggefallen. mehr lesen...
Wien, am 8. September 1923.In der Erwägung, daß die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik, die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, die Weißrussische Sozialistische Sowjetrepublik und die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (bestehend aus den Sozialistisch... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 08.09.1923 mehr lesen...
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Freistaates Irlands zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 158 aus 1925 kundgemachten Internationalen Übereinkommen vom 12. September 1923 zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen ... mehr lesen...
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. November 1930 über die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Irlands zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.StF: BGBl. Nr. 324/1930 mehr lesen...