§ 3 BS-V Bildschirm und Tastatur

Bildschirmarbeitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:
    1. 1.Ziffer einsDie Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.
    2. 2.Ziffer 2Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden.
    3. 3.Ziffer 3Die Wiedergabe der Zeichen in Positivdarstellung muß möglich sein.
    4. 4.Ziffer 4Das Bild muß stabil und frei von Flimmern sein. Das Bild darf auch keine Instabilitäten anderer Art aufweisen, wie störende Veränderungen von Zeichengestalt und Zeichenort.
    5. 5.Ziffer 5Die Helligkeit und der Kontrast zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen leicht von dem/der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepaßt werden können.
    6. 6.Ziffer 6Der Bildschirm muß zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des/der Arbeitnehmers/ Arbeitnehmerin leicht drehsowie neigbar sein. Es kann auch stattdessen ein separater Ständer für den Bildschirm oder ein verstellbarer Tisch verwendet werden.
    7. 7.Ziffer 7Der Bildschirm muß eine reflexionsarme Oberfläche besitzen.
    8. 8.Ziffer 8Die Größe des Bildschirms muß der Arbeitsaufgabe entsprechen.
  2. (2)Absatz 2Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen darf nur eine Tastatur zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entspricht:
    1. 1.Ziffer einsDie Tastatur muß neigbar und eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein.
    2. 2.Ziffer 2Zur Vermeidung von Reflexionen muß die Tastatur eine matte Oberfläche haben.
    3. 3.Ziffer 3Die Tastenbeschriftung muß sich vom Untergrund deutlich abheben und auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen ohne Schwierigkeiten lesbar sein.
    4. 4.Ziffer 4Die Anordnung der Tastatur und die Beschaffenheit der Tasten müssen die Bedienung der Tastatur erleichtern.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:
    1. 1.Ziffer einsDie Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.
    2. 2.Ziffer 2Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden.
    3. 3.Ziffer 3Die Wiedergabe der Zeichen in Positivdarstellung muß möglich sein.
    4. 4.Ziffer 4Das Bild muß stabil und frei von Flimmern sein. Das Bild darf auch keine Instabilitäten anderer Art aufweisen, wie störende Veränderungen von Zeichengestalt und Zeichenort.
    5. 5.Ziffer 5Die Helligkeit und der Kontrast zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen leicht von dem/der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepaßt werden können.
    6. 6.Ziffer 6Der Bildschirm muß zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse des/der Arbeitnehmers/ Arbeitnehmerin leicht drehsowie neigbar sein. Es kann auch stattdessen ein separater Ständer für den Bildschirm oder ein verstellbarer Tisch verwendet werden.
    7. 7.Ziffer 7Der Bildschirm muß eine reflexionsarme Oberfläche besitzen.
    8. 8.Ziffer 8Die Größe des Bildschirms muß der Arbeitsaufgabe entsprechen.
  2. (2)Absatz 2Den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen darf nur eine Tastatur zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entspricht:
    1. 1.Ziffer einsDie Tastatur muß neigbar und eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein.
    2. 2.Ziffer 2Zur Vermeidung von Reflexionen muß die Tastatur eine matte Oberfläche haben.
    3. 3.Ziffer 3Die Tastenbeschriftung muß sich vom Untergrund deutlich abheben und auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen ohne Schwierigkeiten lesbar sein.
    4. 4.Ziffer 4Die Anordnung der Tastatur und die Beschaffenheit der Tasten müssen die Bedienung der Tastatur erleichtern.

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