GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle seit 01.01.2005 weggefallen. mehr lesen...
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (GV) Fundstelle seit 01.05.2000 weggefallen. mehr lesen...
§ 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...
§ 2 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...
Anl. 1 ADGMV 2010 (weggefallen) seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...
Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010 (ADGMV 2010) Fundstelle seit 01.01.2015 weggefallen. mehr lesen...
(1)Absatz einsDie fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (§ 94 Z 72 GewO 1994) wird durch folgende Belege erbracht:Die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften (Paragraph 94, Ziffer 72, GewO 1994) wird durch folgende Belege erbracht:1.... mehr lesen...
§ 2.Paragraph 2, Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 324/1988 sowie Zeugnisse über abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 507/1996 erworben worden sind, gelten als Zeugnisse über die erfolgreich absolvierte Ausbildung gemäß § 1. Zeug... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 29.01.2003 mehr lesen...
Die Verordnung ist auf das gesamte Schriftgut im Sinne des § 2 Z 2 des Bundesarchivgesetzes anzuwenden, das in gerichtlichen Verfahren angefallen ist. mehr lesen...
(1)Absatz einsAkten und Aktenteile, die nicht gemäß § 173 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) dauernd aufzubewahren sind, sind nach Ablauf der Frist des § 174 Geo. aus den Aktenlagern der Gerichte auszusondern.Akten und Aktenteile, die nicht gemäß Paragraph 173, der Ge... mehr lesen...
(1)Absatz einsAkten,1.Ziffer einsdie wegen ihres Inhaltes oder wegen der beteiligten Personen von geschichtlicher oder kultureller Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis der Geschichte und Gegenwart in politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Hinsicht sowie bezüglich Ge... mehr lesen...
§ 4.Paragraph 4, Akten und Aktenteile, die gemäß § 2 Abs. 1 auszusondern sind und nicht von den Archiven übernommen oder von diesen nicht mehr als Archivgut gewertet werden, sind zu vernichten (§ 5 Abs. 7 Bundesarchivgesetz). Akten und Aktenteile, die gemäß Paragraph 2, Absatz eins, auszusondern ... mehr lesen...
§ 5.Paragraph 5, Die Zitierungen der Geo. in dieser Verordnung beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung. mehr lesen...
§ 6.Paragraph 6, Die Archiv-Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. mehr lesen...
Paragraph eins, Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:1.Ziffer eins„Verordnung (EG) Nr. 338/97“: die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, ABl. Nr. L 61 vom 03.03.1997 S. 1,„Verordnung (EG) Nr. 338/97“: die Vero... mehr lesen...
(1)Absatz einsHandlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Artenhandelsgesetzes 2009 (ArtHG 2009) hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 1 (Anhang A) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es h... mehr lesen...
(1)Absatz einsHandlungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 ArtHG 2009 hinsichtlich Exemplaren einer dem Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 2 (Anhang B) der Verordnung (EG) Nr. 338/97 unterliegenden Art haben unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art, außer es handelt sich um Exemplare vonHand... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 14.04.2010 mehr lesen...
1.Ziffer einsZeugnisse übera)Litera adie erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Augenoptik oder in einem mindestens zweijährig verwandten Lehrberuf undb)Litera beine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) undeine mindestens zweijährige fachliche Tätigk... mehr lesen...
§ 2. Zeugnisse gemäß § 1 sind nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Inhaber des Zeugnisses seit der Absolvierung der Meisterprüfung, der Lehrabschlussprüfung, der schulischen Ausbildung oder der fachlichen Tätigkeit zehn Jahre lang nicht mehr die den Gegenstand des Gewerbes bildenden Tätigkeite... mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 29.01.2003 mehr lesen...
(1)Absatz einsBei im Inland bezogenen ausländischen Kapitalerträgen aus Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, ist der Steuerabzug (§ 93 des Einkommensteuergesetzes 1988) ungeachtet der Bestimmung der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der... mehr lesen...
Paragraph 2, Bei tatsächlich ausgeschütteten und als ausgeschüttet geltenden Erträgen aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes findet § 1 Abs. 2 insoweit Anwendung, als diese aus ausländischen Kapital... mehr lesen...
Paragraph 3, Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c des Einkommensteuergesetzes 1988, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, unterbleibt in folgenden Fällen: Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen... mehr lesen...
Paragraph 4, Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung ist auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2012 zugehen. Die Auslands-KESt VO 2003, BGBl. II Nr. 393/2003, ist letztmalig auf Kapitalerträge anzuwenden, die vor dem 1. April 2012 zugehen, soweit in Abs. 2 keine gegenteilige Regelung getroffen ist.Diese... mehr lesen...
(1)Absatz einsDer Behindertenpass wird als Karte aus Polyvinylchlorid hergestellt und hat nach Form und Inhalt dem Muster der Anlage A zu entsprechen. Seine Gesamtabmessungen haben 53,98 mm in der Höhe und 85,60 mm in der Breite zu betragen.(2)Absatz 2Der Behindertenpass hat auf der Vorderseite z... mehr lesen...
Paragraph 2, Der Behindertenpass ist in deutscher Sprache auszustellen; die Bezeichnung „Behindertenpass“ ist auch in englischer und französischer Sprache anzubringen. mehr lesen...
(1)Absatz einsZum Nachweis, dass der Behindertenpassinhaber/die Behindertenpassinhaberin, der/die über die Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ verfügt, die im § 29b Abs. 2 bis 4 der Straßenverke... mehr lesen...
Paragraph 4, Die Ausstellung des Behindertenpasses und des Parkausweises erfolgt gemäß § 51 des Bundesbehindertengesetzes gebührenfrei. Die Ausstellung des Behindertenpasses und des Parkausweises erfolgt gemäß Paragraph 51, des Bundesbehindertengesetzes gebührenfrei. mehr lesen...
§ 0 heute § 0 gültig ab 01.01.2014 mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag, frühestens mit 1. Jänner 2014, in Kraft; die Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen, BGBl. Nr. 86/1991, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmach... mehr lesen...
(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage B ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...
Vorderseite*Bundeswappen als Hologramm mit dem Schriftzug Sozialministeriumservice im Hintergrund*Bundeswappen nur unter UV-Licht sichtbar auf der rechten Seite*Schriftzug Sozialministeriumservice im Guillochenraster nur unter UV-Licht sichtbarRückseite*Mikroschrift mehr lesen...
Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV 2008) Fundstelle seit 30.04.2013 weggefallen. mehr lesen...