GebührenämterfusionsV (K-BAV) Fundstelle

GebührenämterfusionsV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der besonderen Zuweisung der Aufgaben an einzelne Finanzämter für Gebühren und Verkehrsteuern und die Erweiterung des Aufgabenkreises bestimmter Finanzämter um diese AufgabenGebührenämterfusionsV (GebührenämterfusionsVK-BAV)StF: BGBl. II Nr. 459/1999

Änderung

idF:

BGBl. I Nr. 180/2004 (NR: GP XXII RV 686 AB 734 S. 89. BR: 7160 AB 7184 S. 717.)

[CELEX-Nr Fundstelle seit 01.01.2005 weggefallen.: 32003L0030, 32003L0096]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), BGBl. Nr. 18/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/1999, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.2004
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der besonderen Zuweisung der Aufgaben an einzelne Finanzämter für Gebühren und Verkehrsteuern und die Erweiterung des Aufgabenkreises bestimmter Finanzämter um diese AufgabenGebührenämterfusionsV (GebührenämterfusionsVK-BAV)StF: BGBl. II Nr. 459/1999

Änderung

idF:

BGBl. I Nr. 180/2004 (NR: GP XXII RV 686 AB 734 S. 89. BR: 7160 AB 7184 S. 717.)

[CELEX-Nr Fundstelle seit 01.01.2005 weggefallen.: 32003L0030, 32003L0096]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes (AVOG), BGBl. Nr. 18/1975, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/1999, wird verordnet:

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