Gesetzesaktualisierungen

314 Gesetze aktualisiert am 08.09.2017

Gesetze 211-220 von 314

6 Paragrafen zu Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) aktualisiert


§ 1 GbAVO (weggefallen)

§ 1 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GbAVO (weggefallen)

§ 2 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GbAVO (weggefallen)

§ 3 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GbAVO (weggefallen)

§ 4 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) Fundstelle

Gehbehindertenausweisverordnung (GbAVO) Fundstelle seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Anl. 1 GbAVO (weggefallen)

Anl. 1 GbAVO (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

23 Paragrafen zu Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) aktualisiert


§ 1 GMO-VO (weggefallen)

§ 1 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GMO-VO (weggefallen)

§ 2 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GMO-VO (weggefallen)

§ 3 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GMO-VO (weggefallen)

§ 4 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GMO-VO (weggefallen)

§ 5 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GMO-VO (weggefallen)

§ 6 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GMO-VO (weggefallen)

§ 7 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GMO-VO (weggefallen)

§ 8 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GMO-VO (weggefallen)

§ 9 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GMO-VO (weggefallen)

§ 10 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GMO-VO (weggefallen)

§ 11 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GMO-VO (weggefallen)

§ 12 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GMO-VO (weggefallen)

§ 13 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 14 GMO-VO (weggefallen)

§ 14 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 15 GMO-VO (weggefallen)

§ 15 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 16 GMO-VO (weggefallen)

§ 16 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 17 GMO-VO (weggefallen)

§ 17 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 18 GMO-VO (weggefallen)

§ 18 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 19 GMO-VO (weggefallen)

§ 19 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 20 GMO-VO (weggefallen)

§ 20 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 21 GMO-VO (weggefallen)

§ 21 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


§ 22 GMO-VO (weggefallen)

§ 22 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) Fundstelle

Gas Monitoring-Verordnung (GMO-VO) Fundstelle seit 01.01.2017 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

16 Paragrafen zu Beikostverordnung (BKVO) aktualisiert


§ 1 BKVO

(1)Absatz einsDiese Verordnung ist anzuwenden auf für einen besonderen Ernährungszweck bestimmte Lebensmittel, die den besonderen Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder gerecht werden und zur Verwendung während der Entwöhnungsperiode des Säuglings sowie als Beikost für Kleinki... mehr lesen...


§ 2 BKVO

Paragraph 2, Getreidebeikost und andere Beikost müssen aus Zutaten hergestellt werden, deren Eignung für die besondere Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegt ist. mehr lesen...


§ 3 BKVO

(1)Absatz einsGetreidebeikost muß den in Anhang I angeführten Anforderungen an die Zusammensetzung entsprechen.Getreidebeikost muß den in Anhang römisch eins angeführten Anforderungen an die Zusammensetzung entsprechen.(2)Absatz 2Die in Anhang II beschriebene andere Beikost muß den dort angeführt... mehr lesen...


§ 4 BKVO

(1)Absatz einsBei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die für die Herstellung von Getreidebeikost und anderer Beikost bestimmt sind, dürfen die in Anhang VII angeführten Schädlingsbekämpfungsmittel nicht verwendet werden. Zu Kontrollzwecken gelten jedoch für verbrauchsfertig angebotene oder nach d... mehr lesen...


§ 5 BKVO

(1)Absatz einsDie Kennzeichnung hat zusätzlich zu den in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72/1993 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen folgende – leicht verständliche, an gut sichtbarer Stelle, deutlich lesbar und dauerhaft angeb... mehr lesen...


§ 6 BKVO

Paragraph 6, Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung... mehr lesen...


§ 7 BKVO

Paragraph 7, Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, ABl. Nr. L 339 vom 6. Dezember 2006, berichtigt durch ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2007, in österreichisches Recht umgesetzt. mehr lesen...


Anl. 1 BKVO ANHANG I

GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON GETREIDEBEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERDie ernährungsphysiologischen Anforderungen beziehen sich auf das als verzehrsfertig vermarktete oder laut Herstelleranweisung verzehrsfertig zubereitete Produkt.1.Getreideanteil Getreidekost wird hauptsächlich aus einem oder m... mehr lesen...


Anl. 2 BKVO ANHANG II

GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON ANDERER BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERDie ernährungsphysiologischen Anforderungen beziehen sich auf das als verzehrsfertig vermarktete oder laut Herstelleranweisung verzehrsfertig zubereitete Produkt.1.Proteine1.1.Sind Fleisch, Geflügel, Fisch, Innereien oder sonst... mehr lesen...


Anl. 3 BKVO ANHANG III

AMINOSÄURENZUSAMMENSETZUNG VON KASEIN (g je 100 g Protein)Arginin3,7Cystin0,3Histidin2,9Isoleucin5,4Leucin9,5Lysin8,1Methionin2,8Phenylalanin5,2Threonin4,7Tryptophan1,6Tyrosin5,8Valin6,7 mehr lesen...


Anl. 4 BKVO ANHANG IV

NÄHRSTOFFE1.Vitamine Vitamin A Retinol Retinyl-acetat Retinyl-palmitat beta-Carotin Vitamin D Vitamin D2 (= Ergocalciferol) Vitamin D3 (= Cholecalciferol) Vitamin B1 Thiaminhydrochlorid Thiaminnitrat Vitamin B2 Riboflavin Riboflavin-5’-phosphat-Natrium Niacin Nicotinsäureamid Nicotinsäure Vitamin... mehr lesen...


Anl. 5 BKVO ANHANG V

REFERENZWERTE FÜR DIE KENNZEICHNUNG DES NÄHRWERTS VON BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERNährstoffReferenzwert für KennzeichnungVitamin A (μg)400 Vitamin D (μg) 10 Vitamin C (mg) 25 Thiamin (mg)    0,5 Riboflavin (mg)    0,8 Niacin-Äquivalent (mg)    9 Vitamin B6 (mg)    0,7 Folat (μg)100 Vitam... mehr lesen...


Anl. 6 BKVO

Höchstmengen für Vitamine, Mineralien und Spurenelemente, wenn sie Getreidebeikost und anderer Beikost für Säuglinge und Kleinkinder zugesetzt werdenDie Nährstoffanforderungen beziehen sich auf das verzehrfertige Produkt, das als solches auf den Markt gebracht oder nach den Anweisungen des Herste... mehr lesen...


Anl. 7 BKVO

SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL, DIE NICHT BEI LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN VERWENDET WERDEN DÜRFEN, DIE ZUR HERSTELLUNG VON GETREIDEBEIKOST UND ANDERER BEIKOST BESTIMMT SINDTabelle 1Chemische Bezeichnung des Stoffs (Rückstandsdefinition)Disulfoton (Summe von Disulfoton, Disulfoton-Sulfoxid und ... mehr lesen...


Anl. 8 BKVO

SPEZIFISCHE RÜCKSTANDSHÖCHSTGEHALTE FÜR SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNGSMITTEL ODER DEREN METABOLITEN IN GETREIDEBEIKOST UND ANDERER BEIKOST FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDERChemische Bezeichnung des StoffsRückstandshöchstgehalt(mg/kg)Cadusafos0,006Demeton-S-methyl/Demeton-S-methylsulfon/Oxydemeton-methyl (einz... mehr lesen...


Beikostverordnung (BKVO) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.04.1998 mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

14 Paragrafen zu Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) aktualisiert


§ 1 GKM-V (weggefallen)

§ 1 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 GKM-V (weggefallen)

§ 2 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 GKM-V (weggefallen)

§ 3 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 GKM-V (weggefallen)

§ 4 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 GKM-V (weggefallen)

§ 5 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 GKM-V (weggefallen)

§ 6 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 GKM-V (weggefallen)

§ 7 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 GKM-V (weggefallen)

§ 8 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 GKM-V (weggefallen)

§ 9 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 GKM-V (weggefallen)

§ 10 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 GKM-V (weggefallen)

§ 11 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 GKM-V (weggefallen)

§ 12 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 GKM-V (weggefallen)

§ 13 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) Fundstelle

Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) Fundstelle seit 01.01.2008 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

17 Paragrafen zu Kapitalanlageverordnung (KAVO) aktualisiert


§ 1 KAVO (weggefallen)

§ 1 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 2 KAVO (weggefallen)

§ 2 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3 KAVO (weggefallen)

§ 3 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3a KAVO (weggefallen)

§ 3a KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3b KAVO (weggefallen)

§ 3b KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 3c KAVO (weggefallen)

§ 3c KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 4 KAVO (weggefallen)

§ 4 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 5 KAVO (weggefallen)

§ 5 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 6 KAVO (weggefallen)

§ 6 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 7 KAVO (weggefallen)

§ 7 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 8 KAVO (weggefallen)

§ 8 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 9 KAVO (weggefallen)

§ 9 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 10 KAVO (weggefallen)

§ 10 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 11 KAVO (weggefallen)

§ 11 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


Kapitalanlageverordnung (KAVO) Fundstelle

Kapitalanlageverordnung (KAVO) Fundstelle seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 12 KAVO (weggefallen)

§ 12 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


§ 13 KAVO (weggefallen)

§ 13 KAVO (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

5 Paragrafen zu E-Rechnung-UStV (ERUStV) aktualisiert


§ 1 ERUStV

Paragraph eins, Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung sind jedenfalls gewährleistet,1.Ziffer einswenn der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren anwendet, durch das ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Liefer... mehr lesen...


§ 3 ERUStV

(1)Absatz eins§ 2 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.Paragraph 2, Ziffer 2, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.(2)Absatz 2§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 516/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt ... mehr lesen...


E-Rechnung-UStV (ERUStV) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 29.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 516/2012 § 0 gültig von 24.12.2003 bis 28.12.2012 mehr lesen...


§ 2 ERUStV (weggefallen)

§ 2 ERUStV (weggefallen) seit 01.01.2013 weggefallen. mehr lesen...


Art. 1 ERUStV (weggefallen)

Art. 1 ERUStV (weggefallen) seit 17.06.2010 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

9 Paragrafen zu Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV) aktualisiert


§ 1 BDRV Geltungsbereich

§ 1.Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des § 5 für bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen. Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und nach Maßgabe des Paragraph 5, für bereits genehmigte gewerbliche Betri... mehr lesen...


§ 2 BDRV Begriffsbestimmungen

§ 2.Paragraph 2, Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.Ziffer einsAutomatisches Überwachungssystem ist eine Einrichtung, die Funktionsstörungen am Benzindampf-Rückgewinnungssystem und des automatischen Überwachungssystems selbst feststellt, diese anzeigt und die Benzinabgabe... mehr lesen...


§ 3 BDRV Technische Ausstattung

(1)Absatz einsTankstellen müssen mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein, welches unter definierten Prüfbedingungen nach dem Stand der Technik eine Benzindampfabscheidungseffizienz von mindestens 85% aufweist. Dies gilt nicht für Tankstellen, wenn ihr Jahresdurchsatz weniger ... mehr lesen...


§ 4 BDRV Inkrafttreten

§ 4.Paragraph 4, Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. mehr lesen...


§ 5 BDRV Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsIm Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits genehmigte Betriebsanlagen zum Betrieb von Tankstellen im Sinne des § 3 Abs. 1 müssen dem § 3 in dem Zeitpunkt entsprechen, in dem wesentliche Änderungen der Lagerbehälter oder damit in Verbindung stehender Einrichtungen (wie be... mehr lesen...


§ 6 BDRV Außerkrafttreten

(1)Absatz einsDie Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im § 4 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.Die Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im Paragraph 4, vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.(2)Absatz 2A... mehr lesen...


§ 7 BDRV Geschlechtsneutrale Bezeichnung

§ 7.Paragraph 7, Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. mehr lesen...


§ 8 BDRV Umsetzungshinweis

§ 8.Paragraph 8, Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/126/EG über Phase II der Benzindampf-Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen, ABl. Nr. L 285 vom 31.10.2009 S. 36, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/126/EG über Phase römisch II der Be... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

8 Paragrafen zu Erdölstatistik-Verordnung 2011 (ESVO) aktualisiert


§ 1 ESVO

Paragraph eins, Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat zum Zwecke einer marktorientierten Erfassung der Versorgung mit Erdöl, Erdölprodukten und Biokraftstoffen laufend statistische Erhebungen für das gesamte Bundesgebiet durchzuführen. mehr lesen...


§ 2 ESVO

(1)Absatz einsIm Sinne dieser Verordnung fallen unter den Begriff „Erdöl, Erdölprodukte und Biokraftstoffe“ folgende Produkte:1.Ziffer eins„Erdöl“ Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh, der Position 2709 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code), Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zol... mehr lesen...


§ 3 ESVO

Paragraph 3, Die Erhebungen werden durchgeführt:1.Ziffer einsAls monatliche Erhebungen über die Menge der Einkäufe (Zugänge), der Produktion, der Weiterverarbeitung und Vermischung, der Verkäufe (Abgänge) und der Lagerbestände von Erdöl, Erdölprodukten und Biokraftstoffen;2.Ziffer 2als monatliche... mehr lesen...


§ 4 ESVO

(1)Absatz einsZur Meldung sind alle Unternehmen verpflichtet,1.Ziffer einsdie Waren gemäß § 2 produzieren, verarbeiten oder vermischen;die Waren gemäß Paragraph 2, produzieren, verarbeiten oder vermischen;2.Ziffer 2die Erdölprodukte in Direktkäufen von in Österreich gelegenen Erzeugungsbetrieben,... mehr lesen...


§ 5 ESVO

Paragraph 5, Die Meldungen sind bis zum 20. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zu erstatten und können wie folgt vorgenommen werden:1.Ziffer einsauf den, vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgelegten und den me... mehr lesen...


§ 6 ESVO

(1)Absatz einsDie im Rahmen der Erdölstatistik erhobenen Daten finden für folgende Aufgabenbereiche Verwendung:1.Ziffer einsZur Berechnung einer Auswertung über die dem Marktverbrauch zugeführten Erdölprodukte und Biokraftstoffe;2.Ziffer 2zur Berechnung einer Länderstatistik über Importe und Expo... mehr lesen...


§ 7 ESVO

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend statistische Erhebungen über die Lagerung und den Vertrieb von Erdöl und Erdölerzeug... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

18 Paragrafen zu Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) aktualisiert


§ 1 BS-V Geltungsbereich

(1)Absatz einsDer 2. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des § 67 Abs. 1 zweiter Satz ASchG, ausgenommen die in § 67 Abs. 5 ASchG genannten Einrichtungen und Geräte.Der 2. Abschnitt gilt für Bildschirmarbeitsplätze im Sinne des Paragraph 67, Absatz eins, zweiter Satz ASchG, ausgen... mehr lesen...


§ 2 BS-V Arbeitsmittel

§ 2.Paragraph 2, Als Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung gelten Bildschirmgeräte, Eingabe- und Datenerfassungsvorrichtungen sowie unbedingt erforderliche Zusatzgeräte. mehr lesen...


§ 3 BS-V Bildschirm und Tastatur

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:1.Ziffer einsDie Benützung des Geräts als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmer/innen mit sich bringen.2.Ziffer 2Die auf dem Bildschirm angezeigt... mehr lesen...


§ 4 BS-V Arbeitstisch und Arbeitsfläche

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind geeignete Arbeitstische oder Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen, für die folgendes gilt:1.Ziffer einsSie müssen eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen.2.Ziffer 2Die Größe muß den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel... mehr lesen...


§ 5 BS-V Arbeitsstuhl

(1)Absatz einsDen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind Arbeitsstühle zur Verfügung zu stellen, die folgenden Anforderungen entsprechen müssen:1.Ziffer einsArbeitsstühle dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und müssen den Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen die Einnahme ergonomisch günstig... mehr lesen...


§ 6 BS-V Belichtung und Beleuchtung

(1)Absatz einsBildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, daß Blendungen und störende Reflexionen auf dem Bildschirm und anderen Arbeitsmitteln durch Lichtquellen auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen vermieden werden. Bei der Aufstellung des Bildschirms ist darauf zu achten, daß die Bli... mehr lesen...


§ 7 BS-V Strahlung

§ 7.Paragraph 7, Alle Strahlungen mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums müssen auf Werte verringert werden, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen unerheblich sind. mehr lesen...


§ 8 BS-V Ermittlung und Beurteilung

§ 8.Paragraph 8, Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, ASchG ist insbe... mehr lesen...


§ 9 BS-V Unterlagen

§ 9.Paragraph 9, Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Arbeitnehmer/innen leicht erreichbar zur Verfügung stehen. mehr lesen...


§ 10 BS-V Pausen und Tätigkeitswechsel

(1)Absatz einsNach jeweils 50 Minuten ununterbrochener Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.(2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.Absatz eins,... mehr lesen...


§ 11 BS-V Untersuchungen

(1)Absatz einsDer/die Arbeitgeber/in hat Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen bei Vorliegen von Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (Überprüfungen der Sehschärfe und Untersuchung des sonstigen Sehvermögens) anzubieten, und zwar vor Aufn... mehr lesen...


§ 12 BS-V Sehhilfen

(1)Absatz einsArbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind spezielle Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 11 Abs. 1 und 4 ergeben, daß diese notwendig sind, weil normale Sehhilfen nicht verwendet werden können. Spezielle Sehhilfen müssen folgenden Anforderunge... mehr lesen...


§ 13 BS-V Unterweisung

(1)Absatz einsJeder/jede Arbeitnehmer/in ist vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Veränderung der Organisation seines/ihres Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie hinsichtlich der ergonomisch richtigen Einstellung und Anordnung der Arbeitsmittel ... mehr lesen...


§ 14 BS-V Information

(1)Absatz einsDie an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind über folgendes zu informieren:1.Ziffer einsob an Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt,ob an Arbeitsplätzen Bildschirmarbeit im Sinne des Paragraph eins, Absatz 4, vorliegt,2.Ziffer 2das... mehr lesen...


§ 15 BS-V Anhörung/Beteiligung

(1)Absatz einsDie an Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind zu den in dieser Verordnung geregelten Fragen anzuhören und an deren Behandlung zu beteiligen.(2)Absatz 2Die Anhörung und Beteiligung der einzelnen Arbeitnehmer/innen kann entfallen, wenn Sicherheitsvertrauenspers... mehr lesen...


§ 16 BS-V Ausnahmen und Abweichungen

(1)Absatz einsAuf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB Kundenbetreuung in Kaufhäusern, Buchhandlungen, im Bankschalterdienst oder bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 nicht anzuwen... mehr lesen...


§ 17 BS-V Inkrafttreten

(1)Absatz einsDie Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.(2)Absatz 2Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.Die Paragraphen 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(3)Absatz 3Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,Die Paragraphen 3 und 4 sind jedoch zu beachten,1.Ziffer einswenn A... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17

2 Paragrafen zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH (K-BV) aktualisiert


Art. 1 K-BV

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 1928,Z , folgenden Rechtssatz beschlossen:Durch ein auf Grund des Artikels 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes erlassenes Bundesgrundsatzgesetz, das nicht den Charakter eines Verfassungsgesetzes hat, dürfen eigene Bundesorgane, und so... mehr lesen...


Aktualisiert am 08.09.17
Gesetze 211-220 von 314