§ 16 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Versorgern als monatliche Werte die Anzahl der Kundenbeschwerden und –anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen zu melden§ 16 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:

a.

Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;

b.

Technische Anfragen/Beschwerden;

c.

Sonstige Anfragen/Beschwerden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für das Kalenderjahr sind von den Versorgern als monatliche Werte die Anzahl der Kundenbeschwerden und –anfragen von nicht leistungsgemessenen Kunden sowie die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Beschwerden von nicht leistungsgemessenen Kunden in Arbeitstagen zu melden§ 16 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen. Die Aufschlüsselung des Gegenstands der Anfragen und Beschwerden erfolgt jeweils zumindest in den Kategorien:

a.

Verrechnungsrelevante Anfragen/Beschwerden;

b.

Technische Anfragen/Beschwerden;

c.

Sonstige Anfragen/Beschwerden.

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